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VW Skandal - Urteilsflut: Landgericht Arnsberg verurteilt Händler in zahlreichen Fällen zur Neulieferung und zur Zahlung

Geschrieben am 24-03-2017

Lahr (ots) - Das Landgericht Arnsberg in Nordrhein-Westfalen hat
im VW Skandal am 24.03.2017 zahlreiche Urteile erlassen (Radio
Sauerland berichtet von 4 Urteilen: http://ots.de/ElXWa). Darunter
befinden sich auch 2 Verfahren der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat in einem Verfahren für einen
Geschädigten des VW Abgasskandals im Rahmen eines Rücktritts die
Rückzahlung des Kaufpreises geltend gemacht. In dem anderen Verfahren
verlangte die Kanzlei für einen Geschädigten des VW Abgasskandals die
Neulieferung eines Fahrzeugs VW Passat gegen Rückgabe des
manipulierten PKW ohne die Zahlung einer Nutzungsentschädigung.
Beiden Klagen hat das Landgericht Arnsberg überwiegend stattgegeben.

1. Klage auf Nachlieferung

In dem Verfahren bezüglich der Nachlieferung eines VW Passat
(Landgericht Arnsberg, 2 O 375/16) erwarb der Geschädigte bereits im
Jahre 2010 einen VW Passat Variant BlueMotion 2,0l TDI zu einem
Kaufpreis von 33.500 EUR. Nachdem der Geschädigte feststellte, dass
sein Fahrzeug mit dem manipulierten Motor EA 189 ausgestattet ist,
wandte er sich an seine Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Die Rechtsanwälte verlangten bereits
im Januar 2016 Nachlieferung eines neuen Fahrzeugs bis zum März 2016
gegen Rückgabe des manipulierten Fahrzeugs, ohne die Zahlung einer
Nutzungsentschädigung. Im November 2015 hatte das Fahrzeug bereits
einen Kilometerstand von 111.000 km. Nachdem außergerichtlich die
Ansprüche nicht erfüllt wurden, wurde Klage beim Landgericht Arnsberg
eingereicht.

Das Landgericht Arnsberg gab dieser Klage mit Urteil vom
24.03.2017 statt und verurteilte den Händler zur Nachlieferung eines
neuen VW Passat.

2. Rücktrittsklage

In einem weiteren von der Dr. Stoll & Sauer
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geführten Verfahren erwarb der
Geschädigte im Jahre 2012 einen VW Golf 1,6l TDI zu einem Kaufpreis
von 18.980 EUR. Nachdem der Geschädigte feststellte, dass sein
Fahrzeug mit dem manipulierten Motor EA 189 ausgestattet ist, wandte
er sich an seine Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Die Rechtsanwälte erklärten bereits im
Januar 2016 die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung und den
Rücktritt vom Kaufvertrag. Sie verlangten von dem Händler die
Rückzahlung des Kaufpreises. Von der Volkswagen AG wurde daneben
Schadensersatz verlangt. Nachdem außergerichtlich die Ansprüche nicht
erfüllt wurden, wurde Klage beim Landgericht Arnsberg eingereicht
gegen den Händler und gegen die Volkswagen AG als zweite Beklagte.

Im Rahmen eines Teilurteils hat das Landgericht Arnsberg unter dem
Aktenzeichen 2 O 234/16 der Klage gegen den Händler stattgegeben und
diesen zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer
Nutzungsentschädigung verurteilt. Das Verfahren gegen die Volkswagen
AG konnte hingegen noch nicht beendet werden. Gegen die Volkswagen AG
ist ein Auflagenbeschluss durch das Gericht ergangen. Das Gericht hat
die Volkswagen AG aufgefordert, im Detail vorzutragen, wie es zu den
Manipulationen gekommen ist und welche Personen daran beteiligt
waren. Insbesondere wurde die Volkswagen AG verpflichtet, konkret
Namen zu nennen.

3. Stellungnahme der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer

Neben diesen beiden Verfahren wurden vor dem Landgericht Arnsberg
auch weitere Verfahren entschieden. So ist mindestens ein weiteres
Urteil bekannt gegen einen Händler, in dem der Rücktritt ebenfalls
bejaht wurde. Radio Sauerland berichtet von 4 Urteilen.

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH kann
damit erneut weitere Erfolge vorweisen. Immer mehr Gerichte geben den
Klagen statt. In einer Woche sind nunmehr zahlreiche Urteile
ergangen. Einer Klage auf Nachlieferung ohne Zahlung einer
Nutzungsentschädigung durch die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wurde vom Landgericht Offenburg, 3 O
77/16 am 21.03.stattgegeben (vgl. dazu den Bericht unter
www.vw-schaden.de/aktuelles/vw-skandal-sensationsurteil-haendler).
Dort erhält der Geschädigte einen neuen Tiguan.

Vor dem Landgericht Arnsberg ist am heutigen Tage eine Urteilsflut
ergangen, so dass die Geschädigten endlich zu ihrem Recht kommen.
Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll teilt zu dieser Urteilsflut mit: "Immer
mehr Gerichte urteilen zu Gunsten der Geschädigten. Insbesondere die
Nachlieferungsklagen finden immer mehr Zuspruch. So hat unsere
Kanzlei bereits im Januar vor dem Landgericht Regensburg und nunmehr
auch vor dem Landgericht Offenburg Urteile auf Nachlieferung ohne
Zahlung einer Nutzungsentschädigung erstritten. Wir sind die einzige
Kanzlei, der dies bisher gelungen ist. Die Gerichte urteilen damit
immer mehr zu Gunsten der Geschädigten. Deshalb sollte die
Nachbesserung nicht hingenommen werden, sondern anwaltliche Hilfe in
Anspruch genommen werden."

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist
führend im VW Abgasskandal und vertritt und berät im VW Abgasskandal
mehr als 35.000 Geschädigte und hat gegenüber Händlern und VW bereits
mehr als 1.700 Klagen erhoben. Es sind zwischenzeitlich zahlreiche
Urteile zugunsten der Geschädigten ergangen



Pressekontakt:
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0
Fax: 07821 / 92 37 68 - 889
kanzlei@dr-stoll-kollegen.de
www.vw-schaden.de

Original-Content von: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, übermittelt durch news aktuell


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