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Eis und Schnee auf dem Firmenparkplatz: Wer zahlt bei einem Unfall? / R+V-Infocenter: Arbeitgeber haben allgemeine Verkehrssicherungspflicht - haften aber nicht in jedem Fall

Geschrieben am 26-01-2017

Wiesbaden (ots) - Im Winter ist der Weg zum Arbeitsplatz oft eine
gefährliche Rutschpartie. Auch auf dem Firmengelände ist das Fahren
und Parken bei Eis und Schnee mitunter riskant. Anders als
öffentliche Straßen ist der Parkplatz jedoch privates Gelände. "Wenn
der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern Parkraum auf dem firmeneigenen
Grundstück zur Verfügung stellt, muss er auch dafür sorgen, dass die
Fläche verkehrssicher ist", sagt Heike Dettler, Haftpflicht-Expertin
beim Infocenter der R+V Versicherung. Allerdings ist der Arbeitgeber
bei einem Unfall nicht zwingend in der Verantwortung.

Der Parkplatzeigentümer, entweder das Unternehmen selbst oder ein
Vermieter, muss beispielsweise für ausreichende Beleuchtung sorgen,
Schlaglöcher ausbessern, umsturzgefährdete Bäume beseitigen - und das
Gelände von Eis und Schnee befreien. "Kommt die Firma oder der
Vermieter der Fläche ihren Pflichten nicht nach, haften sie unter
Umständen bei einem Unfall", so Dettler. Das bedeutet jedoch nicht,
dass jede einzelne Parkbucht verkehrssicher sein muss, ergänzt die
R+V-Expertin: "Es ist nicht zumutbar, dass alle Parkplätze dauerhaft
von Eis und Schnee befreit sind." Der Autofahrer muss das Gelände
jedoch gefahrlos erreichen und verlassen können. Allerdings ist er
selbst ebenfalls in der Pflicht: Im Winter muss er mit Glätte rechnen
- auch ohne, dass der Arbeitgeber ein entsprechendes Hinweisschild
aufstellt.

www.infocenter.ruv.de



Pressekontakt:
R+V-Infocenter
06172/9022-131
a.kassubek@arts-others.de
www.infocenter.ruv.de

Original-Content von: R+V-Infocenter, übermittelt durch news aktuell


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