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Wechsel der gesetzlichen Krankenversicherung spart bis zu 783 Euro pro Jahr

Geschrieben am 11-01-2017

München (ots) -

Größtes Sparpotenzial durch Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse
in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt /
Beitragserhöhung ermöglicht Versicherten Sonderkündigung bis zum 31.
Januar

Aufgrund unterschiedlicher Zusatzbeiträge der Krankenkassen sparen
Verbraucher bis zu 783 Euro im Jahr durch einen Wechsel der
gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Am größten ist das
Sparpotenzial für gesetzlich Versicherte in Baden-Württemberg,
Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt.*

Etwa jede vierte Krankenkasse hat zum 01. Januar 2017 die Beiträge
erhöht.** Durch die Betragsänderung haben Versicherte ein
Sonderkündigungsrecht bis 31. Januar 2017 und können zu einer anderen
GKV wechseln.

Anbietervielfalt in der GKV ermöglicht mehrere hundert Euro
Ersparnis im Jahr

Je nach Bundesland wählen Verbraucher aus bis zu 59 öffentlich
zugänglichen gesetzlichen Krankenkassen. Im Schnitt sind es 49, davon
37 Kassen, die bundesweit tätig sind. Gesetzlich Versicherte mit
einem Jahreseinkommen von 52.200 Euro brutto
(Beitragsbemessungsgrenze 2017***) sparen bis zu 783 Euro im Jahr,
wenn sie von der teuersten in die günstigste GKV wechseln. Bei einem
Verdienst von 30.000 Euro liegt das maximale Sparpotenzial immer noch
bei 450 Euro jährlich.

Größtes Sparpotenzial in Baden-Württemberg

Seit 2017 verlangen erstmals alle Krankenkassen zusätzlich zum
gesetzlich festgelegten Beitragssatz von 14,6 Prozent einen
Zusatzbeitrag. Dieser liegt zwischen 0,3 Prozent und 1,8 Prozent.
Besonders groß ist ist die Differenz zwischen der günstigsten und der
teuersten GKV in Baden-Württemberg (1,5 Prozentpunkte),
Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt (je 1,4 Prozentpunkte).

Selbst zwischen der günstigsten und der teuersten bundesweit
geöffneten Krankenkasse liegt ein Beitrags-unterschied von 1,11
Prozent-punkten. Das Sparpotenzial durch einen Kassenwechsel liegt
entsprechend bei bis zu 579 Euro (52.200 Euro brutto
Jahreseinkommen). Normalverdiener (30.000 Euro brutto
Jahreseinkommen) sparen bis zu 333 Euro.

Beitragserhöhung ermöglicht Sonderkündigung bis 31. Januar

Hat die gesetzliche Krankenkasse den Zusatzbeitrag zum 01. Januar
erhöht, haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht bis Ende des
Monats. Versicherte, die bis 31. Januar 2017 kündigen, können zum 01.
April die GKV wechseln. Unabhängig davon können sich Verbraucher, die
mehr als 18 Monate bei ihrer Krankenkasse versichert sind, jederzeit
mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten eine neue GKV suchen.

Bei der Auswahl einer neuen Krankenkasse sind neben dem
Zusatzbeitrag v. a. die Leistungen entscheidend. Im GKV-Vergleich von
CHECK24.de erleichtern deshalb Filtermöglichkeiten die Auswahl der
passenden Krankenkasse: z. B. für die Übernahme der Kosten von
professioneller Zahnreinigung, Homöopathie und Osteopathie oder
verschiedene Bonusprogramme.

*Tabelle und Deutschlandkarte verfügbar unter http://ots.de/hXVVJ
**Quelle: http://ots.de/AD7fL
***Bis zur Beitragsbemessungsgrenze steigen die Beiträge in der
gesetzlichen Sozialversicherung an.

Über die CHECK24 GmbH

Die CHECK24 GmbH ist Deutschlands großes Vergleichsportal im
Internet und bietet Privatkunden Versicherungs-, Energie-, Finanz-,
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werden. Das Unternehmen CHECK24 beschäftigt über 800 Mitarbeiter mit
Hauptsitz in München.



Pressekontakt:
Philipp Lurz, Public Relations Manager, Tel. +49 89 2000 47 1173,
philipp.lurz@check24.de
Daniel Friedheim, Head of Public Relations, Tel. +49 89 2000 47 1170,
daniel.friedheim@check24.de

Original-Content von: CHECK24 Vergleichsportal GmbH, übermittelt durch news aktuell


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