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Geld sparen durch Zuzahlungsbefreiung: Ab sofort für 2017 bei Krankenkasse beantragen (FOTO)

Geschrieben am 03-01-2017

Berlin (ots) -

Chronisch kranke Patienten können schon zu Jahresbeginn einen
Antrag auf Zuzahlungsbefreiung bei ihrer jeweiligen Krankenkasse
stellen. Das empfiehlt der Deutsche Apothekerverband (DAV) allen
gesetzlich Versicherten für das Jahr 2017, die ein planbares
Einkommen (z.B. eine monatliche Rente) haben und regelmäßige
Zuzahlungen (z.B. auf ärztlich verordnete Medikamente) erwarten. Alle
Befreiungen müssen jedes Jahr neu beantragt werden. In Deutschland
sind sieben Millionen Menschen - zehn Prozent der 70 Millionen
gesetzlichen Versicherten - von der Zuzahlung befreit. Eine schon zu
Jahresbeginn ausgestellte Befreiungsbescheinigung kann nicht nur in
der Apotheke, sondern auch bei Arzt- oder Klinikbesuchen eine echte
Erleichterung sein. Wenn vom verordnenden Arzt ein Befreiungsvermerk
auf dem Rezept eingetragen ist oder der Patient einen entsprechenden
Bescheid in der Apotheke vorlegen kann, wird keine Zuzahlung für die
Krankenkasse eingezogen. Bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln beträgt
die Zuzahlung genau zehn Prozent des Preises, mindestens aber fünf
Euro und höchstens zehn Euro.

Grundsätzlich von der Zuzahlung befreit sind Kinder und
Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Erwachsene
können eine Befreiungsbescheinigung beantragen, sofern ihre
finanzielle Belastung zwei Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens
schon überschritten hat oder noch überschreiten wird. Bei chronisch
kranken Patienten ist es ein Prozent. Mit dem für 2017 aktualisierten
Zuzahlungsrechner auf dem Gesundheitsportal www.aponet.de lässt sich
genau ermitteln, ob die Belastungsgrenze im Laufe des Jahres erreicht
wird. Ein Beispiel: Eine ältere Dame ist verheiratet, die Kinder sind
aber schon aus dem Haus. Die monatlichen Renten der Eheleute ergeben
zusammen 2.000 Euro, also jährlich 24.000 Euro. Nach Abzug des
Freibetrages von 5.355 Euro für den Ehepartner ergibt sich ein zu
berücksichtigendes Einkommen von 18.645 Euro. Die chronisch kranke
Frau und ihr Ehemann müssen demnach zwar sämtliche Zuzahlungen bis
zur Belastungsgrenze von 186,45 Euro (ein Prozent) pro Jahr selbst
tragen, werden aber darüber hinaus komplett von allen Zuzahlungen
befreit.

Weitere Informationen unter www.abda.de

Zuzahlungsbefreiungsrechner unter www.aponet.de/zuzahlungsrechner



Pressekontakt:
Dr. Reiner Kern, Pressesprecher, 030 40004-132, presse@abda.de

Christian Splett, Pressereferent, 030 40004-137, c.splett@abda.de

Original-Content von: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverb?nde, übermittelt durch news aktuell


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