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Landgericht Düsseldorf stellt Verletzung von Nichias YAG bezogenen Patenten durch Everlight Tochter WOFI Leuchten fest

Geschrieben am 21-12-2016

München (ots) - In den beiden Patentverletzungsverfahren, die
Nichia Corporation ("Nichia") am Landgericht Düsseldorf (Deutschland)
gegen den deutschen Hersteller von Wohnraumleuchten WOFI Leuchten
Wortmann & Filz GmbH ("WOFI") eingeleitet hatte (Az. 4b O 82/15 und
Az. 4b O 103/15), entschied das Gericht am 15.12.2016 in zwei
parallelen Urteilen, dass WOFI die beiden YAG bezogenen Patente von
Nichia EP 2 197 053 (DE 697 40 792) und EP 2 276 080 (DE 697 40 795)
betreffend die streitgegenständlichen weißen LED-Produkte verletzt.
WOFI ist ein deutsches Tochterunternehmen des taiwanesischen
LED-Herstellers Everlight Electronics Co., Ltd. ("Everlight").

Das Landgericht gab in seinen Urteilen den Ansprüchen von Nichia
auf Unterlassung sowie auf Rechnungslegung und Schadenersatz statt.
Zudem bestätigte das Gericht Nichias Anspruch auf Rückruf der
streitgegenständlichen Produkte von den gewerblichen Abnehmern und
Vernichtung der im Eigentum und Besitz von WOFI befindlichen
streitgegenständlichen Produkte. Die Urteile sind noch nicht
rechtskräftig und können mittels Berufung angegriffen werden können

Laut dem ersten Urteil des Landgerichts Düsseldorf (Az. 4b O
82/15) verletzen die zwei streitgegenständlichen weiße LED-Produkte
von WOFI Anspruch 1 des YAG bezogenen Patents EP 2 197 053 (DE 697 40
792); dies sind die Produkte Orbit / Serie 946 - Art. Nr.
4946.04.01.0000 und Mercur / Serie 313 - Art. Nr. 4313.01.01.0000.
Gemäß des zweiten Urteils des Gerichts (Az. 4b O 103/15) verletzen
die zehn streitgegenständlichen weiße LED-Produkte von WOFI Anspruch
1 des YAG bezogenen Patents EP 2 276 080 (DE 697 40 795); dies sind
die Produkte Orbit / Serie 946 - Art. Nr. 4946.04.01.0000, Mercur /
Serie 313 - Art. Nr. 4313.01.01.0000, Laurids / Serie 889 - Art. Nr.
4889.01.64.0000, Avignon / Serie 275 - Art. Nr. 4275.01.64.0000,
Vannes / Serie 625 - Art. Nr. 8625.01.01.0000, Reims / Serie 272 -
Art. Nr. 9272.09.01.0000, Luz / Serie 682 - Art. Nr. 8682.01.01.0000,
Louvre / Serie 825 - Art. Nr. 8825.01.54.0000, Style / Serie 922 -
Art. Nr. 6922.03.01.0000 und Antibes / Serie 792 - Art. Nr.
7792.06.01.0000. Bei beiden YAG bezogenen Patenten wird unter anderem
ein YAG-basierter Leuchtstoff mit GaN-basierten blauen LED verbunden.

Nichia ist der Auffassung, dass diese beiden Urteile des
Landgerichts Düsseldorf außerordentliche Bedeutung im Markt für weiße
LED haben.

Nichia legt größten Wert auf die Sicherung ihrer Patente und
anderen gewerblichen Schutzrechte und geht konsequent und weltweit
gegen Schutzrechtsverletzungen vor.



Pressekontakt:
Public Relations, Nichia Corporation
Tel:+81-884-22-2311
Fax:+81-884-23-7717

Original-Content von: Nichia Corporation, übermittelt durch news aktuell


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