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Jedes Detail zählt/ Eine Patientenverfügung muss so präzise wie möglich formuliert sein

Geschrieben am 11-12-2016

Baierbrunn (ots) - Damit eine Patientenverfügung ihren Zweck
erfüllt, muss sie sehr konkret sein. "Sie sollte klar beschreiben, in
welcher Krankheitssituation welche Therapien eingefordert oder
abgelehnt werden", sagt Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung
Patientenschutz, im Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau". Laut
Christiane Rock von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen
sollte man sich auf jeden Fall konkret zu drei Punkten äußern: "Wann
und in welchem Umfang Wiederbelebungsmaßnahmen, künstliche Ernährung
und künstliche Beatmung erwünscht sind." Möchte jemand nur im
Sterbeprozess auf lebensverlängernde Maßnahmen verzichten oder
generell? "Hilfreich ist es, einen Extrazettel beizulegen, auf dem
man seine Wertvorstellungen schildert und zum Beispiel ausführt, was
ein lebenswertes Leben für einen persönlich ausmacht", so Rock. Das
hilft, bei Lücken in der Verfügung den mutmaßlichen Willen einer
Person herauszufinden. Bernd Zimmer, Vizepräsident der Ärztekammer
Nordrhein, rät dringend, parallel zur Patientenverfügung auch eine
Vollmacht in Gesundheitsangelegenheiten anzufertigen: "Eine Verfügung
allein reicht nicht aus. Im Ernstfall brauche ich jemanden, der das,
was ich verfügt habe, auch durchsetzt."

Diese Meldung ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung frei.

Das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" 12/2016 A liegt in den
meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung
an Kunden abgegeben.



Pressekontakt:
Sylvie Rüdinger
Tel. 089 / 744 33 194
Fax 089 / 744 33 459
E-Mail: presse@wortundbildverlag.de
www.wortundbildverlag.de

Original-Content von: Wort & Bild Verlag - Apotheken Umschau, übermittelt durch news aktuell


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