(Registrieren)

Bundesverwaltungsgericht: Rundfunkbeitrag für Unternehmen ist rechtmäßig

Geschrieben am 07-12-2016

Leipzig/Köln (ots) - Der Rundfunkbeitrag ist nach Ansicht des
Bundesverwaltungsgerichts auch im gewerblichen Bereich rechtmäßig.
Das Gericht wies die anhängigen Revisionen der Unternehmen Netto und
Sixt heute nach eingehender mündlicher Verhandlung zurück. Die
Klägerinnen hatten insbesondere verfassungsrechtliche Einwände gegen
die Erhebung des Rundfunkbeitrags für ihre Betriebsstätten und nicht
ausschließlich privat genutzten Kraftfahrzeuge vorgebracht.

Nach seinen Entscheidungen zur Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags
im privaten Bereich im März dieses Jahres bestätigte das
Bundesverwaltungsgericht damit nun auch die seit 2013 gültigen
Regelungen für Unternehmen. Das Gericht folgte damit der bislang
einheitlichen Rechtsprechung in allen Bundesländern und bestätigte
die vorangegangenen Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts
Nordrhein-Westfalen sowie des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs.

Eva-Maria Michel, Justiziarin und stellvertretende Intendantin des
WDR, hat den Sender im Verfahren gegen Netto vertreten. Für sie sind
mit der Entscheidung weitere wesentliche Fragen zur Ausgestaltung des
Rundfunkbeitrags geklärt: "Das oberste deutsche Verwaltungsgericht
hat heute bestätigt, dass für Betriebsstätten ein geräteunabhängiger
Beitrag zu zahlen ist und die Staffelung der Beitragshöhe nach der
Anzahl der Beschäftigten verfassungsgemäß ist. Damit hat das Gericht
Rechtssicherheit für alle Unternehmer geschaffen."

Prof. Dr. Albrecht Hesse, Juristischer Direktor des Bayerischen
Rundfunks, hat den BR im Verfahren gegen Sixt vertreten. "Es ist
davon auszugehen, dass heutzutage in nahezu jedem Kfz auch ein Radio
eingebaut ist. Daher ist es konsequent und richtig, dass das
Bundesverwaltungsgericht auch den Rundfunkbeitrag für gewerblich
genutzte Kfz bestätigt hat."

Der in der ARD für das Rundfunkbeitragsrecht federführende
SWR-Justiziar Dr. Hermann Eicher begrüßt die Entscheidung des
Gerichts: "Es ist richtig und gerecht, dass sich auch die Wirtschaft
und der öffentliche Bereich an der Finanzierung des
öffentlich-rechtlichen Rundfunks beteiligen. Dies war auch schon im
alten Gebührenmodell der Fall. Das Urteil bestätigt den konsequenten
Weg des Gesetzgebers, diese Beteiligung auch im Beitragsmodell
zeitgemäß und in nahezu gleicher Höhe fortzuführen."

Mit der Abweisung durch das Bundesverwaltungsgericht ist der
Verwaltungsrechtsweg erschöpft. Die Klägerinnen haben nun noch die
Möglichkeit, Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht
zu erheben.

Der Rundfunkbeitrag für Unternehmen und Institutionen
Die Regelungen im Überblick

Unabhängig von der Anzahl und Art der vorhandenen Rundfunkgeräte
zahlen Unternehmen und Institutionen den Rundfunkbeitrag seit Januar
2013 entsprechend der Zahl ihrer Betriebsstätten, Beschäftigten und
Kraftfahrzeuge:

Beschäftigte pro Betriebsstätte

Die Höhe des Rundfunkbeitrags pro Betriebsstätte richtet sich nach
der durchschnittlichen Zahl der Beschäftigten im Jahr. Darunter
fallen sozialversicherungspflichtige Voll- und Teilzeitbeschäftigte
sowie öffentlich-rechtliche Bedienstete. Nicht mitgerechnet werden
die Betriebsstätteninhaber, Auszubildende und geringfügig
Beschäftigte.

Zahl der Kraftfahrzeuge

Pro beitragspflichtige Betriebsstätte ist ein betrieblich
genutztes Kraftfahrzeug frei. Für jedes weitere ist ein Drittel des
Beitrags zu entrichten - monatlich 5,83 Euro.

Kleinst- und Kleinunternehmen

Ca. 90 Prozent aller Betriebsstätten fallen unter die
Beitragsstaffeln 1 und 2 - und zahlen damit maximal 17,50 Euro im
Monat.

Zahl der Hotel- und Gästezimmer oder Ferienwohnungen

Wer Hotel- und Gästezimmer oder Ferienwohnungen an Dritte
vermietet, zahlt für diese jeweils 5,83 Euro im Monat. Das erste
Zimmer oder die erste Wohnung pro Betriebsstätte ist beitragsfrei.

Saisonbetriebe

Unternehmen oder Institutionen, die saisonbedingt länger als drei
zusammenhängende Monate vollständig schließen, können sich für diesen
Zeitraum auf Antrag vom Rundfunkbeitrag freistellen lassen.

Selbstständige, die zu Hause arbeiten

Selbstständige, die über keine gesonderte Betriebsstätte verfügen,
sondern von zu Hause aus arbeiten und für ihre Wohnung bereits einen
Rundfunkbeitrag zahlen, müssen keinen separaten Beitrag für die
Betriebsstätte entrichten. Für ein zu betrieblichen Zwecken genutztes
Kraftfahrzeug sind monatlich 5,83 Euro zu zahlen.

Weitere Regelungen, zum Beispiel für Kommunen oder
landwirtschaftliche Betriebe, finden Sie unter www.rundfunkbeitrag.de



Pressekontakt:
Christian Greuel
Beitragskommunikation
ARD ZDF Deutschlandradio
Tel.: 0221/220-2685
E-Mail: presse@rundfunkbeitrag.de

Original-Content von: ARD, ZDF und Deutschlandradio, übermittelt durch news aktuell


Kontaktinformationen:

Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.

Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.

Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.

http://www.bankkaufmann.com/topics.html

Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.

@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf

E-Mail: media(at)at-symbol.de

604379

weitere Artikel:
  • "Der kleine Ritter Trenk" gewinnt den Kindertiger 2016 / VISION KINO und KiKA verleihen gemeinsamen Drehbuchpreis zum neunten Mal Erfurt (ots) - Bei der neunten Preisverleihung des Drehbuchpreises Kindertiger am 7. Dezember 2016 in Erfurt gewann das Drehbuch zum Film "Der kleine Ritter Trenk" von Gerrit Hermans den von VISION KINO und KiKA verliehenen Preis. Aus drei nominierten Drehbüchern wählte eine fünfköpfige Kinderjury das beste Drehbuch für einen Kinderfilm, der bereits im Kino Premiere hatte. In diesem Jahr entschieden sich die fünf Mädchen und Jungen im Alter von zehn bis 13 Jahren für das Drehbuch zum Film "Der kleine Ritter Trenk" von Gerrit Hermans. mehr...

  • Bußgeldkatalog 2017: Deutliche Erhöhung der Bußgelder geplant / Wie halten es die europäischen Nachbarn? Düsseldorf (ots) - Innenminister der Länder einigen sich auf Vorlage Die Innenminister der Bundesländer haben sich bei ihrer Konferenz in Saarbrücken auf eine gemeinsame Vorlage für den Verkehrsminister geeinigt, die noch in der laufenden Legislaturperiode umgesetzt werden soll. Die Bußgelder sollen insbesondere für Raser deutlich erhöht, teilweise gar verdoppelt werden. Eine einkommensabhängige Staffelung von Bußgeldern ist - wohl auch, weil sie im geplanten Zeitrahmen verwaltungstechnisch kaum umzusetzen wäre - zunächst vom mehr...

  • Die Schlager des Jahres - Florian Silbereisen präsentiert den Schlagergipfel 2016 (FOTO) Leipzig (ots) - Am Samstag, 10. Dezember, 20.15 Uhr, begrüßt Florian das "Who is who" des deutschen Schlagers zu einem Gipfeltreffen der Stars im MDR FERNSEHEN. Erstmals werden alle Moderatorinnen und Moderatoren der Schlagershows des MITTELDEUTSCHEN RUNDFUNKS und des Hessischen Rundfunks in Suhl zu Gast sein. So u. a. Kim Fisher, Stefanie Hertel, Uta Bresan, Mareille Höppner, Bernhard Brink, Ross Anthony und Maxi Arland. Sie werden jeweils aus und für ihre Sendungen ihren Schlager des Jahres 2016 küren. Die Show aus dem mehr...

  • Innovative Lasertherapie bekämpft weit verbreitetes Frauenleiden hormonfrei (VIDEO) Hamburg (ots) - Am 01.12.2016 wurde ein wegweisender, gynäkologischer Laser im Frankfurter PresseClub vorgestellt: MonaLisa Touch. Der Einladung waren sowohl ausgewählte Pressevertreter als auch interessierte Gynäkologen gefolgt. Als hormonfreie Alternative zur Behandlung von vulvo-vaginaler Atrophie und ihrer Begleiterscheinungen, bietet der Laser vielen Frauen ab sofort mehr Freiheit an therapeutischen Möglichkeiten. Postmenopausale Symptome wie Scheidentrockenheit, Juckreiz, leichte Stress-/Belastungsinkontinenz und mehr...

  • Baumpflanz-Aktion bei NaturEnergiePlus geht weiter: 205 Bäume mit Schülern gepflanzt Mühlacker (ots) - Schüler der Templiner Grundschule "Am Egelpfuhl" in Brandenburg haben gestern zusammen mit NaturEnergiePlus 35 Bäume im Projekt "Ein Baum für jedes Kind" eingepflanzt. Damit hat NaturEnergiePlus in diesem Herbst insgesamt 205 Bäume gemeinsam mit 8 Schulen im gesamten Bundesgebiet gepflanzt. Teilgenommen am Projekt haben auch die Hugo-Kükelhaus-Schule in Wiehl-Oberbandenberg (NRW), die Grundschule Erbstetten (Baden-Württemberg) und die LUKAS Schule Bassum (Niedersachsen). Jedes Kind hat einen heimischen Setzling eingepflanzt mehr...

Mehr zu dem Thema Sonstiges

Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:

Sat1.de mit neuem Online-Spiele-Portal Sat1Spiele.de / SevenOne Intermedia baut Bereich Games weiter aus

durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

Exzellent
Sehr gut
gut
normal
schlecht