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Rudolf Wöhrl AG: Vom Regen in die Traufe? / Werden die Anleihegläubiger über den Tisch gezogen?

Geschrieben am 24-11-2016

München (ots) - Am 28.11.2016 findet die 2. Gläubigerversammlung
für die Anleihegläubiger der Rudolf Wöhrl AG statt. Die
Anleihegläubiger sollen darüber abstimmen, ob sie einen sogenannten
gemeinsamen Vertreter wählen. Zu dieser Versammlung müssen sich die
Anleger bis spätestens 25.11.2016 anmelden, um ihr Stimmrecht ausüben
zu können.

Die Kanzlei Mattil & Kollegen vertritt Anleihegläubiger und macht
auf die folgenden Umstände aufmerksam:

Als gemeinsamer Vertreter kandidiert ein gewisser Rechtsanwalt
Gloeckner, der bereits in anderen Insolvenzen als maßlos "teuer"
aufgefallen ist. In einem aktuellen Verfahren verlangt RA Gloeckner
für nur wenige Monate ein Honorar in Höhe von fast 200.000,00 Euro.
Üblicherweise werden für derartige Tätigkeiten Spesen und eine
bescheidene Aufwandsvergütung erhoben. RA Gloeckners Qualifikation zu
einer Restrukturierung dagegen ist nicht erwiesen. Die
Geschäftsführung der Wöhrl AG wurde bereits angeschrieben und um
Stellungnahme gebeten, weshalb den Anleihegläubigern ausgerechnet ein
Kandidat präsentiert wird, für den die gemeinsame Vertretung nichts
anderes als ein persönliches Geschäftsmodell ist. Die Kanzlei Mattil
befürchtet, dass die Restrukturierung der Rudolf Wöhrl AG zum
Scheitern verurteilt ist, wenn überzogene Honorare gefordert werden.
Neben Gloeckner soll angeblich eine Firma One Square monatlich
30.000,00 Euro erhalten. Auch die diesbezügliche Frage nach dem
Nutzen wurde nicht beantwortet. Dasselbe gilt für den beauftragten
Sanierungsvorstand, der angeblich eine monatliche Vergütung von
50.000,00 Euro erhalten soll. Auf diese Weise wird für die
Anleihegläubiger nichts zu verteilen bleiben. Die Rudolf Wöhrl AG
wurde zudem um Auskunft gebeten, ob es richtig ist, dass die
genannten Personen auch in anderen "Krisenfällen" zusammenarbeiten
und sich die Posten zuschieben.

In der vergangenen Woche hat die Kanzlei Mattil & Kollegen einen
Gegenantrag (www.mattil.de) gestellt, der erst Tage nach Eingang
veröffentlicht wurde. Werden hier nur Interessen von strategischen
Investoren verfolgt und die Privatanleger ausgebotet? Wird hier zum
Nachteil der Anleihegläubiger restrukturiert?

Auf Nachfrage von Anleihegläubigern erklärt sich die Kanzlei
Mattil & Kollegen deswegen bereit, die Stimmrechte der
Anleihegläubiger im Rahmen der Versammlung am 28.11.2016 kostenlos
auszuüben und für das Amt des gemeinsamen Vertreters zu kandidieren.

Den Anleihegläubigern steht das von ihnen investierte Kapital
zuzüglich Zinsen zu! Ein Kapitalschnitt sowie eine Aushöhlung der
Rudolf Wöhrl AG durch den Verkauf wesentlicher Assets an strategische
Investoren muss unterbunden werden, ebenso wie überhöhte Vergütungen.
Die Kanzlei Mattil tritt auch dafür ein, dass die Anleihegläubiger
einem gemeinsamen Vertreter das Vertrauen schenken, der auch sonst
die Anlegerrechte vertritt und für ein faires und moderates
Vergütungssystem steht. Die Kanzlei Mattil vertritt seit über 20
Jahren die Interessen geschädigter Anleger und wurde in den
vergangenen Jahren vom Handelsblatt und dem US-Verlag Best Lawyers
als "Beste Anwälte im Kapitalmarktrecht" ausgezeichnet.



Pressekontakt:

Peter Mattil
Mattil & Kollegen
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht
Thierschplatz 3
80538 München
Fon: ++49 / (0) 89 / 24 29 38-0
Fax: ++49 / (0) 89 / 24 29 38-15
mattil@mattil.de
www.mattil.de

Original-Content von: Mattil & Kollegen, übermittelt durch news aktuell


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