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Technologieaktien wetten auf Neuerungen im Breitbandinternet und besseres Angebot in der Luftfahrt

Geschrieben am 31-10-2016

Coral Springs, Florida (ots/PRNewswire) -

Im Wettlauf um die innovativsten und besten
Flug-WLAN-Verbindungsdienste und -produkte werden mehr Finanzmittel
für technologische Fortschritte und Übernahmen freigestellt, da
führende Technologieunternehmen sich einen Strom spezieller Einnahmen
aus der Verbreitung neuartiger Technologien im Luftfahrt- und
Drohnenbereich sichern wollen. Zu den Technologieaktien wichtiger
Märkte gehören: Gogo, Inc. (NASDAQ: GOGO), Airborne Wireless Network
(OTC: ABWN), Globalstar, Inc. (NYSE: GSAT), Rockwell Collins Inc.
(NYSE: COL) und Facebook Inc. (NASDAQ: FB)

Airborne Wireless Network (OTC: ABWN) freut sich, bekanntgeben zu
können, dass es am 28. Oktober 2016 seinen von zugehöriger
Dokumentation begleiteten Antrag zur einleitenden Zertifizierung bei
der Federal Aviation Administration (FAA) eingereicht hat. Der Antrag
beschreibt ein ziviles Luft-Luft-Kommunikationssystem - das erste
seiner Art. Das Begleitschreiben des Antrags erklärt: "Airborne
Wireless Network beantragt ein Supplemental Type Certificate (STC)
für ein Breitband-Sende-/Empfangssystem zur Installation in
Flugzeugen des Typs Boeing 757-200. Dieses neue patentierte
Breitbandsystem bietet den damit ausgerüsteten Flugzeugen leichte,
verbrauchsarme, kostengünstige Mikrowellenrelaisstationen. Das neue
System stellt eine Kette fliegender Verstärker bereit, die auf der
gesamten Flugstrecke Kommunikation ermöglichen. Das Ziel dieses neuen
Projekts ist es, LEO(low-earth orbit, erdnahe
Umlaufbahn)-Kommunikationssatelliten durch drahtlose
Breitbandkommunikationsnetze zu ersetzen, die Flugzeuge miteinander
sowie mit Bodenstationen verbinden."

Die vollständige ABWN-Pressemitteilung können Sie hier nachlesen:
http://financialnewsmedia.com/profiles/abwn.html

Dieser FAA-Antrag ist deshalb von Bedeutung, weil das Unternehmen
sein anfängliches Zertifizierungsprogramm auf mehrere Flugzeugtypen
zu erweitern plant, darunter alle wichtigen Flugwerke, die derzeit in
den Flotten rund um die Welt eingesetzt werden. Da unser System in
existierenden Verkehrsflugzeugen installiert werden soll, und nicht
auf unbemannten Plattformen, unterliegt es keinen Einschränkungen bei
Flügen über besiedelten Gebieten; dies macht es zum kostengünstigsten
und praktischsten Weg hin zur globalen Konnektivität der Zukunft.

Weitere technologierelevante Nachrichten und Entwicklungen auf den
Märkten in dieser Woche:

Gogo Inc. (NASDAQ: GOGO), ein führendes Unternehmen auf dem Gebiet
vernetzter Flugzeuge, gab letzte Woche die Erweiterung seines
Flugunterhaltungs(in-flight entertainment, IFE)-Dienstes Gogo Vision
bekannt, um seiner internationalen Kundschaft ein breiteres Angebot
aus studiolizenzierten Filmen und Fernsehserien in sieben Sprachen
liefern zu können. Gogo ist der führende Anbieter drahtloser
Flugunterhaltung im Geschäftsflugverkehr und in der kommerziellen
Luftfahrt. Die erweiterten Sprachangebote sind Teil einer größeren
Initiative für das umfangreichste Unterhaltungsangebot, aus dem
Kunden weltweit und in den Vereinigten Staaten während des Flugs
auswählen können; es soll ab Anfang 2017 verfügbar sein.

Globalstar, Inc. (NYSE: GSAT) und sein Partner ADS-B Technologies
gaben letzten Monat den Abschluss ihres NASA Langley Research
Center-Forschungsflugs mit dem Cirrus SR22 Unmanned Aerial System
(UAS) Surrogate bekannt, auf dem der Betrieb des ADS-B Link
Augmentation System (ALAS) getestet werden sollte. Erste Ergebnisse
weisen auf eine nahtlose Kommunikation zwischen dem Flugzeug und dem
Satellitensystem von Globalstar hin, mit nur einigen kurzen
Unterbrechungen bei extremen Manövern, nach denen die Verbindung
schnell wiederhergestellt wurde.

Rockwell Collins Inc. (NYSE: COL), ein global führender Anbieter
extrem robuster Lösungen für Luft- und Raumfahrt und Verteidigung,
und B/E Aerospace Inc. (BEAV), der weltweit führende Hersteller von
Flugzeugkabineninnenausstattung, gaben kürzlich den Abschluss eines
endgültigen Vertrags bekannt, in dessen Rahmen Rockwell Collins B/E
Aerospace für etwa 6,4 Milliarden US-Dollar (Kapitaleinlagen und
Aktien) übernehmen wird; hierzu gehört auch die Übernahme von
Nettoschulden in Höhe von 1,9 Milliarden US-Dollar.

Facebook Inc. (NASDAQ: FB) Communications Developments: Das
Unternehmen reichte vor kurzem Dokumente bei der FCC ein, in denen es
die Erlaubnis zum Betrieb eines Versuchsradios im
2,4-GHz-Frequenzbereich beantragt. "Der Zweck dieses Vorgangs ist
die Prüfung möglicher neuer Kommunikationsanwendungen und -geräte in
einer kontrollierten Umgebung auf geringer Flughöhe", heißt es in dem
Antrag. Lesen Sie mehr unter http://www.businessinsider.com/facebook
-to-test-wireless-equipment-on-small-drone-2016-10

HAFTUNGSAUSSCHLUSS: FN Media Group LLC (FNMG) ist ein
unabhängiger Herausgeber und Anbieter von
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verschiedene Online-Medienkanäle verbreitet. FNMG ist in KEINER
Weise mit den oben erwähnten Unternehmen verbunden. FNMG und seine
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für den Kauf, Verkauf oder Besitz von Wertpapieren dar. Das Material
in dieser Pressemitteilung dient ausschließlich Informationszwecken
und darf NIEMALS als Forschungsmaterial ausgelegt oder interpretiert
werden. Allen Lesern wird dringend empfohlen, eigene Untersuchungen
und Prüfungen durchzuführen und einen zugelassenen Finanzberater zu
konsultieren, bevor sie eine Wertpapieranlage gleich welcher Höhe in
Betracht ziehen. Alle hier enthaltenen Materialien sind
wiederveröffentliche Inhalte und Angaben, die zuvor von den in dieser
Pressemitteilung genannten Unternehmen verbreitet wurden. FNMG
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Abonnenten. Anleger werden darauf hingewiesen, dass sie bei der
Investition in Aktien ihre gesamte Investition oder einen Teil davon
verlieren können. Für die vorliegend erbrachten Dienstleistungen
wurde FNMG mit dreitausendneunhundert Dollar für Berichterstattung im
Rahmen der vorliegenden Pressemitteilung vergütet, die durch Airborne
Wireless Network durch das Unternehmen veröffentlicht wurde. FNMG
BESITZT KEINE AKTIEN DER IN DIESER PRESSEMITTEILUNG GENANNTEN
UNTERNEHMEN.

Diese Pressemitteilung enthält "zukunftsgerichtete Aussagen" im
Sinne von Abschnitt 27A des Securities Act von 1933 in geänderter
Fassung und von Abschnitt 21E des Securities Exchange Act von 1934 in
geänderter Fassung; diese zukunftsgerichteten Aussagen erfolgen
entsprechend der Safe-Harbor-Regelung des Private Securities
Litigation Reform Act von 1995. "Zukunftsgerichtete Aussagen"
beschreiben künftige Erwartungen, Pläne, Ergebnisse oder Strategien;
sie gehen im Allgemeinen mit Begriffen wie "kann", "künftig", "plant"
oder "geplant", "wird", "sollte", "erwartet", "rechnet mit",
"Entwurf", "schließlich" oder "prognostiziert" einher. Sie werden
gewarnt, dass diese Aussagen zahlreichen Risiken und Ungewissheiten
unterliegen, die bewirken könnten, dass künftige Umstände, Ereignisse
oder Ergebnisse stark von denjenigen abweichen, die von den
zukunftsgerichteten Aussagen beschrieben werden; dazu gehört das
Risiko, dass die tatsächlichen Ergebnisse aufgrund von verschiedenen
Faktoren und anderen Risiken, die im jeweiligen Jahresbericht eines
Unternehmens auf Formular 10-K oder 10-KSB und anderen Einreichungen
des Unternehmens bei der Securities and Exchange Commission genannt
werden, stark von denjenigen abweichen können, die in den
zukunftsgerichteten Aussagen prognostiziert werden. Sie sollten diese
Faktoren bei der Bewertung der vorliegenden zukunftsgerichteten
Aussagen berücksichtigen und sich nicht unkritisch auf diese Aussagen
verlassen. Die zukunftsgerichteten Aussagen in dieser
Pressemitteilung erfolgen zum aktuellen Datum, und FNMG geht keine
Verpflichtung ein, diese Aussagen zu aktualisieren.



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