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Altersvorsorge während der Elternzeit anpassen? / In der Elternzeit müssen sich junge Familien häufig finanziell einschränken / Die DVAG gibt Tipps zur Anpassung der Altersvorsorge in dieser Zeit (FOT

Geschrieben am 06-09-2016

Frankfurt (ots) -

"Hurra, wir haben ein Baby!" Mit diesen oder ähnlichen Worten
verbreiten stolze Eltern die Nachricht vom Nachwuchs. Und Anlass dazu
gibt es immer öfter, denn die Geburtenzahlen in Deutschland steigen
seit 2011 wieder kontinuierlich. 2015 wurden nach Angaben des
Statistischen Bundesamts knapp 738.000 Menschen geboren, das sind 3,2
Prozent mehr als das Jahr zuvor. Um die gemeinsame Zeit mit dem
Nachwuchs zu genießen, nehmen viele Mütter oder auch Väter
Elternzeit.

Finanzielle Einbußen in der Elternzeit

Eltern haben gegenüber ihrem Arbeitgeber einen Rechtsanspruch auf
unbezahlte Freistellung von bis zu drei Jahren. Der Verdienstausfall
wird mit dem klassischen Elterngeld aufgefangen - einer staatlichen
Sozialleistung, die grundsätzlich zwölf Monate lang während der
Elternzeit gezahlt wird. Wenn Väter sich zwei sogenannte Vätermonate
nehmen, wird das Elterngeld insgesamt 14 Monate gezahlt. Elterngeld
beträgt 65 bis 100 Prozent dessen, was der Elternteil vor der Geburt
netto verdient hat. Dabei gilt eine Untergrenze von mindestens 300
Euro und eine Obergrenze von höchstens 1.800 Euro pro Monat. Je nach
bisherigem Nettoeinkommen, den laufenden Kosten sowie verfügbaren
Reserven auf dem Konto, kann es für Eltern deshalb finanziell
deutlich enger werden.

Sparpotenzial ausloten

Eine Möglichkeit, um auf der Ausgabenseite zu sparen, ist die
Anpassung bestehender Sparverträge wie Lebensversicherungen,
Riester-Verträge oder Investmentsparpläne. "Altersvorsorge-Produkte
müssen nicht gleich gekündigt werden, wenn finanzielle Engpässe
entstehen", wissen die Experten der Deutschen Vermögensberatung
(DVAG) und mahnen, die eigene Altersvorsorge nicht vorschnell zu
riskieren. Vielmehr können zum Beispiel die Beitragszahlungen für
Lebensversicherungsverträge bei vielen Gesellschaften zeitweise
unterbrochen werden. Nach dem Ende der Zahlungspause können die
Beiträge - häufig zuzüglich Zinsen - nachgezahlt werden oder die
Ablaufleistung wird um den entsprechenden Betrag gekürzt. Das ist
aber nicht bei allen Verträgen möglich. Haben Mütter oder Väter eine
Lebensversicherung mit Dynamik abgeschlossen, bietet es sich während
der Elternzeit unter Umständen an, kurzfristig den dynamischen
Erhöhungen zu widersprechen. Dadurch bleiben Beiträge und Leistungen
in diesem Zeitraum auf der bis dahin erreichten Höhe. Eine weitere
Möglichkeit: Wenn ein bestimmter Mindestbetrag nicht unterschritten
wird, kann jeder versicherte Elternteil, zum Beispiel bei
Rentenversicherungen ohne Todesfall-, Berufsunfähigkeits- oder
sonstigen Versicherungsschutz, die Versicherungssumme herabsetzen, um
die Beiträge zu verringern. Ebenso denkbar: private Lebens- und
Rentenversicherungen eine gewisse Zeit beitragsfrei zu stellen. Das
Sparguthaben bleibt dabei erhalten und wird weiter verzinst. Das
Besparen kann wieder aufgenommen werden, sobald der finanzielle
Engpass überwunden ist.

Vor- und Nachteile kennen und abwägen

Bei all den Optionen sollte man jedoch auch einige Konsequenzen
beachten. Die DVAG erklärt: "Je nach Art der Anpassung und des
Vorsorge-Produkts kann ein enthaltener Versicherungsschutz zeitweilig
erlöschen oder reduziert sein. Ebenso kann eine erneute
Gesundheitsprüfung nötig werden oder es fallen aufgrund des höheren
Eintrittsalters mehr Beitragskosten an. Zudem müssen zeitliche
Begrenzungen wie etwa beim Aussetzen der Beitragsdynamik bedacht
werden." Eltern sollten sich deshalb in jedem Fall den
professionellen Rat eines Beraters einholen. Dieser berücksichtigt
die individuelle Situation der Vertragsnehmer und kann mögliche Vor-
und Nachteile besser einschätzen.



Pressekontakt:
Deutsche Vermögensberatung AG

Münchener Straße 1
60329 Frankfurt
T: 069-2384-127
F: 069-2384-867
E: pressemeldung@dvag-presseservice.de
www.dvag.com


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