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LKW-Kartell: Anwälte Dr. Stoll & Sauer fordern Schadenersatz und bündeln Interessen

Geschrieben am 28-08-2016

Lahr (ots) - Illegale Preisabsprachen von fünf bedeutenden
LKW-Herstellern ziehen ein Rekordbußgeld nach sich. 14 Jahre lang
haben Mercedes, MAN, DAF, Iveco und Renault/Volvo die
Bruttolistenpreise für das Marktsegment der mittelschweren und
schweren Lastwagen im Geheimen abgesprochen. Im Juli 2016 verhängte
die EU-Kommission gegen vier Hersteller deswegen ein Rekordbußgeld
von 2,93 Milliarden Euro. Und es wird noch teuer: Jetzt kommen auf
die Lastwagenbauer die Schadensersatzforderungen von geschädigten
Käufern und Leasingnehmern zu.

Am Anfang stand eine nüchterne Pressemitteilung. Die EU-Kommission
informierte am 18.01.2011 in einigen knappen Sätzen über
ungekündigte, länderübergreifende Inspektionen in der
Lastwagenbranche. MAN hatte zuvor die EU über die illegalen
Absprachen informiert. Dies war der Auftakt für eine langjährige
Kartelluntersuchung.

Am Ende der Untersuchungen steht fest, dass die fünf Hersteller
erhebliche Rechtsverstöße begangen haben: Sie "koordinierten" seit
1997 die Bruttolistenpreise von Lastwagen mit 6 bis 16 Tonnen und mit
16 und mehr Tonnen. Diese Listen dienen als Basis für viele Preise in
der LKW-Industrie. Zudem sprachen sie die Reaktion auf verschärfte
Abgasvorschriften ab und gaben die Kosten an die Kunden weiter. Die
Rechtsverstöße wurden von Daimler und den weiteren Unternehmen
zugegeben. Die Geldbuße fiel deshalb etwas niedriger aus. Der
"Kronzeuge" MAN kam sogar ohne Strafzahlungen davon. Gegen Scania
wird noch ermittelt, weil diese die Vorwürfe bestreitet.

Rekordbußgeld lässt auf erhebliche Schäden bei Kunden schließen
Die Buße im Fall "LKW-Kartell" ist mehr als doppelt so hoch wie jede
andere bislang verhängte Geldbuße wegen Verstößen gegen das
EU-Kartellrecht. Selbst EU-Kommissarin Vestager bezeichnet diese
Absprachen als "schweren Kartellverstoß" und die Rekordgeldbuße als
"Ausrufezeichen" dafür, dass Kartelle in Europa keinen Platz hätten.
Da sich die Höhe der Geldbuße auch am verursachten Schaden
orientiert, verdeutlich dies die enormen Schäden, die die
Preisabsprachen verursacht haben können.

Schadensersatz für kartellgeschädigte Käufer und Leasingnehmer

Die Schäden durch das Kartell betreffen tausende Kunden, die seit
1997 LKWs gekauft oder geleast haben. Bei größeren Firmenflotten kann
der entstandene Schaden schnell im sechsstelligen Bereich liegen.
Diese Schäden müssen von MAN, Mercedes, DAF, Iveco oder Renault/Volvo
ersetzt werden. In Deutschland verpflichtet das Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Kartellteilnehmer zum Schadensersatz.
Allerdings müssen die überführten LKW-Hersteller nicht von sich aus
tätig werden und ihre Kunden entschädigen. Die geschädigten
Unternehmen müssen Schadensersatz einfordern. Rechtsanwälte, die
bereits Erfahrungen mit Großschadensfällen in der Autoindustrie
haben, können den betroffenen Unternehmern beim Durchsetzen ihrer
Rechte zur Seite stehen.

Interessenbündelung hat Vorteile für die Geschädigten

Gerade bei umfangreichen Schadensfällen, bei denen es viele
ähnlich gelagerte Fälle gibt, bietet ein gebündeltes Vorgehen
Vorteile für die Geschädigten. Zum Beispiel muss bei
Schadensersatzforderungen genau angeben werden, wie hoch der
entstandene Schaden ist. In der Praxis wird dies ohne
wettbewerbsökonomische Gutachten nicht möglich sein. Da diese
Gutachten viel Geld kosten, kann bei der Finanzierung die Bündelung
von Interessen weiterhelfen, indem beispielsweise die Kosten für ein
Gutachten auf viele Schultern verteilt werden. Denn es muss - anders
als zum Beispiel bei Unfallgutachten - nicht jeder einzelne LKW-Kauf
individuell begutachtet werden.

Mehrere Dutzend geschädigte Unternehmen haben sich bereits an die
Kanzlei Dr. Stoll & Sauer gewandt. Mehr Informationen:
www.schadensersatz-kartellverstoss.de

Über Dr. Stoll & Sauer

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist
auf Massenschadenfälle spezialisiert und hat in der Vergangenheit für
mehrere tausend geschädigte Anleger gegenüber Banken Ansprüche
erfolgreich geltend gemacht. Im VW-Skandal vertritt und berät die
Kanzlei mehr als 25.000 Geschädigte. Auch beim Widerruf von
Darlehensfinanzierungen vertritt die Kanzlei mehr als 1.000
betroffene Verbraucher. Die Kanzlei ist insbesondere darauf
spezialisiert, für Geschädigte die Ansprüche gerichtlich
durchzusetzen. In mehreren tausend Gerichtsverfahren konnten in der
Vergangenheit für zahlreiche Geschädigte Ansprüche erfolgreich
durchgesetzt werden.



Pressekontakt:
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Pressesprecher: Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll
Einsteinallee 3
77933 Lahr
Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0
Fax: 07821 / 92 37 68 - 889
kanzlei@dr-stoll-kollegen.de
https://www.schadensersatz-kartellverstoss.de/

Original Content von: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, übermittelt durch news aktuell


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