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SDAX- und TecDAX: Erhebliches Verbesserungspotenzial bei IFRS-Jahresabschlüssen

Geschrieben am 17-08-2016

Düsseldorf (ots) - SDAX- und TecDAX-Unternehmen tun sich zum Teil
noch recht schwer damit, wenn es um Jahresabschlüsse nach
internationalem Rechnungslegungsstandard IFRS geht. Oftmals besteht
ein deutliches Verbesserungspotenzial vor allem in Bezug auf Aufbau,
Umfang und Detaillierungsgrad der Anhangangaben. Wesentliche Ziele
der IFRS-Rechnungslegung, nämlich Transparenz und Vergleichbarkeit
finanzieller Performance, werden nicht erreicht. Das geht aus einer
gemeinsamen Studie von Baker Tilly Roelfs und Prof. Dr. Isabel von
Keitz von der Fachhochschule Münster hervor. Die Studienautoren
stellten einen uneinheitlichen Aufbau der Angaben fest und bemängeln
den unterschiedlichen Umfang und Detailierungsgrad bei den
untersuchten Angaben. Zum Teil wurden sogar verpflichtende Teile ohne
Kenntlichmachung weggelassen. Ursache für die Mängel sind auch die
fehlenden formalen Angaben des IASB, die es den Unternehmen
erschweren, eine einheitliche Berichterstattung zu erstellen. Der
zweite Teil der Studie nennt Praxisempfehlungen und Best
Practice-Beispiele, die für die Erstellung von IFRS-Abschlüssen
nützliche Hinweise geben sollen. Basis der Studie ist eine empirische
Analyse der Konzernabschlüsse von 54 der insgesamt 80 im SDAX oder
TecDAX gelisteten Unternehmen.

"Die Uneinheitlichkeit der Anhangangaben resultiert letztlich aus
den fehlenden formalen Vorgaben des IASB und erschwert die
Vergleichbarkeit. Der Anhang gilt nicht umsonst als eine der größten
Herausforderungen eines IFRS-Abschlusses. Bei der Erstellung bleibt
vielfach die Frage offen, in welcher Art und Weise und wo im Anhang
die jeweiligen Angaben zu machen sind. Leider ist nicht erkennbar,
dass klarere Vorschriften hierzu von Seiten des IASB geplant sind",
sagt Thomas Gloth, Partner bei Baker Tilly Roelfs und Co-Autor der
Studie: "Entsprechend hoffen wir mit unserer Publikation für
Unternehmen zumindest in Teilen eine Guideline für bessere
IFRS-Abschlüsse vorgelegt zu haben."

Im Mittelpunkt der Analyse standen die Umsetzung von ausgewählten
Angabepflichten im Anhang sowie der Aufbau der vier weiteren
Pflichtbestandteile (Bilanz, Gesamtergebnisrechnung,
Eigenkapitalveränderungsrechnung, Kapitalflussrechnung). Hier
stellten die Autoren zum Teil erhebliche Unterschiede in den
untersuchten Abschlüssen fest. Bereits die Reihenfolge der
Pflichtbestandteile sowie deren Gliederung werden von den Unternehmen
variantenreich gestaltet. Mit Ausnahme des Anhangs - den alle
Unternehmen sachgerecht als letzten Bestandteil anführen - werden die
anderen vier Bestandteile sehr unterschiedlich angeordnet.

Unterschiede bei Aufbau, Umfang und Detaillierungsgrad

Neben den Pflichtbestandteilen wird auch der Aufbau des Anhangs
von den Unternehmen stark unterschiedlich gehandhabt. So platzieren
die Unternehmen gleiche Angaben zum Teil in verschiedenen
Abschnitten. Dies erschwert nicht nur die Lesbarkeit der Abschlüsse
für die Adressaten. Auch gehen aufgrund der Vielzahl der weniger
relevanten Informationen die wirklich wichtigen unter.

Probleme offenbaren sich auch bei Umfang und Detaillierungsgrad
der Angaben. Dies wird schon bei der Seitenanzahl des Anhangs
deutlich. Hier reicht der Umfang von 27 bis zu 141 Seiten. Ähnlich
sieht dies bei der Anzahl der Tabellen aus. Sie liegt zwischen 27 und
152. Besonders gravierend: Vereinzelt wurden verpflichtende Angaben,
trotz erkennbarer Relevanz für den gesamten Bericht, überhaupt nicht
gemacht. "Insgesamt besteht bei der Berichterstattung vielfältiges
Verbesserungspotenzial. Der eigentliche Zweck eines IFRS-Abschlusses
- nämlich unternehmensexternen Adressaten entscheidungsnützliche
Informationen verständlich und vergleichbar zu präsentieren - wird
zum Teil geradezu konterkariert", fasst Prof. Dr. Isabel von Keitz,
Leiterin des Studienprojekts, die Ergebnisse der Studie zusammen.

Praxisempfehlungen und Best Practice-Beispiele für Unternehmen

Um IFRS-Anwendern künftig die Berichterstattung zu erleichtern,
gibt die Studie Unternehmen am Beispiel von Best Practice-Fällen
praktische Tipps und Hilfestellungen für die Erstellung des Anhangs.
Denn neben der Aufdeckung von Verbesserungspotenzial konnten die
Studienautoren in einer Reihe von IFRS-Berichten vereinzelt auch
Bestnoten in puncto Gestaltung und Detaillierungsgrad ausstellen.

"Wir wollen mit unserer Publikation Unternehmen konkrete
Praxisempfehlungen an die Hand geben, an denen sich diese orientieren
können. Neben Beispielen für den Aufbau insbesondere des Anhangs
geben wir auch nützliche Hinweise, die zur Übersichtlichkeit und
Vergleichbarkeit des gesamten Abschlusses hilfreich sind.
Beispielsweise können schon Zwischenüberschriften oder Hervorhebungen
durch Fettdruck die Übersichtlichkeit erhöhen. Vor allem quantitative
Angaben lassen sich zudem übersichtlich in Tabellen zusammenfassen",
empfiehlt Gloth.

Insgesamt haben sich die Autoren der Studie neun Analysefelder
genauer angesehen und ausgewertet - von Gliederung und Aufbau der
Abschlussbestandteile gem. IAS 1 bis hin zur Segmentberichterstattung
gem. IFRS 8. Am Ende jedes dieser Kapitel finden sich sowohl
Praxisempfehlungen als auch konkrete Best Practice-Beispiele.

Weitere Informationen unter www.bakertilly.de



Pressekontakt:
Gregor Damm
Referent Marketing & Communications
Tel. +49 211 6901-1383
Gregor.Damm@bakertilly.de


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