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Entscheidung des deutschen Bundesgerichtshofs: Nichias YAG-Patent ist rechtsbeständig

Geschrieben am 17-08-2016

München (ots) - Mit Urteil vom 16. August 2016 (Aktenzeichen X ZR
96/14) hat der deutsche Bundesgerichtshof den deutschen Teil des
Patents EP 936 682 (DE 697 02 929) von Nichia (das "YAG-Patent") als
rechtsbeständig bestätigt. Infolgedessen hat der Bundesgerichtshof
das erstinstanzliche Urteil des deutschen Bundespatentgerichts aus
dem Jahr 2014 (Aktenzeichen 2 Ni 11/12), welches das YAG-Patent für
nichtig befunden hatte, vollumfänglich aufgehoben und die von der
Everlight Electronics Co., Ltd. ("Everlight") erhobene
Nichtigkeitsklage insgesamt abgewiesen.

Dieses Urteil des Bundesgerichtshofs ist endgültig und rechtlich
bindend und kann von Everlight nicht mehr angegriffen werden.

Das Landgericht Düsseldorf (Deutschland) hatte mit Urteil vom 3.
September 2013 entschieden, dass Everlight und deren deutsche
Tochtergesellschaft Everlight Electronics Europe GmbH für die
Verletzung des YAG-Patents von Nichia mit Hinblick auf sechs weiße
LED-Produkte verantwortlich seien (Aktenzeichen 4a O 56/12; weitere
Informationen unter http://ots.de/exQAT). Everlight hatte gegen diese
Entscheidung Berufung zum Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt
(Aktenzeichen I-15 U 31/14). Das Berufungsverfahren wurde am 22.
Oktober 2014 in Anbetracht des erstinstanzlichen Urteils des
Bundespatentgerichts ausgesetzt. Dieses Berufungsverletzungsverfahren
gegen Everlight wird nun aufgrund des Patent-bestätigenden Urteils
des Bundesgerichtshofs fortgesetzt.

Nichia begrüßt die Entscheidung des deutschen Bundesgerichtshofs,
mit der die Rechtsbeständigkeit des YAG-Patents bestätigt wird. Das
YAG-Patent von Nichia ist für den Markt mit weißen LEDs von größter
Bedeutung. Nichia wird auf der Grundlage der durch das Gericht
uneingeschränkt bestätigten Rechtsbeständigkeit des YAG-Patents unter
anderem Schadensersatz für vergangene Verletzungshandlungen
einfordern.

Nichia legt größten Wert auf die Sicherung ihrer Patente und
anderen gewerblichen Schutzrechte und geht konsequent und weltweit
gegen Schutzrechtsverletzungen vor.



Kontaktinformation:

Public Relations, Nichia Corporation
Tel: +81-884-22-2311
Fax: +81-884-23-7752


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