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EANS-Hauptversammlung: HIRSCH Servo AG / Einberufung zur Hauptversammlung

Geschrieben am 11-08-2016

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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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HIRSCH Servo AG
FN 117300 a, Landesgericht Klagenfurt
ISIN AT0000849757

Einberufung

der am Donnerstag, den 8. September 2016, um 11.00 Uhr im
Veranstaltungssaal der BKS Bank AG, St. Veiter Ring 43,A-9020
Klagenfurt stattfindenden

21. ordentlichen Hauptversammlung

T a g e s o r d n u n g:


1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und des
Corporate Governance Berichts, des Konzernabschlusses samt
Konzernlagebericht, jeweils zum 31. März 2016, sowie des vom Aufsichtsrat
erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2015/2016

2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2015/2016

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2015/2016

4. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des
Aufsichtsrats für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2015/2016

5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2016/2017

6. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zur Erhöhung des
Grundkapitals gemäß § 169 AktG (genehmigtes Kapital) mit der Möglichkeit
des Bezugsrechtsausschlusses und Änderung der Satzung in Punkt V sowie die
Ermächtigung des Aufsichtsrats, Änderungen der Satzung, die sich durch die
Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen.

Unterlagen zur Hauptversammlung Zur Vorbereitung auf die
Hauptversammlung sind folgende Unterlagen spätestens ab Donnerstag,
den 18.08.2016 auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.hirsch-gruppe.com zugänglich:

* Jahresabschluss mit dem Lagebericht
* Corporate Governance Bericht
* Konzernabschluss mit dem Konzernlagebericht
* Bericht des Aufsichtsrats
* Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats
* Vollmachts- und Widerrufsformular
* Einberufung der Hauptversammlung
* Bericht des Vorstands gemäß § 170 Abs 2 iVm § 153 Abs 4 AktG
* Satzung zur Ersichtlichmachung der vorgeschlagenen Änderung

Nachweisstichtag und Teilnahme von Aktionären an der Hauptversammlung
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im
Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich
nach dem Aktienbesitz am Ende des Nachweisstichtags, das ist
Montag, der 29.08.2016, 24.00 Uhr MEZ (Wiener Zeit).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der
Aktionärsrechte in der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer am
Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Der Nachweis des Aktienbesitzes am Nachweisstichtag erfolgt durch
eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft bis
spätestens am Montag, den 05.09.2016, 24.00 Uhr MEZ(Wiener Zeit) in
Schriftform oder in Textform ausschließlich auf einem der folgenden
Wege zugehen muss:

* per Post, Kurierdienst oder persönlich: HIRSCH Servo AG,
Abteilung Investor Relations, A-9555 Glanegg 58; * als
unveränderbares Dokument (PDF) mittels elektronischer Post an die
E-Mail: anmeldung.hirschservo@hauptversammlung.at; * per Telefax
an: +43 1 8900 500 73; * per SWIFT: GIBAATWGGMS, Message Type MT 598
(bitte unbedingt ISIN AT0000849757 im Text angeben).

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG Die Übermittlung der
Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung zur
Hauptversammlung. Die Depotbestätigung ist vom depotführenden
Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen
Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD in
deutscher oder englischer Sprache auszustellen und hat folgende
Angaben zu enthalten:

* Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (z.B. BIC);
* Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer
bei juristischen Personen; * Angaben über die Aktien: Anzahl der
Aktien des Aktionärs und ISIN AT0000849757; * Depotnummer bzw. eine
sonstige Bezeichnung; * Ausdrückliche Angabe, dass sich die
Depotbestätigung auf den Depotstand am 29.08.2016, 24.00 Uhr MEZ
(Wiener Zeit) bezieht.

Rechte der Aktionäre im Zusammenhang mit der Hauptversammlung
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und
die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser
Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte
auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt
gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am
18.08.2016 bei der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse
HIRSCH Servo AG, Abteilung Investor Relations, A-9555 Glanegg 58
einlangt (§ 109 AktG). Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss
ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die
Aktionärseigenschaft ist durch Vorlage einer Depotbestätigung gemäß
§ 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden
Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber
der Aktien sind, und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der
Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen.

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen,
können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform (per Telefax an
+43 1 8900 500 73 oder per Post an HIRSCH Servo AG, Abteilung
Investor Relations, A-9555 Glanegg 58 oder per E-Mail an
investor@hirsch-gruppe.com) Vorschläge zur Beschlussfassung samt
Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt
Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich
gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am
30.08.2016 bei der Gesellschaft einlangt (§ 110 AktG). Bei Wahlen
in den Aufsichtsrat tritt an die Stelle der anzuschließenden
Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs
2 AktG. Die vorgeschlagene Person hat darin ihre fachliche und
persönliche Qualifikation sowie alle Umstände darzulegen, die die
Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten. Die
Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechts ist durch
Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt
der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein
darf, nachzuweisen.

Jeder Aktionär ist berechtigt in der Hauptversammlung zu jedem Punkt
der Tagesordnung Anträge zu stellen (§ 119 AktG). Voraussetzung
hierfür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung im Sinne der
Einberufung.

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft
über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit diese
Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes
erforderlich ist (§ 118 AktG).

Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den
§§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich.

Vertretung durch Bevollmächtigte Jeder Aktionär, der zur Teilnahme
an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, einen
Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder
einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch
mehrere Personen bevollmächtigt werden können.

Ein Aktionär kann auch seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht
erteilen. In diesem Fall genügt es, wenn das Kreditinstitut
zusätzlich zur Depotbestätigung gegenüber der Gesellschaft die
Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.

Eine erteilte Vollmacht kann widerrufen werden. Der Widerruf wird
erst wirksam, wenn er der Gesellschaft zugegangen ist.

Erklärungen über die Erteilung und den Widerruf von Vollmachten
können der Gesellschaft ausschließlich auf einem der folgenden Wege
bis spätestens Mittwoch, den 07.09.2016, 16.00 Uhr MEZ (Wiener
Zeit) in Textform übermittelt werden:

* per Post, Kurierdienst oder persönlich: HIRSCH Servo AG,
Abteilung Investor Relations, A-9555 Glanegg 58; * als
unveränderbares Dokument (PDF) mittels elektronischer Post an E-Mail:
anmeldung.hirschservo@hauptversammlung.at; * per Telefax an: +43 1
8900 500 73; * per SWIFT: GIBAATWGGMS, Message Type MT 598 (bitte
unbedingt ISIN AT0000849757 im Text angeben).

Am Tag der Hauptversammlung ist die Übermittlung ausschließlich
persönlich durch Vorlage bei der Registrierung zur Hauptversammlung
am Versammlungsort zulässig.

Um die Administration für die Erteilung und den Widerruf von
Vollmachten zu erleichtern, empfehlen wir, die auf der
Internetseite der Gesellschaft veröffentlichten Formulare zu
verwenden.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Im Zeitpunkt der Einberufung
der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR
3.635.000 eingeteilt in 500.000 auf den Inhaber lautende
Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 958 Stück eigene
Aktien. Hieraus stehen der Gesellschaft keine Rechte zu. Die
Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im
Zeitpunkt der Einberufung 499.042 Stück.

Zutritt zur Hauptversammlung Die Aktionäre bzw. ihre Vertreter
werden darauf hingewiesen, dass zur Überprüfung der Identität am
Eingang der Hauptversammlung ein amtlicher Lichtbildausweis (z.B.
Reisepass, Personalausweis oder Führerschein) zur
Identitätsfeststellung vorzulegen ist. Sollte eine
Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass
verweigert werden.

Glanegg, am 11. August 2016

Der Vorstand

Rückfragehinweis:
Für Rückfragen stehen Ihnen zur Verfügung:
Michaela Andritsch, Tel: 0676/5784006
E-Mail: michaela.andritsch@hirsch-gruppe.com
www.hirsch-gruppe.com

Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: HIRSCH Servo AG
Glanegg 58
A-9555 Glanegg
Telefon: +43(0)4277 2211 120
FAX: +43(0)4277 2211 170
Email: investor@hirsch-gruppe.com
WWW: www.hirsch-gruppe.com
Branche: Verarbeitende Industrie
ISIN: AT0000849757
Indizes: WBI, Standard Market Auction
Börsen: Freiverkehr: Berlin, Stuttgart, Geregelter Freiverkehr: Wien
Sprache: Deutsch


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