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Fünf Tipps für Pokémon-Fans - Für eine Monsterjagd ohne juristische Zwischenfälle

Geschrieben am 19-07-2016

Hamburg (ots) - Horden von Menschen jeden Alters pilgern mit blau
angeleuchteten Gesichtern durch Straßen, Parks und Gebäude auf der
Jagd nach kleinen Monstern und dem nächsten Level. Bei allem Spaß am
Spiel sollten die ambitionierten Pokémon-Trainer jedoch einige Punkte
beachten, damit die Monsterjagd nicht im Rechtsstreit endet.
Anja-Mareen Decker, Leiterin der Rechtsabteilung bei der
Rechtsschutzversicherung ADVOCARD, stellt die Top fünf der
juristischen Stolperfallen beim Spielen von Pokémon Go vor.

Pokémon Go - Sicher am Arbeitsplatz?

"Grundsätzlich ist man bei Privatangelegenheiten in der
Arbeitszeit auf die Kulanz des Arbeitgebers angewiesen. In einigen
Fällen kann es richtig heikel werden. Nämlich dann, wenn Sie
beispielsweise Bilder vom Monster auf Ihrer Tastatur machen und damit
möglicherweise die Geheimhaltungspflicht gegenüber Ihrem Arbeitgeber
verletzen. Oder wenn Sie das Firmenhandy mit sensiblen Informationen
zur Monsterjagd nutzen - denn die Datenschutzbestimmungen der App
sind sicher nicht im Sinne vieler Unternehmen."

Hausfriedensbruch bei der Jagd nach Pokémons

"So sehr das Spiel auch dazu animiert, frei über Stock und Stein
zu klettern - das unbefugte Betreten von Privatgelände ist
Hausfriedensbruch. Egal wie anziehend ein Monster auf dem
Fensterbrett des Nachbarn also wirkt - Gärten, Auffahrten und Wege
zur Haustür sollten nicht unbefugt betreten werden, sonst kann es
Ärger geben."

Monsterjagd im Klassenzimmer

"Eine Horde pubertierender Achtklässler im Zaum zu halten, ist an
sich schon eine Herausforderung. Handelt es sich dazu noch um junge
Pokémon-Trainer, wird der Unterricht zur Aufgabe der besonderen Art.
Doch Lehrer dürfen aufatmen, denn es ist ihnen erlaubt, Handys im
Unterricht einzusammeln - Handyjagd statt Monsterjagd sozusagen. Sie
setzen damit lediglich die Hausordnung der Schule durch, in der
heutzutage die Handynutzung während des Unterrichtes meist untersagt
wird. Sie müssen die Geräte allerdings am Ende des Schultages
zurückgeben."

Eltern zahlen für ihre Kinder

"Die App an sich ist zwar kostenlos, neue Pokébälle, Lockmodule
oder Brutkästen können jedoch teuer werden - 100 Euro sind da schnell
erreicht. Auch wenn das Kind die Einkäufe ohne Zustimmung der Eltern
getätigt hat, kann es schwierig werden, das Geld zurück zu bekommen.
Also, liebe Erziehungsberechtigte, unbedingt die In-App-Käufe
einschränken."

Smartphone-Nutzung im Straßenverkehr

"Während der Autofahrt ein Monster nach dem anderen zu fangen ist
sehr verlockend. Doch schon das bloße In-die-Hand-nehmen des Handys
ist dem Fahrer verboten. Ein Bußgeld von 60 Euro und ein Punkt in
Flensburg sind dann eine teure Investition für ein Pokémon. Auch
Radfahrer sollten sich lieber auf den Verkehr konzentrieren, um
Unfällen und Geldstrafen vorzubeugen. Selbst für Fußgänger können
Bußgelder fällig werden, wenn diese durch Unachtsamkeit durch
Handynutzung andere behindern."

Mehr Informationen finden Sie auf dem Streitlotsen von ADVOCARD,
Deutschlands größter Plattform für Streit-Fragen:
www.advocard.de/streitlotse und auf www.advocard.de



Pressekontakt:
ADVOCARD Rechtsschutzversicherung AG
Sonja Frahm
Besenbinderhof 43
20097 Hamburg
Telefon: +49 (0) 40 23731-279
E-Mail: sonja.frahm@advocard.de
www.advocard.de

achtung! GmbH (GPRA)
Robert Hoyer
Straßenbahnring 3
20251 Hamburg
Telefon: +49 (0) 40 450210-640
E-Mail: robert.hoyer@achtung.de


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