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Die PZR ist KEINE IGeL-Leistung! / Großteil der gesetzlichen Kassen gibt sogar Zuschüsse

Geschrieben am 12-07-2016

Berlin (ots) - Die Professionelle Zahnreinigung (PZR) ist
wesentlicher Bestandteil eines präventionsorientierten Gesamtkonzepts
zur Vermeidung und Therapie von Erkrankungen des Zahn-, Mund- und
Kieferbereichs. Vor diesem Hintergrund die PZR als so genannte
Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) einzustufen, wird ihr nicht
gerecht. Sowohl bei der Vermeidung von Karies und insbesondere in der
Parodontitis-Therapie werden in den Praxen tagtäglich die Elemente
der PZR auch zur Sicherung des Behandlungserfolges eingesetzt,
betonten Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und Kassenzahnärztliche
Bundesvereinigung (KZBV).

Die Häufigkeit der Maßnahme richte sich immer nach dem
individuellen Erkrankungsrisiko. Viele gesetzliche Krankenkassen
bezuschussen die PZR deshalb auch aus guten Gründen auf freiwilliger
Basis, wie mehrere Umfragen in den vergangenen Jahren ergaben.

"Vor allem für Patienten mit Parodontitis und hohem Kariesrisiko
ist die PZR eine wichtige prophylaktische und therapeutische
Behandlung. Sie unterstützt die Maßnahmen der häuslichen Mundhygiene
zur vollständigen Beseitigung aller bakteriellen Beläge", erklärt der
BZÄK-Vizepräsident, Prof. Dr. Dietmar Oesterreich.

"Die PZR ist eine wissenschaftlich anerkannte, hochwirksame
Präventionsleistung. Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen sind in
Deutschland oralprophylaktische Maßnahmen nach dem 18. Lebensjahr
aber zu Recht in die Eigenverantwortung der Patienten gestellt. Die
Klassifizierung der PZR als IGeL-Leistung ist daher sachlich falsch
und eine bewusste Irreführung von tausenden Versicherten. Das ist
sehr bedauerlich und wirft zugleich ein schlechtes Licht auf die -
angeblich neutrale - Berichterstattung des MDS in Form von Rankings
und Reporten", sagte Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes
der KZBV.

In Deutschland leidet etwa die Hälfte aller Erwachsenen an
parodontalen Erkrankungen unterschiedlicher Schweregrade. Die
zahnmedizinische Notwendigkeit einer PZR sollte von Seiten der Kassen
daher positiv herausgestellt, statt immer wieder in Frage gestellt
werden, forderten KZBV und BZÄK.

Hintergrund - Umfang und Nutzen einer PZR

Eine PZR umfasst in der Regel die gründliche Reinigung von Zähnen
und Zahnfleisch, eine Politur sowie eine Fluoridierung. Die Maßnahme
ist auch für Patienten sinnvoll, die ihre Zähne regelmäßig pflegen.
Denn durch spezielle Instrumente erreichen Zahnärzte Stellen im Mund,
an die Zahnbürste und Zahnseide nicht herankommen. Bakterien im
Mundraum werden gründlich entfernt, Zähne und Zahnfleisch vor einer
Neuansiedelung geschützt. Dies kann Allgemeinerkrankungen wie
Diabetes oder Herz-Kreislauf-Problemen vorbeugen. Nach der Reinigung
gibt das Praxisteam zudem individuelle Tipps zur Mundpflege und zu
einer zahngesunden Ernährung. Die Professionelle Zahnreinigung wurde
Anfang 2012 im Rahmen der Novellierung der Gebührenordnung für
Zahnärzte (GOZ) als medizinisch notwendige Maßnahme aufgenommen.
Gesetzliche Krankenversicherungen finanzieren die PZR teilweise im
Rahmen von freiwilligen Leistungen.



Pressekontakt:
BZÄK: Dipl.-Des. Jette Krämer
Telefon: 030 40005-150, E-Mail: presse@bzaek.de

KZBV: Kai Fortelka
Telefon: 030 280 179-27, E-Mail: presse@kzbv.de


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