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Geheimverträge Uni Mainz mit Boehringer Ingelheim Stiftung: Am Montag, 4. Juli, um 16 Uhr Akteneinsicht für Journalisten

Geschrieben am 01-07-2016

Hamburg (ots) - Die Uni Mainz muss ihre millionenschweren
Sponsoring-Verträge mit der Boehringer Ingelheim Stiftung offenlegen.
Journalisten, die ebenfalls die Akten einsehen möchten, sollten laut
dem Rechtsanwalt Carl Christian Müller am Montag, 4. Juli, um 16 Uhr
in die Alte Registratur, Forum universitatis 2, 1. Stock, Campus der
Johannes Gutenberg-Universität Mainz, kommen. Müller hatte die
Ansprüche des Publizisten Prof. Dr. Thomas Leif am Mainzer
Verwaltungsgericht (Az. 3 K 636/15.MZ) durchgesetzt.

Medienrechtler Müller bezeichnet es als begrüßenswert, "dass die
Universität Mainz keine Rechtsmittel gegen das Urteil des VG Mainz
eingelegt hat und nunmehr die Pressefreiheit respektiert", so der
Berliner Anwalt zu kress.de.

Für die Pressefreiheit ist es ein großer Erfolg, den Leif und
Müller errungen haben. Bereits seit 2014 lag Leif im Clinch um die
Herausgabe der Akten im Clinch mit der Uni Mainz.

Der ganze Fall

Boehringer Ingelheim ist das größte forschende Pharmaunternehmen
in Deutschland. Die Eignerfamilie hat 2009 über die Boehringer
Ingelheim Stiftung 100 Millionen Euro an die Uni Mainz gespendet, um
damit das Internationale Exzellenzzentrum für Lebenswissenschaften zu
finanzieren. 2013 gab es dann noch mal 50 Millionen Euro. Gefördert
wird das "Institut für Molekulare Biologie" und der Fachbereich
Biologie. Im Gegenzug stellt das Land Rheinland-Pfalz mehr als 50
Millionen Euro für Baumaßnahmen und Infrastruktur zur
Verfügung.Bislang waren alle Bemühungen, die Geheimverträge zu
veröffentlichen, vom Präsidenten der Universität Mainz mit dem
Verweis auf die "Wissenschaftsfreiheit" blockiert worden.

Maßgeblich für die Entscheidung des Gerichts war hierbei, dass die
Stiftung im Sommer 2015 bereits drei ausgewählten Journalisten Zugang
zu den Verträgen gewährt und hierbei der Präsident der Universität
aufgetreten und den anwesenden Journalisten die Vertragsunterlagen
erläutert hatte. Der Kläger war zu dieser Veranstaltung nicht
eingeladen. Auch im Nachgang verweigerte die Uni Mainz, Leif den
Zugang zu den Verträgen zu gewähren.

Für das Gericht war nicht einsichtig, woran das
Geheimhaltungsinteresse der Universität noch bestehen sollte, nachdem
der Vertrag bereits in Gänze einigen ausgewählten Journalisten
zugänglich gemacht worden war und gab der Universität mit dem am 11.
Mai verkündeten Urteil auf, auch Leif Einsicht in die Verträge zu
gewähren.Bei dem Gerichtstermin hatte Leif sogar von einer
"kafkaesken" Blockade seiner Recherche gesprochen. Es sei kein
"Kinkerlitzchen", wenn Journalisten nicht mehr der Frage nachgehen
dürften, welche Auswirkungen eine Spende von 150 Millionen Euro auf
den Universitätsbetrieb haben würden.

"Den potentiellen Gefahren einer drittmittelfinanzierten Forschung
kann nur mit einem Mehr an Transparenz begegnet werden. Denn
Universitäten, die zunehmend auf eine Drittmittelfinanzierung
angewiesen sind, stehen in der Gefahr, in Abhängigkeiten zu geraten,
die nicht im Interesse der Allgemeinheit sondern vielmehr im
Interesse der Fördernden liegen. Der öffentlich-rechtliche
Wissenschaftsbetrieb kann dem Verdacht, nicht erkenntnis-, sondern
interessengeleitet zu forschen deshalb nur durch größtmögliche
Transparenz entgegenwirken", betont Rechtsanwalt Müller im Gespräch
mit kress.de.

Rückfragen zu dem Termin bei Rechtsanwalt Müller, Handy: 0160
93848626, Email ccm@mueller-roessner.net.

Mehr auf kress.de, der Mediendienst: http://nsrm.de/-/3ev



Pressekontakt:
Bülend Ürük
Chefredakteur
Tel. 0049-30-55572426
Twitter: www.twitter.com/buelend
chefredaktion@newsroom.de
www.kress.de


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