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Die Kanzlei Mattil & Kollegen vertritt Anleihe- und Genussscheingläubiger in den Gläubigerversammlungen Anfang Juli

Geschrieben am 19-06-2016

München (ots) - Das Amtsgericht Schwerin (Insolvenzgericht) hat
die Inhaber der drei Anleihen sowie der Genussscheine zu
Gläubigerversammlungen nach dem Schuldverschreibungsgesetz
eingeladen, § 19 Abs. 2 SchVG.

Das Insolvenzgericht kam der Forderung, einen Stimmrechtsvertreter
für die Anleihe- und Genussscheingläubiger zu benennen, nicht nach.
Die Kanzlei Mattil & Kollegen erklärt sich bereit, die Stimmrechte
der Anleihe- und Genussscheingläubiger in den Gläubigerversammlungen
in Schwerin am

05.07.2016 Anleihe 2011/16, ISIN: DE000A1H3J67, WKN: A1H3J6
06.07.2016 Anleihe 2013/18, ISIN: DE000A1TNAP7, WKN: A1TNAP
07.07.2016 Anleihe 2014/19, ISIN: DE000A13R5N7, WKN: A13R5N
08.07.2016 Genussscheine, ISIN: DE000A141BE2, WKN: A141BE

kostenlos auszuüben. So können Anleger, die an den o.g. Tagen
nicht in Schwerin sein können, auch an der Wahl teilnehmen.

Die Insolvenzverwalterin wird an den vorgenannten Tagen die
Anleihe- und Genussscheingläubiger über den Verfahrensstand
informieren. Im Anschluss an den Bericht der Insolvenzverwalterin,
können die Gläubiger einen gemeinsamen Vertreter wählen. Der
gemeinsame Vertreter vertritt die Interessen aller Anleihegläubiger
gegenüber der Insolvenzverwalterin und wird aus der Insolvenzmasse
vergütet.

Die Kanzlei Mattil & Kollegen wird die sie bevollmächtigenden
Anleger zeitnah über den Ausgang sowie den Inhalt des Berichts der
Insolvenzverwalterin informieren.

Rechtsanwalt Sascha Borowski (zugleich Fachanwalt für Bank- und
Kapitalmarktrecht) von der Kanzlei Mattil & Kollegen in München ist
Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses bei German Pellets GmbH
(dort für die Anleihegläubiger) und kandidiert für das Amt des
gemeinsamen Vertreters.

Die Kanzlei Mattil & Kollegen vertritt seit mehr als 20 Jahren
Anleger aus dem Bereich des Kapitalanlagerechts und zeichnet sich
durch besondere Nähe zu Anlegern sowie deren besonderer finanzieller
Situation aus. In vielen großen Anlageskandalen hat die Kanzlei
Mattil & Kollegen erfolgreich große Anlegergruppen kollektiv
begleitet und zahlreiche Grundsatzentscheidung, z.B. das erste
erfolgreiche Verfahren nach Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz
geführt (Urteil OLG München vom 30.12.2011, KAP 1/07).



Pressekontakt:
Mattil & Kollegen
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht
Rechtsanwalt Sascha Borowski
Thierschplatz 3
D-80538 München
Tel.: 089/24 29 38- 66
FAX: 089/24 29 38-65
Mail: borowski@mattil.de


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