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Straferhöhung bei Verkehrsverstößen? Geblitzt.de mahnt mehr Sorgfalt in Bußgeldverfahren an

Geschrieben am 15-06-2016

Berlin (ots) - Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD)
fordert in einem Interview mit der Neue Osnabrücker Zeitung eine
drastische Erhöhung von Strafen bei Verkehrsverstößen. Neben
Bußgeldern von 1.000,- Euro bei Geschwindigkeitsverstößen sollen
Fahrverbote eher ausgesprochen, sowie Strafen für Verstöße in
Baustellenbereichen verdoppelt werden. Einen entsprechenden Antrag
will Niedersachsen auf der aktuellen Konferenz der Innenminister von
Bund und Ländern einbringen.

Jan Ginhold, Geschäftsführer des Portals Geblitzt.de, mahnt in
diesem Zusammenhang mehr Sorgfalt bei der Beweisführung in
Bußgeldverfahren an. Aktuell werden noch immer zu Unrecht
Verkehrsteilnehmer belangt, obwohl die zu Grunde gelegten Beweise
häufig falsch sind. "Unsere Prüfung von Bußgeldverfahren in den
letzten 3 Jahren belegt, über ein Drittel der Verfahren wurden
entweder fälschlich eingeleitet oder waren zumindest fehlerhaft."

"Bei einer Verschärfung der Sanktionen, hätten diese Fehler noch
gravierendere Folgen für zu Unrecht beschuldigte Verkehrsteilnehmer."
Ohne den Service von Geblitzt.de ist es leider den meisten
Betroffenen finanziell nicht möglich, gegen Bußgeldverfahren
vorzugehen.

"Wenn die Strafen für Verkehrsverstöße erhöht werden sollten,
müssten die Bußgeldstellen ebenfalls auch sorgfältiger arbeiten",
findet Ginhold.

Über Geblitzt.de

Geblitzt.de ist ein Service der CODUKA UG (haftungsbeschränkt).
Seit Mai 2013 ermöglicht Geblitzt.de Betroffenen ihre
Bußgeldverfahren prüfen zu lassen und diese vorzugehen. Darunter
fallen Rotlicht-Vergehen, Geschwindigkeits-Überschreitungen,
Abstands- und Mobiltelefon-Verstöße.

Geblitzt.de vermittelt hierfür eigene Verkehrsrechtsanwälte, die
den gesamten Vorgang für die Betroffenen, mit Hilfe einer Legaltech
Anwendung, bearbeiten. Zeitaufwendige Treffen mit Anwälten entfallen.
Betroffene registrieren sich auf der Webseite www.geblitzt.de und
reichen ihre Bußgeldbescheide oder Anhörungsbögen ein. Anschließend
überprüfen die Vertragsanwälte die erhobenen Vorwürfe. Sind die
Bußgeldbescheide oder Anhörungsbögen rechtlich anfechtbar, versuchen
sie, eine Verfahrenseinstellung zu erwirken. Die Bußgeldbescheide
werden mit Einstellung der Verfahren unwirksam. Betroffene müssen
somit keine Bußgelder zahlen sowie eventuelle weitere Sanktionen
(z.B. Fahrverbot oder Punkte im Fahreignungsregister) hinnehmen.
Sollten Verfahren nicht eingestellt werden, behalten die
Bußgeldbescheide ihre Gültigkeit. Erfolgsunabhängig übernimmt
Geblitzt.de alle entstandenen Kosten im Rahmen der
Prozessfinanzierung.

Die gesamte Serviceleistung von Geblitzt.de ist für die
Betroffenen kostenlos.



Pressekontakt:
CODUKA UG (haftungsbeschränkt)
Jan Ginhold
Telefon: 030 / 22 90 88 180
E-Mail: presse@coduka.de


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