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Dextro Energy geht in die Berufung: Zulassung gesundheitsbezogener Angaben zu Glucose wird neu geprüft

Geschrieben am 16-05-2016

Meerbusch (ots) - Dextro Energy legt Rechtsmittel gegen das Urteil
des EuG vom 16.03.2016 ein, in dem 5 spezifische und wissenschaftlich
nachgewiesene Angaben zur energieliefernden Wirkung von Glucose nicht
zur Verbraucherinformation zugelassen worden waren.

Das Unternehmen reichte per 16.05.2016 eine entsprechende
Rechtsmittelschrift ein. Darin fordert es den EuGH auf, die
Zulassungsentscheidung der Europäischen Kommission inhaltlich noch
einmal zu überprüfen und beantragt das Urteil der ersten Instanz
aufzuheben.

Die Produkte von Dextro Energy bestehen vorwiegend aus Glucose und
gehören damit zu den schnellsten Energiespendern in
Bedarfssituationen. Dieser gesundheitliche Vorzug ist Verbrauchern
aus mehreren Generationen bekannt.

Gleichzeitig ist das Wirkversprechen durch fundierte
wissenschaftliche Untersuchungen bewiesen. Die Europäische Behörde
für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat 5 spezifische Aussagen zur
energieliefernden Wirkung von Glucose überprüft. Im Ergebnis kam die
EFSA zu einer positiven Bewertung. Aus wissenschaftlicher Perspektive
sind alle 5 Aussagen zutreffende Informationen.



Pressekontakt:
4PR Consulting Gesellschaft für Kommunikation mbH
Dorfstraße 12
D - 40667 Meerbusch
Telefon: +49 2132 969 000
Mobil: +49 171 345 07 81
Telefax: +49 2132 968 1247
E-Mail: katharina.hoffmann@4prconsulting.de
Homepage: www.4prconsulting.de
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