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ManpowerGroup begrüßt Einigung in der Zeitarbeit / Equal Pay fördert faire Bezahlung / Begrenzung der Einsatzdauer auf 18 Monate unnötig / Weitere Eingriffe gefährden Flexibilität des Arbeitsmarkts

Geschrieben am 11-05-2016

Frankfurt am Main (ots) - Die große Koalition aus CDU und SPD hat
sich auf neue Regeln für die Zeitarbeit geeinigt. In der
Arbeitnehmerüberlassung beschäftigte Mitarbeiter sollen unter anderem
nach neun Monaten den gleichen Lohn wie die Stammbelegschaften
bekommen. Die ManpowerGroup Deutschland begrüßt diesen Beschluss. Die
Begrenzung der Einsatzdauer und weitere Regulierungen lehnt das
Unternehmen hingegen ab.

"Mitarbeitern der Zeitarbeit steht wie jedem Angestellten ein
faires Gehalt entsprechend ihrer Qualifikation und Berufserfahrung
zu", sagt Herwarth Brune, Vorsitzender der Geschäftsführung der
ManpowerGroup Deutschland. "Ich begrüße den Equal Pay Beschluss, da
er das Lohnniveau branchenweit hebt." Durch die 2013 erlassenen
Branchentarifzuschläge in der Industrie liegt ein Großteil der
Mitarbeiter bei der ManpowerGroup schon jetzt annähernd auf dem
Niveau der Stammmitarbeiter. Für Mitarbeiter anderer Branchen ist ein
marktgerechtes Gehalt entsprechend ihrer Qualifikation und
Berufserfahrung nach dem Zeitarbeitstarifvertrag geregelt.

Der Beschluss der Bundesregierung zur gleichen Bezahlung von
Zeitarbeitnehmern enthält allerdings noch einige Unschärfen -
beispielsweise, welche Vergütungen zum Gehalt gerechnet werden.
"Aktuell sieht es so aus, als wenn neben dem Stundenlohn auch Zulagen
und Sachzuwendungen gezählt werden sollen. Diese sind aber bereits in
den etablierten Zeitarbeitstarifverträgen geregelt, so dass in dieser
Hinsicht kein Handlungsbedarf besteht", so Brune.

Einsatzbegrenzung zulasten der Mitarbeiter

Neben der Equal-Pay-Regelung einigte sich die Koalition auf eine
Höchstüberlassungsdauer für Zeitarbeitnehmer von 18 Monaten. Diese
ist aus Sicht der ManpowerGroup unnötig. "Zeitarbeit bei gleichem
Lohn ist eine ganz normale berufliche Tätigkeit, die wie jeder andere
Beruf nicht zeitlich befristet sein sollte", so der Deutschland Chef
der ManpowerGroup. "Der einzige Unterschied ist, dass die Mitarbeiter
nicht beim Kundenunternehmen fest angestellt sind, sondern beim
Personaldienstleister - mit allen damit verbundenen Sozialleistungen
und Zulagen, die auch tariflich geregelt sind." Die Höchstdauer
schränkt die Entwicklungsmöglichkeiten der Mitarbeiter ein und
begrenzt auch Equal Pay auf neun Monate. "Gerade wenn der Mitarbeiter
sich gut eingearbeitet hat und ein Gehalt entsprechend der
Stammbelegschaft bekommt, muss er raus aus dem Projekt und erhält
wieder sein altes Gehalt", erklärt Brune. Auch bei der Integration
von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt oder Qualifizierungsprojekten
schränken weitere Regulierungen den Erfolg unnötig ein.

Weitere Eingriffe gefährden den Arbeitsmarkt

Sollten den aktuellen gesetzlichen Neuerungen weitere
Regulierungsansätze folgen, sieht der Personalexperte die
Flexibilität des Arbeitsmarktes in Gefahr. "Gerade für den
Mittelstand, der bei Peaks auf flexibles Personal angewiesen ist,
wird das Instrument Zeitarbeit zu komplex", so Brune. Folgen könnten
mehr befristete Einstellungen der Unternehmen sein sowie
Auslagerungen von Geschäftsbereichen ins Ausland.

Über die ManpowerGroup

Die ManpowerGroup ist weltweit führend in der Bereitstellung
innovativer Personaldienstleistungen, mit denen Unternehmen in der
sich verändernden Welt der Arbeit erfolgreich sein können. Unter dem
Dach der ManpowerGroup agieren in Deutschland an 360 Standorten die
Gesellschaften Manpower, Experis, ManpowerGroup Solutions, Proservia,
Right Management und spezialisierte Einzelmarken der 7S Group.

Mehr Informationen erhalten Sie unter http://www.manpowergroup.de.



Pressekontakt:
Faktenkontor GmbH
Juliana Hartwig
Ludwig-Erhard-Straße 37
20459 Hamburg
Tel.: +49 40 253 185-122
E-Mail: juliana.hartwig@faktenkontor.de

Manpower GmbH & Co. KG Personaldienstleistungen
Stephan Rathgeber
Düsseldorfer Straße 9
65760 Eschborn
Tel.: +49 69 153 03-336
E-Mail: Stephan.Rathgeber@manpowergroup.de


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