(Registrieren)

Weitere Beschlüsse zugunsten von BMC Medical Co., Ltd. im fortwährenden Patentstreit gegen ResMed

Geschrieben am 16-04-2016

Peking (ots/PRNewswire) - In den USA wird die Entscheidung der
Internationalen Handelskommission (ITC) derzeit vom
US-Bundesberufungsgericht (Federal Circuit Court of Appeals) geprüft.
Die ITC befand, dass das US-Patent mit der Nr. RE 44453 von ResMed
für einen Luftbefeuchter in einem CPAP-Apparat aufgrund des
Stands-der-Technik nichtig sei. Gegen diesen Beschluss ging ResMed
in Berufung. Das Bundesberufungsgericht wies am 29. März 2016 die
Klage zugunsten von BMC Medical Co., Ltd (BMC ab.).

BMC wiederum hatte gegen den Beschluss der ITC Berufung im
Hinblick auf einige ResMed-Patente eingelegt, die Masken zur
Verwendung mit CPAP-Produkten betreffen. Am 17. März 2016 regte die
ITC in der Rolle einer der Parteien an, den Fall zurückzuweisen. In
diesem Zusammenhang bemerkte die ITC, dass eine wichtige, vor Kurzem
getroffene Entscheidung des Bundesberufungsgerichts ein Hindernis
darstellen würde, um ResMed als inländisches Wirtschaftsunternehmen
in diesem Zusammenhang klassifizieren zu können, und dass sie "bei
weiterer Betrachtung der Angelegenheit die begünstigenden Beschlüsse
aussetzen wird, die die Masken-Patente betreffen." Sollte sich
herausstellen, dass ResMed die Anforderungen für inländische
Wirtschaftsunternehmen nicht erfüllt, hätte dies zum Erfolg von BMC
in dem ITC-Verfahren geführt.

In Deutschland hat das Bundespatentgericht das europäische Patent
1210139 von ResMed R&D Germany GmbH mit Wirkung für Deutschland in
dem von BMC angegriffenen Umfang für nichtig erklärt. Das Patent
bezieht sich auf ein CPAP-System mit abtrennbarem Wasserbehälter,
wobei die Patentansprüche 1-6 sowie 8-12 in ihrem unmittelbaren oder
mittelbaren Rückbezug auf die Ansprüchen 1-6 angegriffen und für
nichtig erklärt wurden. Der Patentanspruch 7 wurde mangels Relevanz
zu den Produkten nicht von BMC angegriffen. ResMed kann Berufung
gegen das Urteil zum Bundesgerichtshof einreichen. Dies ist ein
weiteres Urteil zugunsten von BMC nach mehreren Urteilen zu deren
Gunsten, u.a. die Aufhebung der einstweiligen Verfügung
(Aktenzeichen: 7O24459/13), die Aussetzung des parallel laufenden
Vertletzungsverfahrens (Aktenzeichen: 7O24817/13) und die Abweisung
der Klage von ResMed gegen die Entscheidung zur Aussetzung (OLG
München, Aktenzeichen: 6U4842/14).

Am 5. April 2016 erzielten ResMed und BMC einen Vergleich für
Deutschland betreffend das europäische Patent 1 356 842 B1 von ResMed
mit Wirkung für Deutschland. Beide Parteien erklärten sich
einverstanden, ihre Klagen bzw. ihre Anträge in den laufenden
Nichtigkeits-, Verletzungs- und Verfügungsverfahren (Aktenzeichen:
4Ni23/14(EP), 7O24813/13 und 7O24458/13) zurückzunehmen. BMC war
bereit, gemäß einem eingeschränkten Bereich vom erteilten
Patentanspruch 1 künftig keine weiteren Masken in Deutschland
anzubieten. Jede Partei übernimmt dabei ihre eigenen Kosten.

Website von BMC: http://en.bmc-medical.com/



Pressekontakt:
Noel Sang
+86-10-5166-3880
+86-155-1015-2299
intl@bmc-medical.com


Kontaktinformationen:

Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.

Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.

Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.

http://www.bankkaufmann.com/topics.html

Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.

@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf

E-Mail: media(at)at-symbol.de

589143

weitere Artikel:
  • Kostenfallen sicher umkurven: zehn Tipps zur Mietwagenbuchung München (ots) - - Bei Buchung: Auf ausreichenden Versicherungsschutz, faire Tankregelung und Zusatzkosten achten - Bei Abholung: Keine Zusatzleistungen aufdrängen lassen, Wagen und Vertrag vor Unterschrift genau prüfen Zur Urlaubssaison 2016 hat CHECK24.de die wichtigsten Informationen für eine reibungslose Mietwagenbuchung und -abholung zusammengestellt. Fünf Tipps zur Buchung: 1. Auf ausreichenden Versicherungsschutz achten: Es ist wichtig, bei der Buchung einen umfassenden Schutz aus Haftpflicht-, mehr...

  • SAIF erhält als eine der jüngsten Business Schools der Welt die AACSB-Akkreditierung Shanghai (ots/PRNewswire) - Das Shanghai Advanced Institute of Finance (SAIF) von der Shanghai Jiao Tong University erhielt als eines der jüngsten Wirtschaftsschulen der Welt nach nicht ganz sieben Jahren nach ihrer Gründung die Zulassung der Association to Advance Collegiate Schools of Business International (AACSB). Foto - http://photos.prnewswire.com/prnh/20160418/356245 Die AACSB wurde 1916 gegründet und zählt heute zu den ältesten und angesehensten internationalen Akkreditierungsagenturen für Business Schools, die Bachelor- mehr...

  • Kalkofes Kommentar zur Satirefreiheit (VIDEO) München (ots) - Oliver Kalkofe zu Merkels Entscheidung für Strafverfahren gegen Böhmenmann: "Tritt in die Eier der Satirefreiheit." +++++++++++++++++++++++ Textumschrift "Kalkofes Kommentar zur Satirefreiheit" vom 17.04.2016 Kalkofes Kommentar zur Satirefreiheit Ein paar einschätzende Worte zu dem vielleicht absurdesten Fall Real-Satire der deutschen Geschichte. #Böhmermann - Erdogan - Ziegenficker - Fragezeichen. Schon jetzt in den Geschichtsbüchern als die erste Satire, die zur Staatsaffäre wurde, mehr...

  • RTL II zeigt Leonardo DiCaprio in Martin Scorseses "Gangs of New York" (FOTO) München (ots) - Sendetermin: Dienstag, 19. April, um 20:15 Uhr bei RTL II New York, 1846: Der junge Amsterdam (Leonardo DiCaprio) muss mit ansehen, wie sein Vater Priest Vallon während eines Bandenkriegs vom gefürchteten "Bill The Butcher" ermordet wird. 16 Jahre später, in den Wirren des Bürgerkriegs, ist Amsterdam zu einem jungen Mann herangewachsen - und schwört bittere Rache... Leonardo DiCaprio ("Django Unchained", "The Revenant - Der Rückkehrer") schaffte es spätestens mit "Gangs of New York", sein Image des mehr...

  • Ecuador: Caritas stellt 100.000 Soforthilfe für Erdbebenopfer bereit - Schwerstes Beben seit 1979 - Dutzende Tote, Hunderte Verletzte Freiburg (ots) - Nach dem schweren Erdbeben in Ecuador stellt Caritas international, das Hilfswerk des Deutschen Caritasverbandes, 100.000 Euro für die Soforthilfe bereit. Das Geld steht unter anderem für die Versorgung der Erdbebenopfer mit Lebensmitteln, Trinkwasser und Notunterkünften zur Verfügung. Laut Regierungsangaben handelt es sich um das schwerste Beben seit 1979. Vorläufigen Angaben zufolge wurden 77 Menschen getötet und Hunderte verletzt. Ein Anstieg der Zahl der Toten und Verletzten wird befürchtet. Viele Menschen der mehr...

Mehr zu dem Thema Sonstiges

Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:

Sat1.de mit neuem Online-Spiele-Portal Sat1Spiele.de / SevenOne Intermedia baut Bereich Games weiter aus

durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

Exzellent
Sehr gut
gut
normal
schlecht