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EANS-Hauptversammlung: Schoeller-Bleckmann Oilfield Equipment AG / Einladung zur Hauptversammlung

Geschrieben am 29-03-2016

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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft
Ternitz, FN 102999w (die "Gesellschaft")Homepage: www.sbo.at

E I N L A D U N G

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zu der am
Mittwoch dem 27. April 2016 um 10 Uhr in 2630 Ternitz,
Theodor-Körner-Platz 2, ("Stadthalle"), stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

mit folgender Tagesordnung:

1) Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses gemäß UGB samt Anhang
und Lagebericht, des Corporate Governance-Berichts, des
Konzernabschlusses gemäß IFRS samt Konzernanhang und -lagebericht,
des Gewinnverwendungsvorschlages des Vorstandes, jeweils zum 31.
Dezember 2015 sowie des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das
Geschäftsjahr 2015.

2) Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum
31. Dezember 2015 ausgewiesenen Bilanzgewinnes.

3) Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes
für das Geschäftsjahr 2015.

4) Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015.

5) Wahl der Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2016.

6) Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
gemäß § 13 Absatz 4 der Satzung.

7)
Wahlen in den Aufsichtsrat.

8)
a) Beschlussfassung über den Widerruf der in der Hauptversammlung am 23. April
2014 beschlossenen Ermächtigung des Vorstands zum Rückerwerb eigener Aktien
gemäß § 65 Absatz 1 Ziffer 8 sowie Absatz 1a und 1b AktG.

b) Beschlussfassung über die für die Dauer von höchstens 30 Monaten vom Tag der
Beschlussfassung an gültige Ermächtigung an den Vorstand gemäß § 65 Absatz 1
Ziffer 8 sowie Absatz 1a und 1b AktG zum Erwerb eigener Aktien der Gesellschaft
bis zu maximal 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft, der Festsetzung des
niedrigsten und höchstens Gegenwertes gemäß § 65 Absatz 1 Ziffer 8 AktG, sowie
zur Festsetzung der Rückkaufbedingungen.

c) Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes, erworbene eigene
Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss gemäß § 65 Absatz 1 Ziffer 8
AktG einzuziehen, und die Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung
von Aktien ergeben, zu beschließen, oder wieder zu veräußern sowie die
Veräußerungsbedingungen hiefür festzusetzen. Der Handel mit eigenen Aktien ist
jedenfalls als Zweck des Erwerbs gemäß § 65 Absatz 1 Ziffer 8 AktG
ausgeschlossen.

d) Beschlussfassung über den Widerruf der in der Hauptversammlung am
25. April 2012 für 5 Jahre beschlossenen Ermächtigung gemäß § 65
Absatz 1b AktG, mit Zustimmung des Aufsichtsrates für die Veräußerung
eigener Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse
oder ein öffentliches Angebot unter Ausschluss des Wiederkaufsrechts
bzw. Bezugsrechts der Aktionäre zu beschließen unter gleichzeitiger
neuerlicher Beschlussfassung über die für höchstens 5 Jahre vom Tag
der Beschlussfassung an gültige Ermächtigung an den Vorstand gemäß §
65 Absatz 1b AktG, mit Zustimmung des Aufsichtsrates für die
Veräußerung eigener Aktien eine andere Art der Veräußerung als über
die Börse oder ein öffentliches Angebot unter Ausschluss des
Wiederkaufsrechts der Aktionäre zu beschließen.

Teilnahmeberechtigung und Nachweisstichtag (§ 106 Z 6 und 7 AktG):
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung von Aktionärsrechten, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich gemäß § 111 Abs. 1 und 2 AktG
nach dem Anteilsbesitz am Ende des 10. Tages vor dem Tag der
Hauptversammlung (Nachweisstichtag), somit nach dem Anteilsbesitz am
17. April 2016, 24.00 Uhr. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist
nur berechtigt, wer an diesem Nachweisstichtag Aktionär ist und dies
der Gesellschaft nachweisen kann. Der Anteilsbesitz am
Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG,
die der Gesellschaft spätestens am 22. April 2016 ausschließlich
unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss, nachzuweisen:

per Post: Schoeller-Bleckmann
Oilfield Equipment AG
Hauptstraße 2
2630 Ternitz, oder

per Telefax: +43 (0)1 8900 500 65

per E-Mail: anmeldung.sbo@hauptversammlung.at (als eingescannter Anhang;
TIF, PDF, etc)

per SWIFT: GIBAATWGGMS

Message Type MT 598; unbedingt ISIN AT0000946652 im Text angeben

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz
in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in
einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen, hat die in § 10a Abs 2
AktG vorgesehenen Angaben zu enthalten und sich auf den genannten
Nachweisstichtag zu beziehen. Depotbestätigungen werden
ausschließlich in deutscher und englischer Sprache entgegengenommen.

Vertretung durch Bevollmächtigte (§ 106 Z 8 AktG): Jeder Aktionär,
der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das
Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu
bestellen (§§ 113, 114 AktG). Der Bevollmächtigte nimmt im Namen des
Aktionärs an der Hauptversammlung teil und hat dieselben Rechte wie
der Aktionär, den er vertritt. Die Gesellschaft selbst oder ein
Mitglied des Vorstandes oder des Aufsichtsrates darf das Stimmrecht
als Bevollmächtigter nur ausüben, soweit der Aktionär eine
ausdrückliche Weisung über die Ausübung des Stimmrechts zu den
einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat. Die Vollmacht muss einer
bestimmten Person erteilt werden. Die Vollmacht muss in Textform
gemäß § 13 Abs. 2 AktG erteilt werden; ein Widerruf bedarf ebenfalls
der Textform. Die Vollmacht bzw deren Widerruf muss der Gesellschaft
übermittelt und von dieser aufbewahrt werden. Vollmachten können bis
spätestens 26. April 2016, 16.00 Uhr per Post an die Gesellschaft,
2630 Ternitz, Hauptstraße 2, per Telefax (+43 (0)1 8900 500 65) oder
per E-Mail: anmeldung.sbo@hauptversammlung.at übermittelt werden.
Anderenfalls wird gebeten, die Vollmacht bzw deren Widerruf bei der
Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort vorzulegen. Für
die Erteilung einer solchen Vollmacht und deren Widerruf ist das auf
der Homepage (www.sbo.at) der Gesellschaft für ihre Aktionäre
zugänglich gemachte Vollmachtsformular zu verwenden (§ 114 Abs. 3
AktG). Ein Vollmachtsformular wird auf Verlangen auch per Post
zugesandt.

Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht
erteilt, genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die
Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.

Hinweis auf die Rechte der Aktionäre (§ 106 Z 5 AktG): Aktionären,
deren Anteile alleine oder zusammen fünf von Hundert des
Grundkapitals erreichen, steht gem. § 109 AktG das Recht zu,
schriftlich zu verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung der
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem
beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt
Begründung beiliegen. Die Antragsteller müssen seit mindestens drei
Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sein. Das
Aktionärsverlangen muss der Gesellschaft spätestens am 21. Tag vor
der Hauptversammlung, sohin spätestens am 6. April 2016, an der
Adresse 2630 Ternitz, Hauptstraße 2, zugehen.

Weiters steht Aktionären, deren Anteile alleine oder zusammen eins
von Hundert des Grundkapitals erreichen, gem. § 110 AktG das Recht
zu, der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform
Vorschläge zur Beschlussfassung zu übermitteln und zu verlangen, dass
diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre,
der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme
des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden. Bei einem Vorschlag zur Wahl
eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die
Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs. 2 AktG. Das
Verlangen ist beachtlich, wenn es der Gesellschaft spätestens am
siebten Werktag vor der Hauptversammlung, sohin spätestens am 18.
April 2016, an der Adresse 2630 Ternitz, Hauptstraße 2, oder per
Telefax unter +43 (0)2630 315501 zugeht.

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft
über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist
(§ 118 AktG).

Aktionärsrechte, die an die Innehabung von Aktien während eines
bestimmten Zeitraums geknüpft sind, können nur ausgeübt werden, wenn
der entsprechende Nachweis der Aktionärseigenschaft im jeweils
relevanten Zeitraum durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
erbracht wird. Die Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage
bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein.

Weitgehende Informationen zu diesen Aktionärsrechten gemäß §§ 109,
110, 118 und 119 AktG sind auf der Internetseite der Gesellschaft
(www.sbo.at) zugänglich.

Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte zum Zeitpunkt der
Einberufung (§ 106 Z 9 AktG): Gemäß § 83 Abs. 2 Z 1 BörseG und § 106
Z 9 AktG geben wir bekannt, dass im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung das Grundkapital der Gesellschaft EUR 16.000.000,--
beträgt und in 16.000.000 auf Inhaber lautende Nennbetragsaktien mit
einem Nennbetrag von je EUR 1,- unterteilt ist. Jede Aktie gewährt
eine Stimme. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung
(Stichtag 29. März 2016) 18.000 eigenen Aktien, für die das
Stimmrecht gemäß § 65 Abs. 5 AktG nicht ausgeübt werden kann. Die
Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt daher
zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung (Stichtag 29. März
2016) 15.982.000.

Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 6. April 2016 auf
der Homepage der Gesellschaft (www.sbo.at/Investor
Relations/Hauptversammlung) zugänglich und werden auch in der
Hauptversammlung aufliegen:

- Jahresabschluss gemäß UGB zum 31. Dezember 2015 samt Anhang und
Lagebericht; - Corporate Governance-Bericht; - Konzernabschluss gemäß
IFRS zum 31. Dezember 2015 samt Konzernanhang und -lagebericht; -
Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstandes (Tagesordnungspunkt 2); -
Bericht des Aufsichtsrates; - Beschlussvorschläge zu den
Tagesordnungspunkten 2 bis 8; - Bericht des Vorstandes zu
Tagesordnungspunkt 8 - Erklärung des Kandidaten für die Wahl in den
Aufsichtsrat gemäß § 87 Abs 2 AktG.

Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen,
werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der
Hauptversammlung einzufinden. Die Gesellschaft behält sich das Recht
vor, die Identität der zur Versammlung erschienenen Personen
festzustellen. Sollte eine Identitätsfeststellung nicht möglich sein,
kann der Einlass verweigert werden. Die Teilnehmer sind deshalb
aufgefordert, einen amtlichen Lichtbildausweis (zB Reisepass oder
Führerschein) zur Identitätsfeststellung mitzubringen. Der Einlass
zur Behebung der Stimmkarten beginnt ab 9:00 Uhr.

Ternitz, im März 2016

Der Vorstand

Rückfragehinweis:
Mag. Andreas Böcskör BSc MSc
Head of Investor Relations SBO
Tel.: +43 2630 315-252
a.boecskoer@sbo.co.at

Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Schoeller-Bleckmann Oilfield Equipment AG
Hauptstrasse 2
A-2630 Ternitz
Telefon: 02630/315110
FAX: 02630/315101
Email: sboe@sbo.co.at
WWW: http://www.sbo.at
Branche: Öl und Gas Exploration
ISIN: AT0000946652
Indizes: WBI, ATX Prime, ATX
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch


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