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Greenpeace: Atomklagen der Konzerne ohne Erfolgsaussichten/ Atomausstieg ist verfassungskonform - Keine Basis für Entschädigungszahlungen

Geschrieben am 14-03-2016

Hamburg/ Karlsruhe (ots) - Nach Ansicht von Greenpeace werden die
ab morgen vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelten Klagen gegen
den Atomausstieg den Energiekonzernen keine Basis für
milliardenschwere Entschädigungszahlungen liefern. Die
Umweltschutzorganisation hält den nach dem Super-GAU in Fukushima
beschlossenen beschleunigten Atomausstieg für verfassungskonform. Die
13. Novelle des Atomgesetzes stimme im Wesentlichen mit dem
Atomausstieg von 2002 überein, den die Atomkonzerne selbst
unterschrieben haben. RWE, Eon und Vattenfall haben die
Bundesregierung verklagt, da sie sich durch den Atomausstieg in ihren
Eigentumsrechten beschnitten fühlen. Die Konzerne fordern rund 20
Milliarden Euro Schadenersatz. "Der Betrieb der Atomkraftwerke ist
gefährlich und nicht vertretbar. Im Gegenteil, die Atomkatastrophe
von Fukushima, die so auch in Deutschland passieren kann, mahnt zu
einem schnelleren Atomausstieg", sagt Heinz Smital, Atomexperte bei
Greenpeace.

Bundesregierung muss Recht auf Leben schützen

Der 2011 beschlossene beschleunigte Ausstieg aus der Atomkraft war
nach einem Verfassungsgerichtsurteil von 1978 zum Schnellen Brüter in
Kalkar sogar geboten. Damals entschieden die obersten Richter, der
Staat sei verpflichtet, "alle Anstrengungen zu unternehmen, um
mögliche Gefahren frühzeitig zu erkennen und ihnen mit den
erforderlichen verfassungsmäßigen Mitteln zu begegnen" (BVerfGE 49,
89). Der vom Grundgesetz geforderte "praktische Ausschluss" von
Risiken der Atomenergienutzung ist nach der Katastrophe von Fukushima
endgültig gescheitert. Auch für deutsche Atomkraftwerke ist belegt,
dass mögliche Terrorangriffe große Freisetzungen von Radioaktivität
mit katastrophaler Wirkung zur Folge haben können. Nach dem
Grundgesetz muss die Bevölkerung effektiv in ihrem Recht auf Leben
und körperliche Unversehrtheit vor den Risiken der Atomkraft
geschützt werden.

Indem die Bundesregierung feste Abschaltdaten für die AKW
festsetzte, besserte sie nach Ansicht von Greenpeace in legitimer
Weise die Atomvereinbarung von 2002 nach. Die dort beschlossene
mögliche Strommengenübertragung sollte ursprünglich dazu dienen,
ältere Atomkraftwerke früher abzuschalten. Eine Prognoserechnung von
Greenpeace zeigt, dass die im Atomgesetz veranschlagten Strommengen
grundsätzlich produzierbar wären. Die Atomkonzerne hatten
ausdrücklich gewünscht, Strommengen-Produktionsrechte von einem
Kraftwerk auch konzernübergreifend auf ein zweites übertragen zu
dürfen. Sie haben dieses in der Vergangenheit auch schon getan. Wenn
das unterbleibt, geht es nicht zu Lasten des Gesetzes. Darüber hinaus
können selbst zu verantwortende Stillstandszeiten beispielsweise
aufgrund technischer Probleme am Reaktor nicht zu einem Aufschub von
Strommengen-Produktionsrechten auf unabsehbare Zeit führen.

Achtung Redaktionen:

Rückfragen bitte an Heinz Smital, Tel. 0171-8780803, oder
Pressesprecherin Cornelia Deppe-Burghardt, Tel. 0151-145 33087. Die
rechtliche Stellungnahme von Greenpeace finden Sie im Internet unter
http://gpurl.de/rWrmy. Greenpeace-Pressestelle: Telefon
040-30618-340, Email presse@greenpeace.de; Greenpeace im Internet:
www.greenpeace.de, auf Twitter: http://twitter.com/greenpeace_de, auf
Facebook: www.facebook.com/greenpeace.de


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