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Compliance: Aufsicht greift in die Personalführung von Banken ein

Geschrieben am 01-03-2016

Berlin (ots) - Die deutsche Finanzaufsicht will Banken dazu
verpflichten, Mitarbeiter stärker nach ethischen Gesichtspunkten zu
führen. Künftig müssen die Institute einen Verhaltenscodex für
erwünschte und unerwünschte Handlungen entwickeln. Das soll zu einem
besseren Bewusstsein für die Risiken bei Finanzgeschäften führen.
Fast alle Abteilungen sind von den Vorschriften betroffen. Zu diesem
Ergebnis kommt eine Analyse der Unternehmensberatung Procedera
Consult zum Konsultationspapier der aktuellen MaRisk-Novelle.

Erstmals hat die zuständige Aufsichtsbehörde BaFin verbindliche
Regelungen geschaffen, um eine gemeinsame Risikokultur für
Finanzunternehmen zu etablieren. Nach Ansicht der Aufseher sollen die
Banken dafür ein offenes und kollegiales Führungskonzept entwickeln,
das finanzielle und ideelle Anreize für ethisches Handeln bietet.
Damit greift der Gesetzgeber internationale Entwicklungen für
Deutschland auf. Doch auch kleinere Institute müssen sich darauf
gefasst machen, künftig an diesen Standards gemessen zu werden. "Die
Aufsicht will ein generelles Umdenken bei den Banken", sagt Sven
Müller, Experte für Finanzmarktregulierung bei Procedera Consult.
"Regelungen, die allein die Arbeitsabläufe betreffen, gelten als
nicht mehr ausreichend. Deshalb der Zugriff über die Führungskultur
der Unternehmen."

Mit dem gewählten Vorgehen wollen die Aufseher sicherstellen, dass
die Einstellungen der Beschäftigten einer Bank mit den Maßnahmen zur
Risikominimierung im Einklang stehen. Das gilt vor allem für
Führungskräfte: Manager mit größerer Risikoneigung sollen möglichst
nicht in Instituten arbeiten, die sich für ein risikoärmeres
Geschäftsmodell entschieden haben oder über weniger Reserven zum
Eingehen von Risiken verfügen. In der Praxis beeinflusst das die
Einstellungs- und Auswahlprozesse insbesondere an der
Unternehmensspitze und in leitenden Positionen. "Viele
Finanzunternehmen fühlen heute schon mit psychologischen Tests der
Risikoeinstellung von Bewerbern auf den Zahn", so Müller. "Damit
wirkt sich der aktuelle Regulierungsvorschlag auch auf die
Personalpolitik der Institute aus."

Die enge Verbindung zwischen Arbeitsabläufen und Mitarbeitern, die
sie ausführen, erstreckt sich zudem auf nahezu alle
Unternehmensbereiche vom Vorstand über das Risikocontrolling bis hin
zum einzelnen Sachbearbeiter. Darüber hinaus erschwert der
Gesetzgeber den Wechsel des Arbeitsplatzes innerhalb einer Bank.
Mitarbeiter aus Handels- und Vertriebsbereichen sollen zukünftig
beispielsweise nicht ohne weiteres Kontrollaufgaben übernehmen
können. Das soll Interessenkonflikte und mögliche Selbstprüfungen
vermeiden. "Im Detail erreichen die neuen Anforderungen eine neue
Stufe", sagt Sven Müller. "Dabei haben die Banken wenig Spielraum bei
der Umsetzung. Der Verhaltenskodex für die Mitarbeiter fließt in das
Anweisungsweisen ein und wird so zu einem relevanten Teil künftiger
Prüfungen."

Bis zum 7. April 2016 haben Finanzunternehmen nun Zeit, Stellung
zum Entwurf der MaRisk-Novelle zu beziehen. Der Experte erwartet bei
den entscheidenden Inhalten jedoch keine größeren Änderungen mehr.

Über Procedera Consult

Procedera ist eine auf Organisationsfragen spezialisierte
Unternehmensberatung für Banken und Sparkassen. Seit 2008 unterstützt
das Unternehmen Organisationsbereiche von Kreditinstituten im
Prozessmanagement sowie der Umsetzung regulatorischer Anforderungen
sowohl fachlich wie auch technisch. Die Markterfahrung bei der
Analyse und Überarbeitung von Organisationshandbüchern reicht bis
1988 zurück. Als Umsetzungsberater beschäftigt Procedera
Fachspezialisten, die zuvor selbst jahrelang Organisationsthemen auf
Institutsseite verantwortet haben.



Pressekontakt:
Procedera Consult GmbH
Emser Platz 2
10719 Berlin
Florian Bongartz
florian.bongartz@procedera.de
Tel.: +49 151 2052 3887


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