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VW Skandal und ÖRAG - Klagewelle gegen Rechtsschutzversicherer, ÖRAG Rechtsschutzversicherung lässt Ihre Kunden im Stich

Geschrieben am 21-02-2016

Lahr (ots) - Bei der ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG handelt es
sich um die Rechtsschutzversicherung im Verbund der öffentlichen
Versicherungen und der Sparkassen-Finanzgruppe. Auf ihrer Homepage
www.rechthaber-werden.de zeigt sich die ÖRAG
Rechtsschutzversicherungs-AG besonders innovativ. Sie fordert
Interessierte auf, Rechthaber zu werden. Die Frage, warum man
Rechthaber werden soll beantwortet die ÖRAG wie folgt:

"Weil es sich gut anfühlt, bei rechtlichen Auseinandersetzungen
ganz entspannt bleiben zu können. Verlassen Sie sich auf einen
großartigen Service zu vernünftigen Preisen: ohne gewöhnliches
Callcenter, sondern mit echten Juristen am Telefon. Wir machen Sie
zum Rechthaber und sorgen dafür, dass Sie Ihrem Gegner im Falle eines
Rechtsstreits immer einen Schritt voraus sind."

Offensichtlich nimmt es die ÖRAG dann im Schadensfall jedoch nicht
so genau mit dem "Rechthaben". Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die mehrere tausend VW-Geschädigte im
VW Abgasskandal vertritt, berät auch Kunden, die bei der ÖRAG
Rechtsschutzversicherungs AG versichert sind. Im VW Skandal wurden
für diese Kunden u.a. Deckungsanfragen für eine Vertretung gegenüber
VW und den Händlern gestellt. Zunächst zogen sich die
Deckungsanfragen in vielen Fällen über Monate hin, bis die ÖRAG dann
endlich dazu kam, endgültig zu antworten. Die Antwort lautet
überwiegend: die ÖRAG deckt eine Erstberatung sowie die Einholung
eines Verjährungsverzichts. Nur in einigen Fällen hat die ÖRAG
umfassende Zusagen erteilt. Ein schlauer Schachzug, da die Kanzlei
Dr. Stoll & Sauer ohnehin eine kostenlose Erstberatung anbietet.

Alle anderen geltend zu machenden Ansprüche werden von der ÖRAG in
diesen Fällen nicht bezahlt, weil es angeblich mutwillig sei, die
Rechtsschutzversicherung zu belasten, nur weil man gegen VW vorgehen
möchte. Vereinfachter gesagt: die ÖRAG möchte die Kosten nicht
tragen, obwohl sie von Ihren Kunden die Versicherungsleistungen
längst erhalten hat. Von den Versprechungen in der Werbung will man
nichts mehr wissen. Entspannt sind die betroffenen Kunden der ÖRAG
auch nicht, weil sie von der ÖRAG im Stich gelassen werden.

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat
daraufhin die vertragliche Möglichkeit genutzt, Gutachten zu
fertigen, an die die ÖRAG Rechtsschutzversicherungs AG gebunden ist.
Dies beeindruckte die ÖRAG Rechtsschutzversicherungs AG jedoch auch
nicht, sondern Sie lehnte auch diese Gutachten weitgehend ab. Nach
Ansicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
handelt die ÖRAG dabei grob rechtswidrig. Nach Ansicht der Kanzlei
ist die Rechtslage zu Lasten der ÖRAG derart eindeutig, dass sofort
Deckungszusagen zu erteilen wären, wie es beispielweise die größten
Versicherer in Deutschland auch weitgehend machen. An diese
Rechtslage will sich die ÖRAG offensichtlich nicht halten, sondern
mutet ihren Kunden jetzt auch noch Klagen gegen die ÖRAG zu. Die
Probleme mit dem PKW und mit VW reichen nicht aus. Statt die Kunden
zu unterstützen, belastet man sie noch mehr. Die Kanzlei Dr. Stoll &
Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat daher zahlreiche Klagen gegen
die ÖRAG Rechtsschutzversicherungs AG im zweistelligen Bereich
eingereicht und weitere Klagen werden folgen, genauso wie Beschwerden
bei der BAFin. Gerade für einen Versicherer aus dem öffentlichen
Bereich ist es eine Schande, dass so mit den Kunden umgegangen wird.
Teilweise haben die Kunden über Jahr ihre Versicherungsbeiträge
bezahlt, ohne Leistungen in Anspruch zu nehmen. Nunmehr wurden Sie im
Rahmen des Abgasskandals von VW getäuscht und werden auch noch von
der ÖRAG Rechtsschutzversicherung im Stich gelassen.



Pressekontakt:
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Pressesprecher: Rechtsanwalt Ralph Sauer
Einsteinallee 3
77933 Lahr
Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0
Fax: 07821 / 92 37 68 - 889
kanzlei@dr-stoll-kollegen.de
www.vw-schaden.de


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