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CSA Group bietet fachkundige Anleitung für neue ATEX-Richtlinien

Geschrieben am 18-02-2016

Deeside, Wales (ots/PRNewswire) -

CSA Group, ein führender weltweit tätiger Anbieter für Prüf- und
Bescheinigungsdienstleistungen sowie Inhaber von Sira Certification
Service, die benannte Stelle für die ATEX-Richtlinien
(http://www.csagroupuk.org/about/) im Vereinigten Königreich, stellt
Herstellern wertvolle Einblicke und Expertise über die neuen
Anforderungen
(http://www.csagroupuk.org/2014/07/the-new-atex-directive/) für ATEX
bereit, die im April 2016 in Kraft treten werden.

"Die neue Richtlinie hat bei Herstellern von Geräten und
Schutzsystemen, die in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt
werden, Bedenken und Verwirrung verursacht", erklärte Ian Rippin,
Managing Director UK, CSA Group. "CSA Group verfügt über
jahrzehntelange Erfahrung bei der Prüfung und Bescheinigung von
gefährlichen Standorten. Zudem sind wir das führende Testlabor für
ATEX und IECEx im Vereinigten Königreich. Wir teilen unser Wissen und
unsere Expertise, um Hersteller dabei zu unterstützen, die neuen
EU-Anforderungen zu verstehen.

Die CSA Group stellt Antworten auf die fünf häufigsten Fragen (htt
p://www.csagroupuk.org/2015/10/the-new-atex-directive-manufacturers-f
aqs/) über die neue Richtlinie bereit:

1. Wann müssen wir die neue Richtlinie anwenden? Obwohl die neue
Richtlinie 2014/34/EU veröffentlicht wurde, tritt sie erst am
20.April 2016 in Kraft. Das bedeutet für benannte Stellen, dass
wir vor dem 20. April 2016 keine Bescheinigungen herausgeben
können, die die Einhaltung der neuen Richtlinie bestätigen. Für
Hersteller heißt dies wiederum, dass sie vor dem 20. April 2016
keine Konformitätserklärungen herausgeben dürfen, welche die
Einhaltung der Richtlinie 2014/34/EU bestätigt. Jedoch hat die
Europäische Kommission jüngst herausgegeben, dass Hersteller
Konformitätserklärungen für qualifizierende Produkte herausgegeben
können, welche die Einhaltung der Richtlinien 94/9/EC und
2014/34/EU zusammen mit dem entsprechenden Einreichungsdatum
bestätigen. Daher kann die Erklärung die Einhaltung der Richtlinie
94/9/EC bis zum und eingeschlossen des 19. April 2016 angeben
sowie die Einhaltung der Richtlinie 2014/34/EU am und nach dem 20.
April 2016.
2. Müssen wir unsere aktuelle Bescheinigung bis zum 20. April 2016
aktualisieren, um unsere Produkte auch nach dem 20. April 2016
verkaufen zu können? Nein. Die Richtlinie 2014/34/EU enthält eine
Klausel, die besagt, dass Bescheinigungen, die unter der
Richtlinie 94/9/EC herausgegeben wurden, auch unter der neuen
Richtlinie gültig sind. Daher müssen die Bescheinigungen für die
Richtlinie 94/9/EC nicht auf 2014/34/EU aktualisiert werden.
Aktuell gibt es auch keine zeitliche Begrenzung dafür.
3. Müssen wir Änderungen an den Konformitätserklärungen für die
Produkte vornehmen, die wir am oder nach dem 20. April 2016
vornehmen? Ja. Da die Richtlinie 94/9/EC nach dem 19. April 2016
nicht mehr länger gültig sein wird, können Sie für neu auf den
Markt kommende Produkte nicht erklären, dass diese die Richtlinie
einhalten. Daher muss ihre Konformitätserklärung nach diesem Datum
die Einhaltung der Richtlinie 2014/34/EU angeben. Jedoch erlaubt
die Europäische Kommission Konformitätserklärungen, welche die
Einhaltung der Richtlinien 94/9/EC und 2014/34/EU zusammen mit dem
entsprechenden Einreichungsdatum bestätigen. Daher kann die
Erklärung die Einhaltung der Richtlinie 94/9/EC bis zum und
eingeschlossen des 19. April 2016 angeben sowie die Einhaltung der
Richtlinie 2014/34/EU am und nach dem 20. April 2016.
4. Sind unter der neuen Richtlinie Variationen bestehender
Bescheinigungen für die Richtlinie 94/9/EC erlaubt? Nachdem die
neue Richtlinie am 20. April 2016 in Kraft tritt, können
Variationen bestehender Bescheinigungen für die Richtlinie 94/9/EC
ohne Änderung der Bescheinigungsnummer aktualisiert werden. Die
benannte Stelle wird ihre Bescheinigung neu herausgeben [jedoch
wird die Referenz auf Richtlinie 94/9/EC ersetzt mit 2014/34/EU
und EG-Prüfbescheinigungen werden zu EG-Prüfbescheinigungen.
5. Kann eine EG-Prüfbescheinigung als eine Neuauflage einer bereits
bestehenden Bescheinigung herausgegeben werden und wird sich die
Bescheinigungsnummer ändern? Bescheinigungen müssen nicht geändert
werden, nur weil sie auf die Richtlinie 94/9/EC verweisen. Die
Richtlinie 2014/34/EU enthält eine Klausel, die besagt, dass
Bescheinigungen, die unter der Richtlinie 94/9/EC für bereits
vorhandene Produkte herausgegeben wurden, auch unter der neuen
Richtlinie gültig sind. Daher müssen die Zertifikate für die
Richtlinie 94/9/EC nicht auf 2014/34/EU aktualisiert werden.
Aktuell gibt es auch keine zeitliche Begrenzung dafür.

Die CSA Group (http://www.hazardexonthenet.net/article/99789/CSA-
Sira-HazardEx-2016-Exhibitor-Profile.aspx) nimmt an der
bevorstehenden International Conference and Exhibition HazardEx (http
://www.hazardexonthenet.net/article/91027/HazardEx-2016-International
-Conference-Exhibition--OFFERS-EXTENDED-UNTIL-NEXT-WEEK--BOOK-NOW-.as
px) teil, die am 24. und 25. Februar stattfinden wird. Unsere
Experten werden vor Ort sein, um Fragen zu beantworten sowie um am
25. Februar (http://www.hazardexonthenet.net/article/60053/Hazardex-2
016-International-Conference-Submit-your-paper-synopsis-for-considera
tion.aspx) eine Präsentation zu halten.

Informationen über CSA Group

CSA Group ist ein unabhängiger, gemeinnütziger Mitgliedsverband,
der sich der Sicherheit, dem sozialen Gut und der Nachhaltigkeit
widmet. Der Verband versammelt Wissen und Expertise über die
Entwicklung von Normen, Ausbildungs- und Beratungslösungen, Globale
Prüf- und Bescheinigungsdienste für verschiedene Geschäftsbereiche,
eingeschlossen gefährliche Standorte, Industrie, Transport,
Klempnerarbeiten und Bau, Medizin, Sicherheit und Technologie, Geräte
und Gas, alternative Energie, Licht und Nachhaltigkeit sowie
Bewertungsdienste für Konsumgüter. Das CSA-Prüfzeichen befindet sich
auf Milliarden von Produkten weltweit. Weitere Informationen über die
CSA Group finden Sie unter http://www.csagroup.org

Kontakt für die Presse: Allison Hawkins, Manager, Corporate
Affairs, CSA Group, Tel : +1-416-747-2615,
allison.hawkins@csagroup.org


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