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"Santa P 2-Fonds": Musterverfahren gegen MPC beschlossen / Bremer Verbraucheranwälte erheben Prospekthaftungsklagen / Schiffsfonds-Anleger können sich kostengünstig KapMuG-Verfahren anschließen

Geschrieben am 13-02-2016

Bremen (ots) - Das Landgericht Hamburg hat jetzt entschieden, in
Sachen "Santa-P-2-Fonds" ein Verfahren nach dem sogenannten
Kapitalanleger- Musterverfahrensgesetz (KapMuG) zu eröffnen. Dabei
geht es nach Angaben der Bremer Rechtsanwaltskanzlei KWAG um
Prospekthaftungsklagen gegen die Initiatoren des Fonds "Santa P 2".
Das Hamburger Emissionshaus Münchmeyer Peter Capital AG (MPC) hatte
den Dachfonds im Jahr 2007 aufgelegt, mit dem vier Containerschiffe
finanziert worden sind. Der Fonds weist laut KWAG-Rechtsanwalt
Jan-Henning Ahrens eine verheerende Bilanz aus: "Drei der vier
Einschiffsgesellschaften haben bereits Insolvenz angemeldet." Das
letzte verbliebene Schiff sei nur noch bis Ende März 2016
verchartert, fahre aufgrund der niedrigen Charterraten aber auch
nicht mehr kostendeckend. Die Anleger müssen nach Ansicht von Ahrens
damit rechnen, dass ihr eingesetztes Kapital verloren ist oder dass
auch die "mickrigen Ausschüttungen" irgendwann von einem
Insolvenzverwalter zurückgefordert werden.

KWAG vertritt inzwischen mehrere Hundert Santa-P-Anleger und hatte
vergangenes Jahr beim Hamburger Landgericht zehn Anträge auf ein
KapMuG-Verfahren eingereicht. Dabei geht es um die Frage, ob der
Fondsprospekt Risiken verschleiert oder Tatsachen unterschlägt, die
für die Anlageentscheidung von Bedeutung gewesen wären. Das
Landgericht listet laut Ahrens in seinem Beschluss mehr als 15
verschiedene Punkte auf, an denen der Prospekt fehlerhaft sein
könnte. Nun werde das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg einen
"Musterkläger" bestimmen, der dann - stellvertretend für alle
Anleger, die sich anschließen - das weitere KapMuG-Verfahren führt.

Ahrens: "Das hat gleich mehrere Vorteile: es müssen nicht mehr
Hunderte Einzelverfahren geführt werden, man hat direkt eine
Entscheidung eines Obergerichts, die nur noch vom höchsten deutschen
Zivilgericht, dem Bundesgerichtshof (BGH), überprüft werden kann."
Anleger können sich nach der Bestimmung des Musterklägers mit einer
eigenen Klage anschließen oder ihre Schadensersatzforderung durch
einen Rechtsanwalt lediglich "anmelden". Vorteil sei ein deutlich
geringeres Kostenrisiko.

Anders als bei einer Klage gegen einen Berater, der das Produkt
verkauft hat, kommt es im Santa-P-Verfahren nicht darauf an, eine
falsche Beratung beweisen müssen, sondern es geht allein um
Rechtsfragen, die mit einem für alle Beteiligten identischen Prospekt
zusammenhängen.

Das Gesamtvolumen des Fonds beträgt laut Prospekt etwas mehr als
230 Millionen Euro. Die geplante Laufzeit ist mit 16,25 Jahren ab
Übernahme der Schiffe angegeben. Die Mindestzeichnungssumme betrug
10.000 Euro. Der Gesamtmittelrückfluss wurde im Prospekt mit 234
Prozent der Zeichnungssumme prognostiziert. Laut Rechtsanwalt Ahrens
hat der MPC-Fonds bislang lediglich eine Ausschüttung in Höhe von
7,25 Prozent der Zeichnungssumme getätigt.

Kanzleiprofil:

KWAG - Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens & Gieschen
mit Sitz in Bremen- gehört zu den größten ausschließlich im Bank- und
Kapitalmarktrecht tätigen Anwaltskanzleien in Norddeutschland und
zählt bundesweit zu den ersten Adressen in diesem Rechtsbereich. KWAG
ist auf die Durchsetzung von Anlegerinteressen ebenso spezialisiert
wie auf die Begleitung von Investitionsentscheidungen,
Sanierungsgesprächen und Verhandlungen mit Banken für klein- und
mittelständische Unternehmen. Daneben stellt die Kanzlei ihre
juristischen Kompetenzen auch bei der anlegerfreundlichen
Konzeptionierung von Finanzmarktprodukten zur Verfügung. KWAG
positioniert sich ausschließlich und eindeutig an der Seite von
Kapitalanlegern und Investoren. Die klare Orientierung am
Anlegerinteresse und die langjährige umfassende Erfahrung im
Wirtschafts- und Kapitalanlagerecht machen KWAG zu einem
verlässlichen Partner für private und geschäftliche Mandanten, vor,
während und nach wichtigen Anlageentscheidungen.



Pressekontakt:
Rechtsanwalt Jan-Henning Ahrens, KWAG Kanzlei für Wirtschafts- und
Anlagerecht Ahrens & Gieschen, Lofthaus 4, Am Winterhafen 3a, 28217
Bremen, info@kwag-recht.de, Tel.: 0421 520948-0, Fax: 0421 520948-9,
ww.kwag-recht.de


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