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EuGH rügt erneut die deutsche Glücksspielregulierung - Länder in der Verantwortung

Geschrieben am 04-02-2016

Berlin (ots) - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit seinem
heutigen Urteil (C-336/14 - Ince) seine Kritik an der deutschen
Glücksspielregulierung erneuert. Entgegen der klaren rechtlichen
Vorgaben aus Europa wurde mit dem Glücksspieländerungsstaatsvertrag
(GlüStV) von 2012 das staatliche Sportwettenmonopol nicht beseitigt.
Vielmehr bestehe dieses faktisch trotz der Experimentierklausel für
private Sportwettenanbieter fort, soweit die Erlaubnis nicht in einem
transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren erteilt wird. Dass
das Konzessionsverfahren für Sportwetten nach dem GlüStV diesen
Anforderungen nicht genügt, hatte im Herbst 2015 erst der Hessische
Verwaltungsgerichtshof (8 B 1028/15) festgestellt.

Dr. Matthias Kirschenhofer, Geschäftsführer der Sport1 Media GmbH
und Vorsitzender des Arbeitskreises Wetten im VPRT, sagt hierzu: "Für
Medienunternehmen ist die rechtssichere und möglichst umfassende
Bewerbung von Sportwetten und weiteren Angeboten ein wichtiger
Refinanzierungsfaktor. Deutschland wäre gut beraten, nach den erneut
klaren Worten des EuGH einen einheitlichen Rechtsrahmen für sämtliche
Glücksspielanbieter zu schaffen, der den europarechtlichen
Erfordernissen hinsichtlich Transparenz, Marktzugang,
Marktdurchdringung und Kanalisierungsfunktion endlich gerecht wird."

Erste Ideen hierfür lägen bereits auf dem Tisch, so Kirschenhofer
weiter. Das Land Hessen hatte schon im vergangen Jahr den Vorschlag
gemacht, den Markt insgesamt zu öffnen und insbesondere die
quantitativen Begrenzung der Sportwettenkonzessionen aufzuheben.
"Hierüber müssen die Länder nun schnell ins Gespräch kommen und den
konstruktiven Austausch mit allen Beteiligten suchen", so
Kirschenhofers Appell.

Im konkreten Fall ging es um ein Strafverfahren gegen eine
Unternehmerin, die Sportwetten eines nicht in Deutschland, jedoch in
einem anderen EU-Mitgliedsstaat lizenzierten Sportwettenanbieters
vermittelte. Das Amtsgericht Sonthofen hatte das Verfahren ausgesetzt
und dem EuGH mehrere Fragen zur Vereinbarkeit der deutschen
Glücksspielregulierung mit dem Unionsrecht vorgelegt.

Über den VPRT:

Der VPRT ist die Interessenvertretung der privaten Rundfunk- und
Telemedienunternehmen. Mit ihren TV-, Radio-, Online- und
Mobileangeboten bereichern seine rund 140 Mitglieder Deutschlands
Medienlandschaft durch Vielfalt, Kreativität und Innovation. Damit
das auch in der digitalen Welt so bleibt, müssen die regulatorischen,
technologischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen stimmen. Als
Wirtschaftsverband unterstützen wir unsere Unternehmen im Dialog mit
Politik und Marktpartnern beim Erreichen dieses Ziels - national und
auf EU-Ebene.



Pressekontakt:
Pressesprecher
Hartmut Schultz, Hartmut Schultz Kommunikation GmbH,
Tel.: 030/39880-101,
Email: schultz@schultz-kommunikation.de

Verband Privater Rundfunk und Telemedien e.V.
Stromstraße 1, 10555 Berlin
Rue des Deux Eglises 26, B-1000 Bruxelles - Büro Brüssel
T | +49 30 3 98 80-0, F | +49 30 3 98 80-148
E | info@vprt.de
www.vprt.de


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