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Ernüchternder Blick auf die erste Lohnabrechnung / Trotz Steuersenkungen Mehrbelastung für viele Arbeitnehmer (FOTO)

Geschrieben am 15-01-2016

Nürnberg (ots) -

In Kürze bekommen die Arbeitnehmer ihre erste Gehaltsabrechnung
des neuen Jahres. Diesmal lohnt sich der Blick darauf besonders, denn
zum Jahreswechsel traten steuerliche Entlastungen in Kraft, die
prinzipiell für mehr Netto-Gehalt sorgen sollen. Die Freude wird
allerdings in vielen Fällen dadurch getrübt, dass etliche
Krankenkassen den individuell festsetzbaren Zusatzbeitrag erhöht
haben, der ausschließlich vom Arbeitnehmer zu tragen ist. Im
Durchschnitt steigt dieser von 0,9 auf 1,1 Prozent. Die Spanne von
0,2 Prozent reicht aber bereits aus, um das von der Bundesregierung
angekündigte Steuergeschenk für die meisten Gehaltsempfänger ins
Negative zu ziehen.

Inwiefern sich die neuen Regelungen auf das Einkommen auswirken,
hat die DATEV für verschiedene Gehaltsstufen in den Konstellationen
Single (Steuerklasse I), verheiratet (Steuerklasse III), verheiratet
mit zwei Kindern (Steuerklasse III) und allein erziehend mit einem
Kind (Steuerklasse II) berechnet. Unter dem Strich zahlen bei einer
Erhöhung des Zusatzbeitrags von 0,2 Prozent fast alle Arbeitnehmer
drauf. Die Maximalbelastung trifft kinderlose Verheiratete
(Jahresminus von 155 Euro) und Verheiratete mit zwei Kindern
(Jahresminus von 151 Euro) bei einem Brutto-Gehalt von 6.500 Euro.
Singles in dieser Gehaltsgruppe trifft eine Mehrbelastung von 119
Euro, Alleinerziehende verbuchen ein Minus von 116 Euro.

Arbeitnehmer, die das Glück haben, dass ihre Krankenkasse den
Zusatzbeitrag konstant hält, können sich aber fast ausnahmslos über
Entlastungen freuen. Bei einem gleichbleibenden
Krankenkassen-Zusatzbeitrag von 0,9 Prozent beispielsweise sind
Alleinerziehende mit einem Einkommen von 6000 Euro im Monat die
größten Gewinner. Ihnen bleiben im Jahr 133 Euro mehr vom Brutto
übrig. Die Bandbreite der bisher gemeldeten Zusatzbeiträge ist
allerdings hoch: Während es immer noch Kassen gibt, die gar keinen
Zusatzbeitrag erheben, liegt der höchste bislang gemeldete
Zusatzbeitrag sogar bei 1,7 Prozent.

Ausgewählte Berechnungstabellen zum Download: http://ots.de/GdNla



Pressekontakt:
DATEV eG
Benedikt Leder
Telefon 0911 319-51221
benedikt.leder@datev.de
www.datev.de/presse


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