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Facebook "Freunde finden" Funktion ist rechtlich unzulässig - aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs

Geschrieben am 14-01-2016

Bonn (ots) - Die "Freunde finden" Funktion des sozialen Netzwerks
Facebook bzw. die durch diese Funktion versendeten Einladungsmails
sind eine unzulässige Belästigung mit Werbung. Das hat der
Bundesgerichtshof (BGH) in einem aktuellen Urteil festgestellt. Mit
der "Freunde finden" Funktion können Facebook Nutzer ihre E-Mail
Kontakte, die bisher noch nicht für Facebook registriert sind, per
E-Mail zum Facebook Beitritt einladen.

Je mehr eigene Kontakte Mitglied bei Facebook sind, desto
nützlicher ist das soziale Netzwerk für den einzelnen Nutzer.
Facebook bietet daher seinen Nutzern an, ihre E-Mail Kontakte dazu
einzuladen, Mitglied bei Facebook zu werden. Mit Hilfe der "Freunde
finden" Funktion importiert der Nutzer dabei sein E-Mail Adressbuch
in die Facebook Datenbank. Facebook gleicht das Adressbuch mit den
E-Mail Adressen seiner Nutzer ab und schickt an jeden, der noch kein
Facebook Nutzer ist, automatisiert eine Einladungsmail. Der BGH hat
nun jedoch festgestellt, dass es sich dabei aus
wettbewerbsrechtlicher Sicht um eine unzulässige Belästigung handelt.
Die Begründung: Die Einladungsmail ist Werbung für Facebook. Werbung
per E-Mail darf jedoch nur dann verschickt werden, wenn der Empfänger
seine explizite Einwilligung dazu gegeben hat (Opt-In). Dies trifft
in diesem Fall nicht zu. Dabei spielt es auch keine Rolle, dass der
Versand der E-Mail nicht durch Facebook selbst sondern durch einen
Nutzer ausgelöst wird. Für den Empfänger sei die Einladung keine
private Nachricht seines E-Mail Kontakts sondern eine Werbemail von
Facebook.

Darüber hinaus hat das Gericht geurteilt, dass die Freunde finden
Funktion auch eine Täuschung des Nutzers darstellt, der diese
Funktion verwendet. Diesem ist nicht transparent genug kommuniziert,
in welcher Art und in welchem Umfang die importierte Adressliste von
Facebook genutzt wird. Dem Nutzer sei nicht direkt ersichtlich, dass
durch die Freunde finden Funktion eine Einladungsmail an jeden
Kontakt versendet wird, der noch nicht bei Facebook registriert ist.

Es bleibt abzuwarten, welche Auswirkungen das Urteil auf andere
Anbieter haben wird, die ähnliche Funktionen nutzen.

"Das Urteil des BGH zur Freunde finden Funktion von Facebook
bestätigt noch einmal, dass werbliche E-Mails nur nach Einwilligung
des Empfängers versendet werden dürfen und dass die Auslegung des
Begriffs "werblich" durch Gerichte sehr restriktiv ist. Wir empfehlen
im digitalen Dialogmarketing Unternehmen daher, im Zweifelsfall immer
auf ein explizites Opt-In zu setzen und jegliche Form von E-Mail
basierten "Freunde werben Freunde"-Funktionen rechtlich genauestens
zu prüfen. Darüber hinaus unterstreicht der BGH auch die hohe
Bedeutung von Transparenz in digitalen Geschäftsmodellen. Wer die
Daten eines Nutzers zu Marketingzwecken verwenden möchte, muss im
Rahmen der Opt-in Gewinnung ausführlich und verständlich auf Art und
Umfang der Datennutzung hinweisen. Das gilt nicht nur für Facebook
sondern für alle Unternehmen, die Online Dialogmarketing betreiben.
Transparenz und ein sensibler Umgang mit Daten sind jedoch nicht nur
eine rechtliche Notwendigkeit sondern auch ein Wettbewerbsvorteil in
einer digitalen Welt, in der das Vertrauen der Nutzer eine wichtige
Währung geworden ist", resümmiert Stefan Mies, Manager Marketing &
Partnerships bei der artegic AG, zu dem aktuellen BHG Urteil.

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Die Checkliste 23 Fragen zu Big Data und Recht von artegic und
Bird&Bird befasst sich unter anderem mit der rechtssicheren Gewinnung
von Opt-Ins im digitalen Marketing. Die Checkliste hilft Unternehmen
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artegic AG - Know-how und Technologie für Online CRM Die artegic
AG unterstützt Unternehmen beim Aufbau von loyalen und profitablen
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leistungsfähige und einzigartige Lösung für die übergreifende
Durchführung von Kampagnen sowie die Marketing-Automatisierung auf
Basis von selbst schärfenden analytischen Kundenprofilen. Für die
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artegic mit Unternehmen in Kontakt. artegic greift dabei als
assoziiertes Unternehmen auf das Know-how der Fraunhofer Gesellschaft
zurück sowie auf die Expertise aus langjährigen Best-Practices mit
namhaften Kunden wie RTL, PAYBACK, BMW, Web.de, REWE, maxdome,
Hyundai sowie den Bundesministerien der Finanzen und der Justiz.

artegic ist vom TÜV Rheinland unternehmensweit nach dem
internationalen Standard für IT- und Datensicherheit ISO/IEC 27001
zertifiziert.



Pressekontakt:

artegic AG
Zanderstraße 7
53177 Bonn

Herr Sebastian Pieper

Tel: +49(0)228 22 77 97-0
Fax: +49(0)228 22 77 97-900

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https://www.artegic.de
Twitter: http://twitter.com/artegic
Facebook: http://facebook.com/artegic


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