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Neues Gesetz: Schleswig-Holsteiner brauchen Hundehaftpflichtversicherung

Geschrieben am 29-12-2015

München (ots) -

Ab 01.01.2016: Hundehalter in Schleswig-Holstein sollen
Haftpflichtversicherung für ihr Tier abschließen / Rasseliste für
gefährliche Hunde abgeschafft / leistungsstarker
Hundehaftpflichtschutz ab 58 Euro im Jahr

Das "Gesetz über das Halten von Hunden" (HundeG) regelt in
Schleswig-Holstein ab 01.01.2016 den Abschluss einer
Haftpflichtversicherung für Hundehalter neu. Demnach sollen alle
Hundebesitzer eine Haftpflichtversicherung für ihr Tier abschließen.
In Artikel 1 § 6 des neuen Gesetzes heißt es: "Für die durch einen
Hund, der älter als drei Monate ist, verursachten Schäden soll die
Halterin oder der Halter eine Haftpflichtversicherung mit einer
Mindestversicherungssumme von 500.000 Euro für Personenschäden und
von 250.000 Euro für Sachschäden abschließen und aufrechterhalten".
Ausnahmen dieser Regelung gibt es nur in begründeten Einzelfällen.

Mit Inkrafttreten des neuen Hundegesetzes wird außerdem die
bisherige Rasseliste gefährlicher Hunde abgeschafft. Erst wenn ein
Hund Menschen beißt oder andere Tiere verletzt bzw. anderweitig
auffällig wird, findet eine Einstufung als gefährlich statt. Besitzer
gefährlicher Hunde müssen eine Sachkundeprüfung absolvieren, um das
Tier weiter zu halten. Nach zwei Jahren kann ein Wesenstest die
Einstufung aufheben. Halter von als gefährlich eingestuften Hunden
sind verpflichtet eine Haftpflichtversicherung für ihr Tier
abzuschließen.

Leistungsstarker Hundehaftpflichtschutz ab 58 Euro im Jahr

Einen umfassenden Haftpflichtschutz für einen Hund ohne
Gefährlichkeitseinstufung und ohne Selbstbeteiligung gibt es ab 58
Euro im Jahr. Da Personen- und Sachschäden in die Millionen gehen
können, empfiehlt CHECK24.de eine Versicherungssumme von zehn
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Pressekontakt:

Edgar Kirk, Public Relations, Tel. +49 89 2000 47 1175,
edgar.kirk@check24.de

Daniel Friedheim, Head of Public Relations, Tel. +49 89 2000 47 1170,
daniel.friedheim@check24.de


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