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Die zehn größten Autofahrer-Irrtümer bei Eis und Schnee / Ob Guckloch, falsche Reifen oder Daunenjacke: Auch im Winter können Autofahrer laut ADAC viel falsch machen - Bußgeld und Punkte drohen

Geschrieben am 22-11-2015

München (ots) - Auch im Winter können Autofahrer jede Menge falsch
machen - ob aus Unwissenheit oder falschem Regelverständnis. Dadurch
gefährden sie sich und andere, zudem drohen Bußgeld und Punkte in
Flensburg. Der ADAC hat die größten Autofahrer-Irrtümer bei Eis und
Schnee zusammengefasst:

Mit Guckloch fahren: Ist die Frontscheibe vereist oder mit Schnee
bedeckt, reicht es nicht, nur ein Guckloch freizukratzen. Wer dies
tut, muss mit eingeschränkter Sicht und 10 Euro Strafe rechnen.
Wichtig für gute Sicht ist auch, dass die Scheibenwischanlage mit
Frostschutzmittel gefüllt ist.

Wintermantel am Steuer: Wer sich mit Wintermantel oder Daunenjacke
hinters Steuer setzt, gefährdet aufgrund des nicht optimal
anliegenden Gurts seine Sicherheit. Schon bei einem Crash mit 16 km/h
schneidet das quer liegende Gurtband tief in den Bauch ein. Innere
Verletzungen sind möglich.

Eingeschneite Verkehrsschilder missachten: Sind verschneite
Verkehrsschilder aufgrund ihrer Form (z.B. Stopp oder Vorfahrt
gewähren) zu erkennen, oder ist der Autofahrer ortskundig, schützt
die fehlende Lesbarkeit beim Verstoß nicht vor Strafe.

Schnee auf dem Autodach: Blinker, Rücklichter, Scheinwerfer und
das Kennzeichen müssen vor Fahrtantritt von Schnee und Eis befreit
werden. Das gilt auch für das Autodach, damit weder der nachfolgende
Verkehr noch die eigene Sicht durch herabfallenden Schnee behindert
wird.

Motor laufenlassen: Den Motor beim Eiskratzen und Schneefegen
nicht im Stand laufenlassen. Wer es dennoch tut, verursacht unnötigen
Lärm und Abgase und riskiert 10 Euro Bußgeld. Im Stand braucht ein
Motor sehr lange, bis er warm wird.

Bremsweg unterschätzen: Mit Sommerreifen ist der Bremsweg doppelt
so lang. Auch herkömmliche Ganzjahresreifen benötigen im Durchschnitt
etwa eine Fahrzeuglänge mehr zum Anhalten als ein guter Winterreifen.
Wer trotz verschneiter Straßen ohne Winter- oder Ganzjahresreifen
unterwegs ist, wird mit 60 Euro Geldbuße und einem Punkt in Flensburg
bestraft. Wer durch falsche Bereifung den Verkehr behindert, bekommt
80 Euro Bußgeld und einen Punkt.

Räum- und Streufahrzeuge überholen: Von Überholmanövern rät der
ADAC dringend ab - denn vor Räum- und Streufahrzeugen ist die
Fahrbahn häufig gefährlich glatt. Einem entgegenkommenden
Räumfahrzeug sollten Autofahrer ausreichend Platz lassen. Denn die
Schneeschaufel ist deutlich breiter als das Fahrzeug selbst - das
wird leicht unterschätzt.

Recht auf Winterdienst: Obwohl der Winterdienst Tag und Nacht im
Einsatz ist, können nicht alle Straßen immer und zu jeder Zeit
geräumt und gestreut sein. Autofahrer haben keinen Rechtsanspruch auf
freie Fahrbahnen und müssen ihre Fahrweise und Geschwindigkeit immer
den Witterungsbedingungen anpassen.

Auto am Straßenrand abstellen: Wer seinen Wagen mit abgelaufenem
Saisonkennzeichen auf öffentlichen Plätzen oder Straßen abstellt,
zahlt 40 Euro, bekommt einen Punkt und muss die Kosten fürs
Abschleppen zahlen.

Ungesichertes Wintergepäck: Bei einem Unfall kann Wintergepäck
schnell gefährlich werden: Ski bohren sich in Rückenlehnen,
Skistiefel treffen Köpfe, Insassen werden schwer verletzt. Ein
ungesicherter Koffer mit etwa 20 Kilogramm trifft bei einem Crash mit
Tempo 50 mit einer Wucht von bis zu einer Tonne auf. Deshalb
Dachboxen, Skiträger und Spanngurte nutzen. Ungesicherte Ladung wird
mit einem Punkt in Flensburg und bis zu 75 Euro Strafe geahndet.

Diese Presseinformation finden Sie online unter presse.adac.de.
Dazu gibt es auch Fotos. Folgen Sie uns auch unter
twitter.com/adacpresse.



Pressekontakt:
Jochen Oesterle
ADAC Öffentlichkeitsarbeit
Externe Unternehmenskommunikation (EKO)
ADAC e.V. Zentrale, Hansastraße 19, 80686 München
Tel.: +49 89 76 76 34 74;
mailto:Jochen.Oesterle@adac.de
www.adac.de


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