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Patientenverfügung: Richtig vorsorgen, bewusst entscheiden

Geschrieben am 12-11-2015

München (ots) - Eine Patientenverfügung (PV) hilft, den
Patientenwillen zu berücksichtigen, auch wenn die Person selbst nicht
mehr in der Lage ist, diesen zu äußern. Aber was gilt es beim
Aufsetzen einer PV zu beachten und ist sie rechtlich bindend? Diese
und weitere Fragen beantwortet Katharina Bernlochner, Fachexpertin
für ambulante Versorgung bei der Siemens-Betriebskrankenkasse SBK.

Durch lebenserhaltende Maßnahmen kann die letzte Lebensphase
unheilbar kranker Patienten heutzutage verlängert werden:
Schwerstpflegebedürftige oder demente Menschen sind mitunter von
Maschinen und Pflegepersonal abhängig. "Wenn kein entsprechender
Patientenwille bekannt ist, sind den behandelnden Ärzten die Hände
gebunden und sie müssen den Patienten am Leben erhalten", erklärt
Katharina Bernlochner und ergänzt: "Eine PV kann einen würdigen,
selbstbestimmten Abschied ermöglichen und auch den Angehörigen
zusätzlichen Kummer und Sorgen ersparen."

Was kann alles in einer Patientenverfügung festgehalten werden?

Eine PV dient dazu, den eigenen Willen zu erklären, wenn der
betroffene Patient selbst vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr
dazu in der Lage ist. Wer eine Verfügung aufsetzen möchte, sollte
sich daher sorgfältig mit den eigenen Wünschen und Wertvorstellungen
auseinandersetzen, bevor er diese schriftlich festhält. "Allgemeine
Formulierungen wie «Ich möchte in Würde sterben» sollten vermieden
werden. Vielmehr muss ganz individuell festgehalten werden, unter
welchen Bedingungen eine Behandlung begonnen oder nicht fortgesetzt
werden soll", rät die Expertin. Insbesondere Festlegungen zu
bestimmten medizinischen Maßnahmen sollten enthalten sein, wie
beispielsweise der Verzicht auf langfristige künstliche Ernährung,
maschinelle Beatmung oder Wiederbelebungsmaßnahmen. Zudem können
persönliche Einstellungen, Wünsche und Bedürfnisse aufgegriffen
werden. Ist man sich in einzelnen Punkten nicht sicher, kann ein
Gespräch mit dem behandelnden Arzt oder dem Hausarzt für Klarheit
sorgen. Schließlich ist es auch wichtig, einen gesetzlichen Vertreter
bzw. Bevollmächtigten zu bestimmen, der die Wünsche durchsetzen kann
und für den Notfall eine oder mehrere Vertrauenspersonen darüber zu
informieren, wo die PV aufbewahrt wird.

Sind Patientenverfügungen nur für ältere Menschen gedacht?

Ein schwerer Unfall, Schlaganfall oder ein Herzinfarkt - vieles
kann dazu führen, dass auch jüngere Menschen plötzlich nicht mehr
entscheidungsfähig sind und künstlich am Leben gehalten werden
müssen. "Viele Menschen wissen nicht, dass ab der Volljährigkeit des
Patienten niemand - weder Eltern, Eheleute oder Kinder - in dessen
Namen automatisch Regelungen treffen darf", sagt Expertin
Bernlochner. Ohne Bevollmächtigten bestehe im Ernstfall die Gefahr,
einen völlig fremden oder nicht gewollten gesetzlichen Betreuer zu
erhalten. Aus diesem Grund sei es in jedem Alter sinnvoll, eine PV zu
verfassen. Je nach Altersgruppe gelte es unterschiedliche
Gesichtspunkte zu berücksichtigen:

- Junge (gesunde) Menschen: Berücksichtigung höherer
Rehabilitationschancen bei Gehirnverletzungen / Abwägung der
verbleibenden Lebensqualität / Erklärung für oder gegen eine
Organspende

- Menschen im höheren Lebensalter: Besteht aktuell Lebenswille
oder schon "Lebensmattheit"? / Welche Maßnahmen kommen im Falle
einer Altersdemenz in Frage? (z.B. künstliche Ernährung) / Wie
steht der Patient zu intensivmedizinischen Maßnahmen wie
Wiederbelebung oder künstlicher Beatmung?

- Menschen mit lebensbedrohlichen Erkrankungen: Dokumentation der
Bedürfnisse und Wünsche entsprechend dem absehbaren
Krankheitsverlauf / PV als vorausschauender "palliativer
Behandlungsplan"

Ist eine Patientenverfügung rechtlich bindend und unbegrenzt
gültig?

Ja - vorausgesetzt, der Wille des Patienten in Bezug auf ärztliche
Maßnahmen kann eindeutig und zweifelsfrei festgestellt werden. Eine
Patientenverfügung gilt ab der Unterzeichnung des Dokuments.
Katharina Bernlochner empfiehlt, eine einmal niedergelegte
Patientenverfügung in bestimmten Zeitabständen und bei schwerer
Erkrankung zu überprüfen, zu aktualisieren und erneut zu
unterschreiben. So werde sichergestellt, dass die Patientenverfügung
den aktuellen Wünschen des Verfassers entspricht. Zudem sollten ein
gesetzlicher Vertreter für die Rechtsgeschäfte (im Rahmen einer
Vorsorgevollmacht) eingesetzt werden.

Über die SBK:

Die Siemens-Betriebskrankenkasse SBK ist eine der größten
Betriebskrankenkassen Deutschlands und gehört zu den 20 größten
gesetzlichen Krankenkassen. Als geöffnete, bundesweit tätige
Krankenkasse versichert sie mehr als 1 Million Menschen und betreut
über 100.000 Firmenkunden in Deutschland - mit mehr als 1.700
Mitarbeitern in rund 100 Geschäftsstellen.

Seit über 100 Jahren steht für die SBK der Mensch immer im
Mittelpunkt. Sie unterstützt ihre Kunden bei allen Fragen rund um die
Themen Versicherung, Gesund bleiben und Gesund werden. Dies
bestätigen auch die Kunden. So wurde die SBK 2015 zum dritten Mal
"Deutschlands beliebteste gesetzliche Krankenkasse" und erhielt den
Deutschen Servicepreis. Beim Kundenmonitor Deutschland belegte die
SBK 2015 erneut den Spitzenplatz bei der Kundenzufriedenheit. Auch
die Mitarbeiter sind begeistert: 2015 platzierte sich die SBK im
Wettbewerb "Deutschlands beste Arbeitgeber" zum achten Mal in Folge
unter den besten 100 Unternehmen.



Pressekontakt:
SBK
Siemens-Betriebskrankenkasse
Katrin Gast
Stab Unternehmenskommunikation
Heimeranstr. 31
80339 München
Tel. +49(89)62700-262
Fax: +49(89)62700-60262
Email: katrin.gast@sbk.org
Internet: www.sbk.org

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