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Baufinanzierungsvermittler: Rasche Überprüfung der bestehenden Gewerbeerlaubnis dringend erforderlich

Geschrieben am 21-10-2015

Lübeck (ots) - Wohnimmobilienkreditrichtlinie: Gesetzesentwurf
verlangt Genehmigung zur Immobilienvermittlung

Qualitypool rät Vermittlern von Baufinanzierungen dazu, zeitnah zu
überprüfen, ob sie sowohl eine Genehmigung zur Darlehensvermittlung
als auch zur Immobilienvermittlung besitzen. Grundlage dieser
Empfehlung ist der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung
der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WIKR). Laut diesem
Gesetzesentwurf müssen auch erfahrene Vermittler, welche die
"Alte-Hasen-Regelung" in Anspruch nehmen möchten, beide Genehmigungen
vorweisen. Qualitypool-Partner können mithilfe eines Online-Checks
feststellen, ob sie nach heutigem Stand tatsächlich die
"Alte-Hasen-Regelung" nutzen können.

Die Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie hat konkretere
Formen angenommen und stellt Baufinanzierungsberater vor eine
Herausforderung: Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung sieht vor,
dass Kreditvermittler sowohl über eine Erlaubnis zur
Darlehensvermittlung (§ 34c Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 GewO) als auch über
eine Genehmigung zur Immobilienvermittlung (§ 34c Absatz 1 Satz 1 Nr.
1 GewO) verfügen müssen. Der Gesetzesentwurf orientiert sich offenbar
an einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg aus dem
Jahr 1997, welches besagt, dass Immobilienkreditvermittler über beide
Genehmigungen verfügen müssen.

In Fachkreisen wird derzeit diskutiert, dass der Gesetzesentwurf
bezüglich der geforderten Genehmigungen angepasst und das Vorliegen
der Erlaubnis zur Immobilienvermittlung aus dem Entwurf gestrichen
werden könnte. So beschloss der Bundesrat in einer Sitzung Ende
September, dass auf die zwingende Voraussetzung einer Erlaubnis zur
Immobilienvermittlung verzichtet werden sollte. Im Rahmen einer
öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestags wurde dieser
Vorschlag vor wenigen Tagen bekräftigt.

Da noch keine endgültige Entscheidung über den Verbleib der
Erlaubnis vorliegt, sollten Baufinanzierungsvermittler unbedingt ihre
Gewerbeerlaubnis überprüfen. "Wir haben in vielen Gesprächen mit
Kreditvermittlern festgestellt, dass sich einige von ihnen auf Anhieb
nicht sicher waren, ob sie auch über eine Genehmigung zur
Immobilienvermittlung verfügen", stellt Michael Neumann,
Geschäftsführer der Qualitypool GmbH, fest. "In der Vergangenheit
haben nach unseren Recherchen Gewerbeämter nicht durchgängig darauf
hingewiesen, dass sowohl die Genehmigung zur Darlehensvermittlung als
auch zur Immobilienvermittlung von Baufinanzierungsvermittlern
erworben werden müssen. Dementsprechend vermuten wir, dass ein Teil
der Vermittler bisher nur die Erlaubnis zur Darlehensvermittlung
besitzt." Falls die geforderte Genehmigung zur Immobilienvermittlung
nicht vorhanden sein sollte, rät Qualitypool Kreditvermittlern zu
einer Rechtsberatung.

"Baufinanzierungsberater, welche die "Alte-Hasen-Regelung" in
Anspruch nehmen möchten, sollten sich bei diesem Thema nicht in
Sicherheit wiegen", ergänzt Michael Neumann, "Berater, die bereits
seit dem 21.03.2011 Baufinanzierungsdarlehen vermitteln, müssen laut
bisherigem Gesetzesentwurf über beide Genehmigungen verfügen.
Ansonsten gilt der betreffende Berater nicht als 'Alter Hase' und
kann die Erleichterung nicht für sich in Anspruch nehmen. Sollte
diese Regelung tatsächlich in Kraft treten, wird aller Voraussicht
nach ein Erlangen der Gewerbeerlaubnis zur Immobilienvermittlung zum
heutigen Zeitpunkt nicht ausreichen, um dann die
'Alte-Hasen-Regelung' zu nutzen."

Qualitypool stellt seinen Partnern aktuell einen Online-Check zur
Verfügung, mit dessen Hilfe sie innerhalb von drei Minuten überprüfen
können, ob sie nach heutigem Stand unter die "Alte-Hasen-Regelung"
fallen oder nicht. Nach Abschluss des Checks ist für den
Qualitypool-Partner klar ersichtlich, ob er eine Sachkundeprüfung zur
Beantragung des neuen §34i GewO ablegen muss oder nicht.

Hier finden Sie die Pressemitteilung: www.goo.gl/enwbi3

Über die Qualitypool GmbH

Die Qualitypool GmbH gehört zum Hypoport-Konzern und ist der
unabhängige Maklerpool mit mehr als 700 aktiven Maklern. Als einer
der führenden Maklerpools bietet die Qualitypool GmbH ihren Maklern
ein breites Portfolio an Produkten zur Finanzierung, Versicherung und
Geldanlage. Qualitypool ist eine 100%ige Tochter des an der
Frankfurter Börse gelisteten internetbasierten Finanzdienstleisters
Hypoport AG.



Pressekontakt:
Caroline Scherr
Communications Manager
Tel.: +49 (0)30 / 42086 - 1934
Mobil: +49(0)151 / 5804 - 1522
Fax: +49 (0)30 / 42086 - 1999
E-Mail: pr@qualitypool.de

Qualitypool GmbH
Hansestraße 14
23558 Lübeck
Internet: www.qualitypool.de


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