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VW Abgasskandal - Fachanwalt fordert Rücknahme von VW, Audi, Seat, Skoda PKW

Geschrieben am 04-10-2015

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VW Skandal Erstberatung
http://ots.de/MAoIP
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Lahr (ots) - Die VW Abgasaffäre und der Abgasskandal (Dieselgate)
zieht immer weitere Kreise. Mittlerweile ist bekannt, dass neben VW
Modellen (Motor EA 189) auch Audi-, Skoda- und Seat-Dieselfahrzeuge
betroffen sind. Durch eine Nachbesserungsaktion will Volkswagen nun
die Softwaremanipulationen bereinigen. Doch die rechtlichen Fragen
der Autofahrer sind damit noch nicht gelöst. Denn trotz der
Nachbesserungsaktion ist nicht abzusehen, welche Schäden am Ende bei
den Autofahrern verbleiben. Viele Käufer auf dem Gebrauchtwagenmarkt
werden versuchen den Kaufpreis zu drücken wegen des Mangels.
Autokäufer von Volkswagen Dieseln (VW Golf, VW Jetta, VW Beetle, VW
Tiguan VW Passat , VW Sharan, VW Caddy, VW Transporter, VW Polo),
Audi Diesel (A 1, A 3, A 5, A 6, TT, Q 3, Q 5), Skoda Diesel (Fabia,
Roomster, Octavia, Superb) oder Seat Diesel müssen daher befürchten,
dass ihr VW Diesel einen Makel behält trotz des Softwareupdates.

Fahrzeugbesitzer sollten daher umgehend ihre Rechte wahrnehmen,
insbesondere weil diese möglicherweise verjähren werden. Wenn ein
Auto mangelhaft ist, dann stehen Käufern Rechte zu. Sie können
Behebung von Fehlern verlangen und möglicherweise ihren VW Diesel
zurückgeben. Auch gegen den VW Konzern selbst können Ansprüche
geltend gemacht werden, weil die Käufer hinters Licht geführt wurden.
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertritt
bereits eine Vielzahl von Autobesitzern, die gegen den VW Konzern
vorgehen wollen, notfalls auch gerichtlich. Fachanwalt Dr. Ralf Stoll
teilt mit: "Unsere Kanzlei wird den VW Konzern in Anspruch nehmen und
den Rücktritt von den Kaufverträgen über VW Dieselfahrzeuge erklären.
Wenn Volkswagen sich nicht bewegt, werden wir die Ansprüche
gerichtlich geltend machen. Wir sehen sehr gute Chancen für die
Autobesitzer."

Autobesitzer von VW, Audi, Seat und Skoda Dieseln sollten sich
daher dringend an einen Fachanwalt wenden, bevor es zu spät ist und
die Ansprüche verjährt sind. Eine kostenlose Erstberatung bietet die
Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH an.

http://www.vw-schaden.de/rechte-der-autokaeufer



Pressekontakt:
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 3
77933 Lahr
Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0
Fax: 07821 / 92 37 68 - 889
kanzlei@dr-stoll-kollegen.de


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