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Fahrradfahrer profitieren kaum vom Fußgängerschutz am Auto - Automatische Notbremse mit Radfahrererkennung notwendig (VIDEO)

Geschrieben am 29-09-2015

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ZUR MICROSITE
http://ots.de/m2ptj
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Berlin (ots) - Die Unfallforschung der Versicherer (UDV) hat in
einer aktuellen Studie festgestellt, dass Radfahrer kaum von den
konstruktiven Verbesserungen an Autos hinsichtlich des
Fußgängerschutzes profitieren. Speziell zum Schutz von Radfahrern
wurden bisher keine Maßnahmen eingeführt. Nur ein spezieller Airbag,
der den gesamten Scheibenrahmen abdeckt, könnte einen deutlichen
Sicherheitsgewinn für Radfahrer bringen. Der wäre aber konstruktiv
aufwendig und teuer und wird von keinem Hersteller angeboten. Den
größten Sicherheitsgewinn brächte eine automatische Notbremse, die
Fahrradfahrer zuverlässig erkennt und die Geschwindigkeit signifikant
reduziert.

Im Jahr 2014 waren rund 12 Prozent der getöteten
Verkehrsteilnehmer Radfahrer. Ihr Anteil an allen Verkehrstoten ist
damit in den letzten 10 Jahren um 50 Prozent gestiegen. Bei mehr als
einem Drittel der getöteten Radfahrer und bei fast der Hälfte der
schwerverletzten Radfahrer war der Unfallgegner ein Auto.

Die detaillierte Untersuchung des Unfallgeschehens zeigte nun,
dass dabei in den allermeisten Fällen (84 Prozent) die Front des
Fahrzeugs getroffen wurde. Während bei mittelschweren Verletzungen
vor allem Kopf und Beine betroffen sind, dominieren bei schwersten
Verletzungen die Kopfverletzungen.

Damit die Wirksamkeit verschiedener konstruktiver Maßnahmen
eingeschätzt werden kann, wurde für die Studie ein
Bewertungsverfahren entwickelt, mit dessen Hilfe das Risiko für
schwere Kopfverletzungen in Abhängigkeit von der Form der
Fahrzeugfront, der Radfahrer- und Fußgängergröße und der
Kollisionsgeschwindigkeit berechnet werden konnte. Dabei wurde in
über 1.000 Simulationen der Aufprall an verschiedenen Fahrzeugfronten
nachgestellt.

Ergebnisse:

- Im Vergleich zu Fußgängern ist das Risiko für schwere
Kopfverletzungen für den Radfahrer deutlich höher.

- Die Gestaltung der Fahrzeugfront spielt für die Schwere der
Verletzung eine große Rolle.

- Das Risiko eine schwere Kopfverletzung zu erleiden, ist bei
Kindern in der Regel geringer als bei Erwachsenen, weil sie meist auf
der eher weicheren Haube auftreffen.

- Eine aufstellende Motorhaube - bei Fußgängerunfällen oft mit
guter Wirkung - nützt bei Radfahrerunfällen wenig. In Einzelfällen
ist sie sogar kontraproduktiv.

- Mit einem Airbag, der den Windschutzscheiben-Rahmen abdeckt,
lässt sich das Kopfverletzungsrisiko reduzieren.

- Eine Reduktion der Aufprallgeschwindigkeit um 20 km/h,
beispielsweise durch eine Notbremse mit Radfahrererkennung, reduziert
das Kopfverletzungsrisiko bei Erwachsenen und Kindern am stärksten -
und das für alle Fahrzeugfronten.

Folgerungen:

- Radfahrerschutz ist bisher bei der Pkw-Konstruktion kaum
beachtet worden.

- Die passiven Maßnahmen am Auto für den Fußgängerschutz nützen
Radfahrern nur wenig.

- Nur ein Airbag, der den "harten" Bereich um die gesamte
Frontscheibe abdeckt, eignet sich zum passiven Radfahrerschutz.

- Der Notbremsassistent mit Radfahrererkennung ist das Mittel der
Wahl. Seine Weiterentwicklung und Serieneinführung müssen
beschleunigt werden.

Weitere Informationen auf www.udv.de.
Folgen Sie uns auf Twitter: www.twitter.com/unfallforschung
Unsere Filme auf YouTube: www.youtube.com/unfallforschung
Unser BLOG: www.verkehrssicherheit.org

Die Unfallforschung der Versicherer (UDV) (www.udv.de) im
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)
(www.gdv.de) forscht und berät seit über 50 Jahren im Dienste der
Verbesserung der Sicherheit und der Unfallvermeidung auf Deutschlands
Straßen. Sie ist gleichzeitig einer der größten Auftraggeber für
universitäre und außeruniversitäre Verkehrssicherheitsforschung. Die
UDV pflegt den Austausch mit anderen in der Verkehrssicherheitsarbeit
tätigen Institutionen. Die deutschen Versicherer bekennen sich damit
ausdrücklich zu ihrer gesellschaftlichen Verantwortung für die
Verkehrssicherheit.



Ansprechpartner für Presseanfragen:
Siegfried Brockmann
Tel.: 030 / 20 20 - 58 20
s.brockmann@gdv.de


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