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VW-Abgasmanipulation - Practice Group der mzs Rechtsanwälte, Düsseldorf, wird Schadensersatzklagen für VW-Aktionäre vorbereiten

Geschrieben am 24-09-2015

Düsseldorf (ots) - Angesichts der Abgasmanipulation von weltweit
bis zu 11 Millionen PKWs stellen sich tausende private wie
institutionelle VW-Aktionäre die Frage nach möglichen
Schadensersatzansprüchen. Eine der größten Praxisgruppen für
Kapitalanlagerecht in Deutschland, ein Team aus 10 Anwälten -
darunter 6 Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht - der Kanzlei
mzs Rechtsanwälte aus Düsseldorf, wird der Beantwortung dieser Frage
ab sofort mit Hochdruck nachgehen.

Der Gesamtverlust aller Aktionäre lag bisher im zweistelligen
Milliardenbereich. "Wir sind zuversichtlich, dass Aktionäre - je nach
Erwerbszeitraum der Aktie - erfolgreich Schadensersatzforderungen
gegen die Volkswagen AG geltend machen können", so Rechtsanwalt Dr.
Thomas Meschede, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und
Partner der mzs Rechtsanwälte. Dr. Meschede schränkt jedoch
gleichzeitig ein: "Fest steht, dass nicht jeder VW-Aktionär
Schadensersatz fordern kann. Es kommt darauf an, wann die VW-Aktien
erworben wurden." Nach den bislang vorliegenden Informationen sind
grundsätzlich drei Zeiträume zu unterscheiden: der allgemeine
Zeitraum, der Manipulationszeitraum und der Kenntniszeitraum. Der
allgemeine Zeitraum betrifft Aktionäre, die die VW-Aktien vor 2009
gekauft haben, also (nach derzeitigem Kenntnisstand) bevor die
Manipulationen begonnen haben sollen.

Der bisher bekannte Manipulationszeitraum ist der Zeitraum ab 2009
bis Mai 2014. Hier beginnt der Kenntniszeitraum, also der Zeitpunkt,
zu dem Volkswagen von der amerikanischen Umweltbehörde EPA über den
Vorwurf der Manipulation informiert wurde.

Die besten Chancen dürften nach vorläufiger Einschätzung die
Aktionäre besitzen, die nach Mai 2014 gekauft haben. Fachanwalt Dr.
Meschede: "Unter Umständen hätte wegen der im Mai 2014 eingeleiteten
Ermittlungen der amerikanischen Umweltbehörde EPA eine
Pflichtmitteilung an die Aktionäre ergehen müssen, eine so genannte
Ad-Hoc-Mitteilung". Diese Mitteilung hat dann zu erfolgen, wenn
Tatsachen bekannt werden, die den Börsenkurs einer Unternehmensaktie
erheblich beeinflussen können. "Und eine solche Wirkung hatten die
Manipulationsvorwürfe, wie man heute sieht", so Dr. Meschede. Aus
diesem Grunde hat inzwischen auch die Finanzaufsicht Bafin
Ermittlungen gegen VW eingeleitet.

Die Fachkanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht mzs Rechtsanwälte
aus Düsseldorf hat sich daher entschlossen, aus ihrer Mitte eine
Praxisgruppe "VW-Kapitalanlagerecht" unter Führung des Equity
Partners Dr. Thomas Meschede zu bilden. Je nach Entwicklung des Falls
können die erforderlichen Ressourcen hausintern auf über 10 erfahrene
und spezialisierte Anwälte erweitert werden. "Noch sind viele Fragen
offen", sagt Fachanwalt Dr. Meschede und ergänzt: "Wir werden die
weiteren Entwicklungen ab sofort sorgfältig verfolgen und zum
gegebenen Zeitpunkt mit Schadensersatzforderungen an VW herantreten."

Die Experten für Kapitalanlagerecht raten VW-Aktionären, welche
nach Mai 2014 Aktien erworben und bis Montag dieser Woche gehalten
haben, rechtlichen Rat einzuholen, um den erlittenen Schaden
möglicherweise auszugleichen.



Pressekontakt:
RA Dr. Thomas Meschede
E-Mail: meschede@mzs-recht.de

Sekretariat
Frau Wenke
Telefon: 0211-69002-68
E-Mail: wenke@mzs-recht.de


// Barbara Stromberg
// Presse- und Textagentur Textorama
// 0211/98397414
// www.textorama.de


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