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Schluss mit Geben und Nehmen / Finanzielle Anreize für heilberufliche Entscheidungen sollen künftig strafbar sein

Geschrieben am 20-09-2015

Baierbrunn (ots) - Verschreibt ein niedergelassener Arzt ein
bestimmtes Medikament und bekommt dafür vom Hersteller einen
finanziellen Bonus oder weist er einen Patienten in eine bestimmte
Klinik ein, die ihn dafür bezahlt, gilt dies heute nicht als
strafbar, auch wenn es naheliegt, dass dabei nicht das Patientenwohl
im Vordergrund steht. Dies will ein Gesetzentwurf aus dem
Bundesjustizministerium nun ändern. Das "Geben und Nehmen von
Vorteilen für heilberufliche Entscheidungen" soll in Zukunft für alle
Gesundheitsberufe strafbar sein, berichtet die "Apotheken Umschau".
Ärzte wehren sich dagegen. Sie befürchten eine "massive
Rechtsunsicherheit" auf sich zukommen und argwöhnen zudem, die
Krankenkassen könnten aus wirtschaftlichen Motiven heraus
Strafanträge gegen Ärzte oder andere Leistungserbringer stellen.
Wolfgang Wodarg, Arzt und Vorstandsmitglied von Transparency
International, begrüßt die Initiative des Justizministers, aber der
Entwurf geht ihm nicht weit genug. "Korruption sollte ein
Offizialdelikt sein, die Staatsanwaltschaft also nicht erst auf
Anträge hin ermitteln dürfen", fordert er.

Dieser Text ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung frei.

Das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" 9/2015 B liegt in den
meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung
an Kunden abgegeben.



Pressekontakt:
Ruth Pirhalla
Tel. 089 / 744 33 123
Fax 089 / 744 33 459
E-Mail: pirhalla@wortundbildverlag.de
www.wortundbildverlag.de
www.apotheken-umschau.de


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