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Steuererklärung 2014 - Abgabefristverlängerung endet am 30. September (AUDIO)

Geschrieben am 07-09-2015

Neustadt a. d. W. (ots) -

Anmoderationsvorschlag:

Normalerweise gibt man ja seine Steuererklärung vom Vorjahr
allerspätestens am 31. Mai ab. Es gibt allerdings gewisse Regelungen,
die diese Frist verlängern können - auf den 30. September. Das geht
normalerweise mit einem formlosen Schreiben, das bis Ende Mai beim
Finanzamt sein sollte. Doch der ein oder andere wird auch mit diesem
Abgabetermin seine Probleme bekommen, sei es wegen Krankheit, eines
Auslandsaufenthaltes oder fehlender Unterlagen. Was man hier tun
kann, um keinen Ärger mit dem Finanzamt zu bekommen, weiß Oliver
Heinze.

Sprecher: Kann man den 30. September als erneuten Abgabetermin
nicht einhalten, schickt Ihnen das Finanzamt ein Erinnerungsschreiben
mit einem neuen Termin.

O-Ton 1 (Christina Georgiadis, 0:13 Min.): "Wenn Sie diese Frist
wieder nicht einhalten können, wird Ihnen ein zweites Schreiben ins
Haus flattern - und das liest sich nicht mehr ganz so freundlich,
denn darin wird ein Zwangsgeld angedroht. Zusätzlich dazu kündigt das
Finanzamt jetzt bereits einen möglichen Verspätungszuschlag an."

Sprecher: So Christina Georgiadis vom Lohnsteuerhilfeverein
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V., kurz VLH. Die Höhe des Zwangsgeldes
und des Verspätungszuschlags kann jeweils bis zu 25.000 Euro
betragen.

O-Ton 2 (0:04 Min.): "Je später Sie die Steuererklärung abgeben,
desto höher wird der Verspätungszuschlag ausfallen."

Sprecher: Mit dem Zwangsgeld sollen Sie gezwungen werden, Fristen
einzuhalten.

O-Ton 3 (0:14 Min.): "Haben Sie das Zwangsgeld bezahlt, müssen Sie
immer noch Ihre Steuererklärung abgeben. Und jetzt wird das Finanzamt
Ihre Steuerlast wahrscheinlich schätzen. Aber diese Schätzung fällt
meistens zu Ungunsten der Steuerzahler aus. Heißt: Sie müssen mehr
Steuern zahlen, als es wirklich der Fall wäre." Sprecher: Um das zu
vermeiden, sollte man sich Hilfe von Profis holen, wenn man weiß,
dass man seine Steuererklärung auch nicht bis zum 30. September
abgeben kann.

O-Ton 4 (0:12 Min.): "Wenn ein Steuerberater oder ein
Lohnsteuerhilfeverein die Steuererklärung erstellt, verlängert sich
die Abgabefrist in der Regel bis zum 31. Dezember. Und für die Abgabe
Ihrer Steuererklärung für 2014 hätten Sie also Zeit bis zum
Jahresende."

Sprecher: Ein Lohnsteuerhilfeverein ist prinzipiell dasselbe wie
ein Steuerberater.

O-Ton 5 (0:12 Min.): "Allerdings beraten wir keine
Selbstständigen. Wir von der VLH sind mit rund 3.000 Beratungsstellen
der größte Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands. Über 1.000 Euro
erhalten unsere Mitglieder, die eine Steuerrückzahlung bekommen,
durchschnittlich zurück."

Abmoderationsvorschlag:

Der größte Fehler ist übrigens, gar keine Steuererklärung zu
machen. Im Durchschnitt bekommen Sie rund 400 Euro zurück, wenn Sie
die Erklärung selbst machen - mit Profis kann das noch mehr werden.
Infos zu Beratungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie unter www.vlh.de.

ACHTUNG REDAKTIONEN:

Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Sendemitschnitt bitte
an ots.audio@newsaktuell.de.



Pressekontakt:
Lohnsteuerhilfeverein
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.
Christina Georgiadis
presse@vlh.de
Fritz-Voigt-Str. 13
67433 Neustadt
Telefon 06321 49010
Telefax 06321 490149
www.vlh.de


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