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EANS-Hauptversammlung: C-QUADRAT Investment AG / Einladung zur Hauptversammlung

Geschrieben am 28-08-2015

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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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C-QUADRAT Investment AG

Einladung

zu der am 21. September 2015 um 16.30 Uhr am Sitz der Gesellschaft,
Schottenfeldgasse 20, 1070 Wien stattfindenden

29. (außerordentlichen) Hauptversammlung der C-QUADRAT Investment AG

Tagesordnung

1. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in Art. II zur
Anpassung an den geänderten Unternehmensgegenstand auf Grund der
erfolgten Zurücklegung der Konzession gemäß Wertpapieraufsichtsgesetz
2007.

Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im
Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach
dem Anteilsbesitz am Ende des 11.09.2015 (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an
diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Es
genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am
16.09.2015 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen
zugehen muss:

· per Post: C-QUADRAT Investment AG, Schottenfeldgasse 20, 1070 Wien,
zH Herrn Mag. Christoph Pálffy; · per Fax: C-QUADRAT Investment AG,
Faxnummer: +43/1/51566-359, zH Herrn Mag. Christoph Pálffy; · per
SWIFT an die Adresse BKAUATWW3AGM, Message Type MT599 (unbedingt
unter Angabe der ISIN AT0000613005).

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz
in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in
einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende
Angaben zu enthalten:

· Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code);
· Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen; · Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien
des Aktionärs, ISIN AT0000613005; · Depotnummer bzw. eine sonstige
Bezeichnung; · Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme
an der Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten
Nachweisstichtag (11.09.2015) beziehen und wird nur in deutscher oder
in englischer Sprache entgegengenommen.

Die Aktionäre werden durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht
blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach
Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.

Hinweise auf die Rechte der Aktionäre gemäß §§ 109, 110 und 118 AktG

Aktionäre deren Anteil zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und
die seit mindestens drei Monaten vor Antragsstellung Inhaber dieser
Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte
auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt
gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am
02.09.2015 der Gesellschaft ausschließlich per Post an die Adresse
C-QUADRAT Investment AG, zH Herrn Mag. Christoph Pálffy,
Schottenfeldgasse 20, 1070 Wien, zugeht. Zum Nachweis der
Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die
Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt
wird, dass die antragstellenden Aktionäre (5% des Grundkapitals) seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind,
und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter
als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an
die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Aktionäre, deren Anteil zusammen 1% des Grundkapitals erreichen,
können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass
diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Textform spätestens am 10.09.2015 der Gesellschaft entweder per Post
an C-QUADRAT Investment AG, zH Herrn Mag. Christoph Pálffy,
Schottenfeldgasse 20, 1070 Wien, oder per Fax an C-QUADRAT Investment
AG, Faxnummer: +43/1/51566-359, zH Herrn Mag. Christoph Pálffy,
zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds
tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen
Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Für den Nachweis der
Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt bei
depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen
Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft
über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.

Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den
§§ 109, 110 und 118 AktG sind spätestens ab 28.08.2015 auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.c-quadrat.at/Investor
Relations/Hauptversammlung zugänglich.

Unterlagen zur Hauptversammlung

Die nachfolgenden Unterlagen und weitere Informationen zur
Hauptversammlung, insbesondere ein Formular für die Erteilung und den
Widerruf einer Vollmacht, stehen spätestens ab 28.08.2015 im Internet
unter www.c-quadrat.at/Investor Relations/Hauptversammlung zum
Download zur Verfügung:

· Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 1;
· Satzung unter Ersichtlichmachung der vorgeschlagenen Änderungen.

Vertretung durch Bevollmächtigte

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt
ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des
Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie
der Aktionär hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer
bestimmten (natürlichen oder juristischen) Person in Textform erteilt
werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können.

Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der
Registrierung persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens
am 18.09.2015, bis 12 Uhr ausschließlich an einer der nachgenannten
Adressen einzulangen:

Per Post: C-QUADRAT Investment AG, Schottenfeldgasse 20, 1070 Wien,
zH Herrn Mag. Christoph Pálffy; per Fax: C-QUADRAT Investment AG,
Faxnummer: +43/1/51566- 359, zH Herrn Mag. Christoph Pálffy.

Ein Vollmachtformular (samt Formular zum Widerruf der Vollmacht) wird
auf Verlangen zugesandt und ist auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.c- quadrat.at/Investor
Relations/Hauptversammlung abrufbar.

Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht
erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung
die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die
Übermittlung dieser Erklärung gilt § 10a Abs 3 AktG sinngemäß.

Es wird weiters darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft, die
Mitglieder des Vorstands bzw. die Mitglieder des Aufsichtsrates eine
ihr/ihnen für die Ausübung der Aktionärsrechte in der
Hauptversammlung erteilte Stimmrechtsvollmacht nicht ausüben werden.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das
Grundkapital der Gesellschaft in 4.363.200 auf nennwertlose
Stückaktien eingeteilt, von denen jede Aktie eine Stimme gewährt. Die
Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
weder unmittelbar noch mittelbar eigene Aktien. Die Gesamtzahl der
teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt zum Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung daher 4.363.200 Stück.

Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen,
werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der
Hauptversammlung einzufinden und sich beim Registrierungsschalter
unter Vorlage der Depotbestätigung bzw. eines gültigen
Lichtbildausweises (Führerschein, Reisepass, Personalausweis)
auszuweisen. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 16:00 Uhr.

Wien, im August 2015

Der Vorstand

Rückfragehinweis:
Mag. Christoph Pálffy
Schottenfeldgasse 20
A-1070 Wien
Tel.: +43 1 515 66 0
E-Mail: c.palffy@investmentfonds.at
www.c-quadrat.com

Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: C-QUADRAT Investment AG
Schottenfeldgasse 20
A-1070 Wien
Telefon: +43 1 515 66-0
FAX: +43 1 515 66-159
Email: c-quadrat@investmentfonds.at
WWW: www.c-quadrat.com
Branche: Finanzdienstleistungen
ISIN: AT0000613005
Indizes: Standard Market Auction
Börsen: Amtlicher Handel: Frankfurt, Wien
Sprache: Deutsch


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