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Behandlungsfehlermanagement: BKK VBU erhält Rückzahlungen in Höhe von 362.537,51 Euro für das Jahr 2014

Geschrieben am 25-08-2015

Berlin (ots) - Immer mehr Menschen nehmen das Recht wahr,
Behandlungen beim Arzt oder in der Klinik zu hinterfragen. Zu diesem
Schluss kam der Medizinische Dienst (MDK) des Spitzenverbandes Bund
der Krankenkassen, denn die Anzahl der Gutachten auf
Behandlungsfehlervorwürfe seien 2014 um 0,5 Prozent gestiegen. Bei
der Betriebskrankenkasse Verkehrsbau Union (BKK VBU) zeichnet sich
ein noch deutlicherer Trend ab. Die Krankenkasse erhielt letztes Jahr
196 Anträge zur Prüfung auf Behandlungsfehler, was eine Steigerung
von 17 Prozent ausmacht. Die meisten Vorwürfe richteten sich gegen
Krankenhäuser und niedergelassene Ärzte.

Versicherte bei der Feststellung von Behandlungsfehlern zu
unterstützen, ist ein Service der BKK VBU. Vorteile hat aber auch die
Krankenkasse. "Alleine in 2014 waren die Verhandlungen mit den
Haftpflichtversicherungen so erfolgreich, dass Einnahmen in Höhe von
362.537,51 Euro realisiert werden konnten. Dieses Geld können wir
wiederum in Zusatzleistungen investieren, die allen Versicherten
zugutekommen", sagt Martina Zimmermann, Bereichsleiterin
Gesundheitsmanagement bei der BKK VBU.

2013 wurde ein Gesetz verabschiedet, das die Patientenrechte
stärken soll. "Das Patientenrechtegesetz hat alle Rechte und
Pflichten von Patienten zum ersten Mal in einem Gesetz gebündelt, um
mehr Transparenz zu schaffen, was grundsätzlich gut ist", so Martina
Zimmermann. "Trotzdem liegt die Beweisführung, ob ein
Behandlungsfehler vorliegt oder nicht, immer noch beim Patienten."
Der juristische Weg kann mitunter Jahre dauern. Denn ein
Schadensersatzanspruch kann in der Regel nur geltend gemacht werden,
wenn der Patient nachweisen kann, dass der Behandlungsfehler
tatsächlich auch die Ursache des bei ihm eingetretenen
Gesundheitsschadens ist.

"Wenn Versicherte den Verdacht haben, einem Behandlungsfehler zum
Opfer gefallen zu sein, nehmen wir den Fall auf und leiten ihn an den
MDK weiter, der ein kostenfreies Gutachten für den Versicherten
erstellt. Dieses ist eine gute Orientierung, um herauszufinden, ob
ein Behandlungsfehler vorliegt. Bestätigt sich der Verdacht,
empfehlen wir einen spezialisierten Anwalt", erklärt die Expertin.
Bei der BKK VBU kümmern sich drei spezialisierte Mitarbeiter um die
Bearbeitung von Behandlungsfehlern. Neben der Zusammenarbeit mit dem
MDK engagiert sich die BKK VBU seit 2012 als erstes institutionelles
Mitglied im Freundeskreis der Alexandra Lang Stiftung. Diese berät
und unterstützt Menschen, bei denen der Verdacht besteht, dass sie
durch einen medizinischen Behandlungsfehler schwer geschädigt wurden.
Regelmäßige Informationsabende zu Patientenrechten runden den Service
der BKK VBU ab. "Information steht an erster Stelle. Denn nur ein
informierter Patient ist ein mündiger Patient, der für seine Rechte
eintreten kann. Dafür machen wir uns auf allen uns zur Verfügung
stehenden Kommunikationskanälen stark", betont Martina Zimmermann.



Pressekontakt:
Sylvie Renz
BKK VBU
Lindenstraße 67
10969 Berlin
Telefon: 030 / 7 26 12 13 16
www.meine-krankenkasse.de


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