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SWR bekommt auch in zweiter Instanz Recht OLG Stuttgart weist Berufung der Daimler AG zurück

Geschrieben am 08-07-2015

Stuttgart (ots) - Stuttgart. Auch in der zweiten Instanz hat der
Südwestrundfunk (SWR) im Rechtsstreit Daimler AG/SWR Recht bekommen.
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat am heutigen Mittwoch, 8. Juli
2015, die Berufung der Daimler AG gegen das erstinstanzliche Urteil
des LG Stuttgart zurückgewiesen. Das LG Stuttgart hatte festgestellt,
dass die Veröffentlichung verdeckt hergestellter Filmaufnahmen in dem
SWR-Film "Hungerlohn am Fließband" rechtmäßig war. Dies wurde nun
auch in zweiter Instanz bestätigt.

Der Film vom Mai 2013 hat gezeigt, dass bei der Daimler AG damals
Menschen über Werkverträge beschäftigt worden waren, die in die
Betriebsabläufe der Daimler AG integriert waren und so wenig
verdienten, dass sie ihren Unterhalt über Hartz-IV-Aufstockung
sichern mussten. Das Unternehmen wollte mit der Klage und danach mit
der Berufung erreichen, dass der SWR das in dem Beitrag benutzte
verdeckt gedrehte Material nicht mehr verwenden darf.

Der SWR sieht sich nun auch durch das Berufungsurteil des OLG
Stuttgart in seiner Auffassung bestätigt, dass ein überragendes
Informationsinteresse der Öffentlichkeit an den Filmaufnahmen bestand
und besteht, so dass hier das Unternehmenspersönlichkeitsrecht der
Daimler AG zurücktreten muss. Auch das weitreichende Echo auf den
Film und die damit ausgelöste gesellschaftspolitische Diskussion
bestätigen dies nachdrücklich.



Pressekontakt:
Wolfgang Utz, Tel.: 0711/929-11030, wolfgang.utz@swr.de


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