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Neue EZB-Verordnung zwingt Institute zur Datensammlung im Massenkreditgeschäft - 50 bis 60 Millionen deutsche Darlehen betroffen

Geschrieben am 07-07-2015

Frankfurt (ots) - Die Banken müssen der Aufsicht künftig
detaillierte Informationen über das Geschäft mit Kleinunternehmen und
Privatkunden liefern. Insgesamt 50 bis 60 Millionen Darlehen in
Deutschland sind davon betroffen. Mit dem Projekt "AnaCredit" fällt
damit erstmals das Massenkreditgeschäft unter die Regulierung und
nicht mehr nur Millionendeals. Betroffen sind daher Sparkassen,
genossenschaftliche Institute und Kreditbanken ebenso wie
Bausparkassen. Für sie alle bedeutet AnaCredit eine enorme
Herausforderung, wie Analysen der auf Finanzdienstleister
spezialisierten Unternehmensberatung Cofinpro zeigen.

Bisher waren die Institute lediglich verpflichtet, Kredite in
Millionenhöhe an die deutsche Bundesbank zu melden (§ 13 - 14 KWG).
Voraussichtlich ab Ende 2017 soll diese Schwelle massiv gesenkt
werden: Künftig müssen die Geldhäuser europaweit ihrer Zentralbank
jedes einzelne Darlehen voraussichtlich ab einer Meldeschwelle von
25.000 Euro melden, so sehen es die Pläne vor. Hinzukommen sollen
nach derzeitigem Stand Meldungen zu notleidenden Krediten ab 100
Euro. Im ersten Schritt werden Kredite an juristische Personen
erfasst, anschließend erfolgt die Ausweitung auf private Haushalte.
Die Veröffentlichung der neuen Verordnung wird bis zum Herbst 2015
erwartet.

Die EZB will mit diesem Projekt ihre Datenbasis erweitern und die
Qualität ihrer Statistiken verbessern. Gleichzeitig ist ein Austausch
der erhobenen Informationen zwischen den nationalen Zentralbanken
geplant. Als Aufsichtsbehörde will die EZB damit die Stabilität des
Finanzsystems wirksamer überwachen.

"Was aufgrund der Erfahrungen aus der Finanz- und Bankenkrise nach
einem guten Plan klingt, bringt für die Institute enorme
Herausforderungen mit sich", sagt Dirk Ungemach-Strähle, Experte für
das Kreditgeschäft und regulatorische Themen bei Cofinpro. "Viele der
von der EZB künftig geforderten rund 150 Attribute werden bislang von
den Instituten nicht einmal erhoben. Zudem sind die Informationen auf
unterschiedliche Geschäftsbereiche und IT-Systeme verteilt. All diese
Daten müssen nun zusammengeführt und neue Informationen gesammelt
werden." Das verursacht hohe Kosten für die Implementierung sowie für
den laufenden Betrieb.

"Grundsätzlich ist es sinnvoll, AnaCredit mit weiteren neuen
Anforderungen an das Meldewesen beziehungsweise Reporting zu
koordinieren", so Dirk Ungemach-Strähle. Denn es stehen noch eine
Reihe weiterer Regulierungs-Projekte an. "Die zunehmenden
Anforderungen an Inhalt, Form und Umfang der Meldungen erfordern eine
flexible Reporting-Architektur, idealerweise auf Basis eines
konsolidierten Datenhaushaltes (Single-Point-Of-Truth)", so der
Cofinpro-Regulierungsexperte.

Über Cofinpro (www.cofinpro.de)

Cofinpro unterstützt Deutschlands führende Finanzdienstleister bei
der Verbesserung von Geschäftsprozessen. Zu den Kunden zählen große
Privatbanken, Landesbanken und der genossenschaftliche Sektor sowie
die führenden Kapitalverwaltungsgesellschaften. Gegründet 2007 als
mitarbeitergetragene Aktiengesellschaft beschäftigt die
Unternehmensberatung inzwischen 100 Bank- und Technologieexperten.
Neben der Zentrale in Frankfurt am Main unterhält Cofinpro Standorte
in Berlin, München, Stuttgart, Karlsruhe, Köln, Hamburg, Hannover und
Dresden.



Pressekontakt:
Cofinpro AG
Katharina Thomys
PR & Marketing
Tel.: +49 (0) 160 585 84 67
Fax: +49 (0) 721 1 80 54 08-1
E-Mail: katharina.thomys@cofinpro.de

CorpNEWSmedia
Claudia Thöring
Redaktion
Tel.: +49 (0) 40 207 6969 82
E-Mail: claudia.thoering@corpnewsmedia.de


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