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KfW verbessert weiter ihr Programm "Energieeffizient Sanieren"

Geschrieben am 03-07-2015

Frankfurt am Main (ots) -

- Erhöhung der Zuschüsse um 5 Prozentpunkte für
KfW-Effizienzhäuser
- Einführung eines Tilgungszuschusses von 7,5 % für
Einzelmaßnahmen im Kreditprogramm
- Förderhöchstbetrag steigt auf 100.000 EUR

Die KfW verbessert zum 01.08.2015 weiter die Förderbedingungen im
Programm "Energieeffizient Sanieren".

Wer sein Haus oder seine Wohnung energetisch saniert, kann künftig
auf eine noch bessere Förderung durch die KfW bauen. Der Höchstbetrag
für Förderkredite im Programm "Energieeffizient Sanieren" steigt von
75.000 EUR auf 100.000 EUR pro Wohneinheit. Gleichzeitig erhöht die
KfW die Tilgungszuschüsse im Kreditprogramm auf bis zu 27,5 % des
Darlehensbetrags (max. 27.500 EUR pro Wohneinheit). Bauherren, die
Sanierungen aus eigenen Mitteln stemmen, können zukünftig einen
Investitionszuschuss von maximal 30.000 EUR z. B. für ihre
Eigentumswohnung erhalten oder maximal 60.000 EUR für ihr
Zweifamilienhaus.

Grundsätzlich gilt dabei: Je anspruchsvoller der
Energieeffizienzstandard nach Sanierung ist, umso stärker die
Förderung der KfW. Die bisherigen Zuschüsse werden für alle
KfW-Effizienzhaus-Standards um 5 Prozentpunkte aufgestockt. Die
Maximalbeträge können für das Erreichen des höchsten Standards
KfW-Effizienzhaus 55 beantragt werden. Auch werden nun jüngere
Wohngebäude förderfähig, für die der Bauantrag vor dem 01.02.2002
gestellt wurde.

Darüber hinaus werden von nun an energieeffiziente Einzelmaßnahmen
beim Sanieren auch mit einem Tilgungszuschuss von 7,5 % gefördert.
Einzelmaßnahmen sind eine Alternative für Bauherren, für die sich
eine Komplettsanierung zu einem KfW-Effizienzhaus noch nicht rechnet
oder die schrittweise sanieren wollen.

Das Programm "Energieeffizient Sanieren" dient der Förderung von
Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Minderung des CO2-Ausstoßes
bei bestehenden Wohngebäuden.

Sigmar Gabriel, Bundesminister für Wirtschaft und Energie erklärt:
"Wir haben beschlossen, die Förderkonditionen der erfolgreichen
KfW-Programme noch weiter zu verbessern. Damit berücksichtigen wir
insbesondere die anhaltenden niedrigen Marktzinsen. Diese
Weiterentwicklung ist zugleich ein wesentliches Instrument des
Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz".

"Die Erhöhung der Energieeffizienz im Gebäudebestand ist ein
Hauptthema der Energiewende. 40 % des deutschen Energieverbrauchs
entfallen auf Gebäude. Mit den Neuerungen im Förderprogramm
"Energieeffizient Sanieren" sorgt die KfW dafür, dass Förderung noch
besser bei den Bauherren ankommt - und leistet so einen wichtigen
Beitrag zur Erreichung der energiepolitischen Ziele der
Bundesregierung", sagt Dr. Ingrid Hengster, Vorstandsmitglied der KfW
Bankengruppe.

Verbesserung der Investitionszuschüsse um 5 Prozentpunkte im
Einzelnen:

- KfW-Effizienzhaus 55: nun 30 % der förderfähigen
Investitionskosten, maximal 30.000 EUR pro Wohneinheit

- KfW-Effizienzhaus 70: nun 25 % der förderfähigen
Investitionskosten, maximal 25.000 EUR pro Wohneinheit

- KfW-Effizienzhaus 85: nun 20 % der förderfähigen
Investitionskosten, maximal 20.000 EUR pro Wohneinheit

- KfW-Effizienzhaus 100: nun 17,5 % der förderfähigen
Investitionskosten, maximal 17.500 EUR pro Wohneinheit

- KfW-Effizienzhaus 115: nun 15 % der förderfähigen
Investitionskosten, maximal 15.000 EUR pro Wohneinheit

- KfW-Effizienzhaus Denkmal: nun 15 % der förderfähigen
Investitions-kosten, maximal 15.000 EUR pro Wohneinheit

Verbesserung der Tilgungszuschüsse für Kredite um 5 Prozentpunkte
im Einzelnen:

- KfW-Effizienzhaus 55: nun 27,5 % des Kreditbetrages, maximal
27.500 EUR pro Wohneinheit

- KfW-Effizienzhaus 70: nun 22,5 % des Kreditbetrages, maximal
22.500 EUR pro Wohneinheit

- KfW-Effizienzhaus 85: nun 17,5 % des Kreditbetrages, maximal
17.500 EUR pro Wohneinheit

- KfW-Effizienzhaus 100: nun 15 % des Kreditbetrages; maximal
15.000 EUR pro Wohneinheit

- KfW-Effizienzhaus 115: nun 12,5 % des Kreditbetrages, maximal
12.500 EUR pro Wohneinheit

- KfW-Effizienzhaus Denkmal: nun 12,5 % des Kreditbetrages,
maximal 12.500 EUR pro Wohneinheit

Weitere Verbesserungen im Einzelnen:

- Einführung eines Tilgungszuschusses von 7,5 % für
Einzelmaßnahmen im Kreditprogramm

- Erhöhung des Förderhöchstbetrags von 75.000 EUR auf 100.000 EUR
pro Wohneinheit

- Anpassung des Baujahres: Gebäude mit Bauantrag bis zum
31.01.2002 sind nun förderfähig (bislang 01.01.1995)

Informationen zu den Fördermöglichkeiten sind auf der
Internetseite: www.kfw.de oder über das KfW-Infocenter unter der
kostenfreien Telefonnummer 0800 / 539 9002 erhältlich.



Pressekontakt:
KfW, Palmengartenstr. 5 - 9, 60325 Frankfurt
Kommunikation (KOM), Sybille Bauernfeind,
Tel. +49 (0)69 7431 2038, Fax: +49 (0)69 7431 3266,
E-Mail: presse@kfw.de, Internet: www.kfw.de


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