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Serviceserie der LBS West Teil 4 von 5: Mit Wohn-Riester erhebliche Finanzierungskosten sparen / Wie die staatliche Wohneigentumsförderung den Weg in die eigenen vier Wände ebnet (FOTO)

Geschrieben am 02-07-2015

Münster (ots) -

Wohnen in den eigenen vier Wänden - es gibt kaum einen Wunsch, den
mehr Menschen miteinander teilen, als die Sehnsucht nach einem
eigenen Zuhause: Vier von fünf Deutschen geben in Umfragen an,
Wohneigentum besitzen zu wollen. Die staatliche Riester-Förderung
hilft Jung und Alt beim Vorsparen und in der Finanzierung mit
attraktiven Zulagen und Steuervorteilen, ihre Wohnträume wahr werden
zu lassen. Gerade in der aktuellen Niedrigzinsphase bietet sich die
staatliche Wohneigentumsförderung an, um die Finanzierungskosten noch
weiter zu senken.

Grundsätzlich schätzen jedoch immer noch zu viele
Riester-Berechtigte die Vorteile der Eigenheimrente nicht richtig
ein, sowohl was die eigene Förderberechtigung angeht, als auch was
die Förderhöhe betrifft. Anders als viele meinen, ist die
Riester-Förderung nicht an Einkommensgrenzen gebunden.
Wohn-Riester-Sparer können pro Jahr maximal 154 Euro Grundzulage
erhalten. Die Kinderzulage beträgt bis zu 185 Euro zusätzlich, für ab
2008 geborene Kinder sogar 300 Euro.

Eine besondere Unterstützung lässt der Staat jungen Menschen auf
dem Weg ins Wohneigentum zugute kommen. Zulageberechtigte, die bei
Vertragsabschluss nicht älter als 25 Jahre sind, bekommen zusätzlich
zu den 154 Euro Grundzulage einen einmaligen Berufseinsteiger-Bonus
in Höhe von 200 Euro.

Um die maximalen Zulagen zu erhalten, müssen lediglich vier
Prozent des Brutto-Vorjahreseinkommens in den Riester-Vertrag
eingezahlt werden, maximal jedoch 2100 Euro abzüglich der Zulagen.
Die Mindesteinzahlung beträgt 60 Euro. Die eigenen Einzahlungen
können ebenso wie die Förderung als Sonderausgaben steuerlich geltend
gemacht werden. Das Finanzamt entscheidet automatisch, ob dies für
den Riester-Sparer einen zusätzlichen Steuervorteil bringt.

Die geförderte Wohneigentumsfinanzierung hilft dabei, sich den
Traum von den eigenen vier Wänden noch leichter zu erfüllen. Durch
die Riester-Zulagen vom Staat können Bausparer ihr Eigenkapital in
der Sparphase deutlich erhöhen. Später in der Darlehensphase lassen
sich die Zulagen als Tilgungsbeitrag einsetzen. Höheres Eigenkapital
und eine schnellere Tilgung bedeuten eine frühere Entschuldung. Die
Finanzierung wird entscheidend verkürzt und letztlich deutlich
günstiger - bis zu 50.000 Euro können so drin sein.

Ein weiteres Plus: Seit diesem Jahr können auch
Immobilienbesitzer, die vor 2008 finanziert haben, mit Wohn-Riester
den Eigenheim-Turbo zünden: Erstmals kann die staatliche
Wohneigentumsfinanzierung völlig unabhängig vom Anschaffungs- bzw.
Herstellungszeitpunkt der selbst genutzten Immobilie in eine
Finanzierung eingebunden werden - und das jederzeit. Zudem kann
Wohn-Riester jetzt auch für den alters- und barrierearmen Umbau
genutzt werden.



Pressekontakt:
Thorsten Berg
Tel.: 0251/412 5360
Fax: 0251/412 5222
E-Mail: thorsten.berg@lbswest.de


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