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Lubinski zu aktuellen Entwicklungen in der Rentenversicherung

Geschrieben am 01-07-2015

Saarbrücken (ots) - Mit Inkrafttreten der Währungs-, Wirtschafts-
und Sozialunion auf den Tag genau vor 25 Jahren seien wichtige
Grundentscheidungen für die Zusammenführung der Sozialsysteme in Ost
und West getroffen worden. Hierauf wies Cord Peter Lubinski,
Vorsitzender des Vorstands der Deutschen Rentenversicherung Bund, in
seinem Bericht an die heute in Saarbrücken tagende
Vertreterversammlung hin. Lubinski betonte, dass die
Rentenversicherung in den vergangenen 25 Jahren einen wichtigen
Beitrag zur Flankierung der deutschen Wiedervereinigung geleistet
habe.

In seinem Bericht zog Lubinski des Weiteren Bilanz zu den
Aktivitäten der Rentenversicherung in dem Jahr nach Inkrafttreten des
RV-Leistungsverbesserungsgesetzes. Das Rentenpaket habe die
Rentenversicherung vor große Herausforderungen gestellt, die sie
zügig und erfolgreich gemeistert habe. So seien zum Beispiel im
Hinblick auf die sogenannte Mütterrente allein bei der Deutschen
Rentenversicherung Bund bis zum Jahresende 2014 über 4,7 Millionen
Rentenzuschläge berechnet und für Versicherte mit vor 1992 geborenen
Kindern, die noch keinen Rentenanspruch hatten, in über 2,7 Millionen
Versicherungskonten die zusätzlichen Kindererziehungszeiten
gespeichert worden.

Lubinski ging in seinem Bericht weiter auf das
Gesetzgebungsverfahren zum Präventionsgesetz ein und unterstrich das
Anliegen der Rentenversicherung, dass die gesetzlich vorgegebene
gesonderte Ausgabenbegrenzung für Präventionsleistungen im Rahmen der
ohnehin begrenzten Mittel für Rehabilitation und Prävention
aufgehoben werden sollte. Die Geschäftsführung der neu
einzurichtenden Nationalen Präventionskonferenz solle von den
Sozialversicherungsträgern selbst und nicht, wie jetzt im
Gesetzgebungsverfahren vorgesehen, von der Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung übernommen werden. Die Entscheidungen der
Nationalen Präventionskonferenz beträfen unmittelbar die Kompetenzen
der Sozialversicherungsträger und somit die Entscheidungshoheit der
Selbstverwaltung. Eine Bundesbehörde habe darauf keinen Einfluss zu
nehmen.

Des Weiteren setzte sich Lubinski für eine Stärkung der sozialen
Selbstverwaltung ein. Er forderte in diesem Zusammenhang einen Ausbau
der Handlungsspielräume für die Selbstverwaltung der
Rentenversicherung etwa im Bereich der Rehabilitation. Auch wenn es
aufgrund der zeitlichen Enge nicht gelungen sei, die Sozialwahl 2017
als Online-Wahl durchzuführen, so sollten doch jetzt die anderen im
Koalitionsvertrag getroffenen Vereinbarungen zur Stärkung der
Selbstverwaltung zügig von der Politik umgesetzt werden, so Lubinski
abschließend.



Pressekontakt:
Dr. Dirk von der Heide
Tel.: 030 865 89178
Fax: 030 865 27379
Mail: pressestelle@drv-bund.de


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