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EANS-Hauptversammlung: Miba Aktiengesellschaft / Ergebnisse zur Hauptversammlung

Geschrieben am 25-06-2015

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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Beschlüsse und Abstimmungsergebnisse der 29. ordentlichen
Hauptversammlung der Miba AG am 25. Juni 2015

TAGESORDNUNGSPUNKT 2 ,,Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2014/15" Vorstand und Aufsichtsrat
beantragten, den vom Aufsichtsrat gebilligten Vorschlag des Vorstands
zu genehmigen und somit vom Bilanzgewinn in der Höhe von Euro
85.193.166,97an die Vorzugsaktionäre eine Vorzugsdividende von Euro
8,00 je Stück auszuschütten. Weiters wird beantragt, dem Vorschlag
des Vorstands zuzustimmen, an die Stammaktionäre eine Dividende von
Euro 8,00 je Stück auszuschütten und den verbleibenden Betrag auf
neue Rechnung vorzutragen.

Der Antrag wurde mit 870.000 gültig abgegebenen Stimmen des
Stammaktionärs und damit 100 Prozent des stimmrechtsberechtigten
Grundkapitals beziehungsweise 66,92 Prozent des gesamten
Grundkapitals angenommen. Es wurden 870.000 Stimmen gültig abgegeben
bei keiner Gegenstimme.

TAGESORDNUNGSPUNKT 3 ,,Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2014/15" Vorstand und Aufsichtsrat beantragten, den Mitgliedern des
Vorstands sowie den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2014/15 die Entlastung zu erteilen.

Der Antrag wurde mit 870.000 gültig abgegebenen Stimmen des
Stammaktionärs und damit 100 Prozent des stimmrechtsberechtigten
Grundkapitals beziehungsweise 66,92 Prozent des gesamten
Grundkapitals angenommen. Es wurden 870.000 Stimmen gültig abgegeben
bei keiner Gegenstimme.

TAGESORDNUNGSPUNKT 4 ,,Beschlussfassung über die Höhe der Vergütung
an die Mitglieder des Aufsichtsrats" Vorstand und Aufsichtsrat
beantragten, dem Aufsichtsrat der Miba für das Geschäftsjahr 2014/15
eine Vergütung in Höhe von Euro 75.000,- zu gewähren. Die Aufteilung
dieser Vergütung ist vom Aufsichtsrat selbst vorzunehmen. Ebenso soll
ein Anwesenheitsgeld von Euro 1.000,- je Sitzung und Mitglied
zuerkannt werden.

Der Antrag wurde mit 870.000 gültig abgegebenen Stimmen des
Stammaktionärs und damit 100 Prozent des stimmrechtsberechtigten
Grundkapitals beziehungsweise 66,92 Prozent des gesamten
Grundkapitals angenommen. Es wurden 870.000 Stimmen gültig abgegeben
bei keiner Gegenstimme.

TAGESORDNUNGSPUNKT 5 ,,Wahlen in den Aufsichtsrat" Mitterbauer
Beteiligungs - Aktiengesellschaft beantragte, Herr Prof. KR Ing.
Siegfried Wolf, geboren am 31. Oktober 1957, mit Wirkung der
Beendigung der am 25. Juni 2015 stattfindenden 29. ordentlichen
Hauptversammlung der Miba Aktiengesellschaft in den Aufsichtsrat der
Miba Aktiengesellschaft zu wählen, und zwar bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr
2018/19 zu beschließen hat.

Der Antrag wurde mit 870.000 gültig abgegebenen Stimmen des
Stammaktionärs und damit 100 Prozent des stimmrechtsberechtigten
Grundkapitals beziehungsweise 66,92 Prozent des gesamten
Grundkapitals angenommen. Es wurden 870.000 Stimmen gültig abgegeben
bei keiner Gegenstimme.

TAGESORDNUNGSPUNKT 6 ,,Wahl des Abschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2015/16" Der Aufsichtsrat beantragte, KPMG Austria GmbH
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Kudlichstraße
41-43, 4020 Linz, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für
das Geschäftsjahr 2015/16 zu wählen.

Der Antrag wurde mit 870.000 gültig abgegebenen Stimmen des
Stammaktionärs und damit 100 Prozent des stimmrechtsberechtigten
Grundkapitals beziehungsweise 66,92 Prozent des gesamten
Grundkapitals angenommen. Es wurden 870.000 Stimmen gültig abgegeben
bei keiner Gegenstimme.

TAGESORDNUNGSPUNKT 7 ,,Beschlussfassung über die Ermächtigung des
Vorstands zum Rückkauf eigener Aktien samt Ermächtigung des
Vorstands, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine andere Art der
Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot
und über einen allfälligen Ausschluss des Wiederkaufsrechts
(Bezugsrechts) der Aktionäre zu beschließen." Vorstand und
Aufsichtsrat beantragten, die Hauptversammlung möge folgenden
Beschluss fassen: a) Der Vorstand wird - unter Widerruf der
in der 27. Ordentlichen Hauptversammlung vom 28. Juni 2013 erteilten
Ermächtigung - für die Dauer von 30 Monaten vom Tag der
Beschlussfassung an gemäß § 65 Absatz 1 Ziffer 8 sowie Absatz 1a und
1b Aktiengesetz ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene
Aktien der Gesellschaft (Vorzugsaktien Kategorie B) zu erwerben,
wobei der niedrigste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert EUR 100,-
(Euro einhundert) und der höchste beim Rückerwerb zu leistende
Gegenwert 10% über dem durchschnittlichen, ungewichteten
Börseschlusskurs der dem Rückerwerb vorhergehenden zehn Börsetage
beträgt, sowie zur Festsetzung der Rückkaufsbedingungen, wobei der
Vorstand den Vorstandsbeschluss und das jeweilige darauf beruhende
Rückkaufsprogramm einschließlich dessen Dauer entsprechend den
gesetzlichen Bestimmungen (jeweils) zu veröffentlichen hat. Der
Vorstand kann diese Ermächtigung innerhalb der gesetzlichen Vorgaben
über die höchstzulässige Zahl eigener Aktien einmal oder auch
mehrfach, also auch wiederholt, ausüben, allerdings jeweils nur bis
zu einer Höchstgrenze von 10 % (zehn Prozent) des jeweiligen
Grundkapitals, wobei bei der Berechnung dieser Höchstgrenze von der
Gesellschaft zum jeweiligen Zeitpunkt gehaltene eigene Aktien
entsprechend zu berücksichtigen sind (gemäß § 65 Absatz 2 erster Satz
Aktiengesetz). Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in
mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke
durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 228 Absatz 3
Unternehmensgesetzbuch; ab 1.1.2016 § 189a Z 7
Unternehmensgesetzbuch) oder für Rechnung der Gesellschaft durch
Dritte ausgeübt werden. Der Erwerb kann unter Beachtung der
gesetzlichen Vorgaben börslich oder außerbörslich, auch von
einzelnen, veräußerungswilligen Aktionären (negotiated purchases)
erfolgen. Der Handel mit eigenen Aktien ist als Zweck des Erwerbs
ausgeschlossen.

b) Der Vorstand wird für die Dauer von 5 (fünf) Jahren vom
Tag der Beschlussfassung an ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats gemäß § 65 Absatz 1b in Verbindung mit §§ 169 bis 171
Aktiengesetz für die Veräußerung eigener Aktien eine andere
gesetzlich zulässige Art der Veräußerung als über die Börse oder ein
öffentliches Angebot und über einen allfälligen Ausschluss des
Wiederkaufsrechts (Bezugsrechts) der Aktionäre zu beschließen -
insbesondere als Gegenleistung für den Erwerb von Unternehmen,
(Teil-)Betrieben, sonstigen Vermögensgegenständen oder Anteilen an
einer oder mehreren Gesellschaften im In- oder Ausland."

Der Antrag wurde mit 870.000 gültig abgegebenen Stimmen des
Stammaktionärs und damit 100 Prozent des stimmrechtsberechtigten
Grundkapitals beziehungsweise 66,92 Prozent des gesamten
Grundkapitals angenommen. Es wurden 870.000 Stimmen gültig abgegeben
bei keiner Gegenstimme.

Rückfragehinweis:
Mag. Valerie Weixlbaumer-Pekari
Head of Corporate Communications & Marketing Services
Tel.: +43/664/5416364
mailto: valerie.weixlbaumer@miba.com

Investoren/Analysten
MMag. Markus Hofer
CFO
Tel.: +43/7613/2541-1138
mailto:markus.hofer@miba.com

Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Miba Aktiengesellschaft
Dr.Mitterbauer-Straße 3
A-4663 Laakirchen
Telefon: 07613/2541-0
FAX: 07613/2541-1010
Email: info@miba.com
WWW: www.miba.com
Branche: Zulieferindustrie
ISIN: AT0000734835
Indizes: Standard Market Auction
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch


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