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14. Konferenz Deutscher Corporate Governance Kodex: Keine Verrechtlichung des Comply or Explain-Prinzips durch EU

Geschrieben am 18-06-2015

Berlin (ots) - "Das Comply or Explain Prinzip, wonach begründet
von einer Empfehlung abgewichen werden kann, ist ein anerkanntes und
notwendiges Element der Selbstregulierung durch Kodizes, das nicht
durch EU-Recht ausgehöhlt werden darf", sagte Dr. Manfred Gentz,
Vorsitzender der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance
Kodex auf der 14. Konferenz Deutscher Corporate Governance Kodex am
18. Juni in Berlin. Gentz unterstrich vor rund 150 Aufsichtsräten,
Vorständen und Governance-Experten mit Blick auf die derzeit
diskutierte EU-Aktionärsrechterichtlinie, dass das Element der
Freiwilligkeit und Flexibilität, das den Kodex für gute
Unternehmensführung auszeichnet, erhalten bleiben muss. Extern
eingesetzte Kontrollinstanzen und vorgegebene Charakteristika sowie
Formalia für Entsprechenserklärungen dürfen nicht faktisch zu einem
Befolgungszwang führen. Die EU-Kommission will in ihren Empfehlungen
zu Comply or Explain vom April 2014 offenbar Kontrolleinrichtungen
durch die Mitgliedstaaten vorsehen lassen.

"Wir haben in Deutschland verschiedene Institutionen, die sich -
wie das Berlin Center of Corporate Governance (BCCG) und die
Handelshochschule Leipzig - mit dieser Frage beschäftigen und Kritik
üben. Wir wollen keine weitere Verrechtlichung des Comply or
Explain-Prinzips. Die Kontrolle soll dem Kapitalmarkt, den Anlegern
und der Öffentlichkeit, auch durch kritische Journalisten und
Wissenschaftler, überlassen bleiben", so Dr. Manfred Gentz.

Regulierung darf nicht zu gedankenlosem Box-Ticking verleiten

Auf der Konferenz, die in diesem Jahr unter dem Motto
"Selbstregulierung oder staatliche Vorgaben - Chancen für mehr
Freiheit?" steht, unterstrich Gentz erneut, dass sich die Kommission
in ihrer Arbeit an dem Leitbild des ehrbaren Kaufmanns orientiert.
"In der Corporate Governance geht es generell um Transparenz,
Nachvollziehbarkeit und ein System von Checks and Balances. Eine
Überprüfung des eigenen Verhaltens an den Tugenden des ehrbaren
Kaufmanns kann hilfreich sein, denn dazu gehören auch Offenheit,
Konsistenz, Transparenz und Zweckmäßigkeit", sagte Dr. Manfred Gentz.

Gentz appellierte dafür, dass die Frage, wie erfolgreich eine
Kodexempfehlung ist, nicht aus einer zu kurzfristigen, sondern eher
mittel- bis langfristigen Perspektive beantwortet werden sollte. "Wir
sollten uns immer bewusst sein, dass der Kodex mit seinen
Empfehlungen und Anregungen Verhaltensorientierung für die
Unternehmen und ihre Führungskräfte geben soll, für die auch
Überzeugungsarbeit zu leisten ist und die manchmal Zeit braucht."
Grundsätzlich sprach sich Gentz für eine freiwillige wie gesetzliche
Regulierung mit Augenmaß aus, die den Einzelnen zum Nachdenken über
sein Verhalten anhält und nicht zu gedankenlosem Box-Ticking
verleitet. Jeder gesetzliche Handlungsrahmen, der für einen fairen
Markt unabdingbar ist, sollte nach Ansicht des
Kommissionsvorsitzenden immer auf seine Notwendigkeit und seinen
erforderlichen Detaillierungsgrad überprüft werden. "Oft sind
fixierte Grundsätze mit klarer Zweckbestimmung besser als
detaillierte Regelungen."



Pressekontakt:
Peter Dietlmaier, CCounselors, Königsallee 6, D-40212 Düsseldorf,
T: +49 211 210738 0, F: +49 211 210738 22, M: +49 151 25 21 22 34 ,
E-Mail: peter.dietlmaier@ccounselors.com


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