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EANS-Adhoc: Rückkaufsangebot der Atrium European Real Estate Limited für ihre 2017 fälligen EUR 130.000.000 Floating Rate Notes

Geschrieben am 05-06-2015

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Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Kapitalmaßnahmen
05.06.2015

Rückkaufsangebot der Atrium European Real Estate Limited für ihre
2017 fälligen EUR 130.000.000 Floating Rate
Notes

NICHT ZUR VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERSENDUNG INNERHALB
DER, IN DIE ODER AN PERSONEN MIT AUFENTHALT ODER WOHNSITZ IN DEN
VEREINIGTEN STAATEN, IHRER TERRITORIEN UND AUSSENGEBIETE
(EINSCHLIESSLICH PUERTO RICO, DER U.S. VIRGIN ISLANDS, GUAM,
AMERIKANISCH-SAMOA, WAKE-ISLANDS UND DER NÖRDLICHEN MARIANEN INSELN)
ODER IN EINEM BUNDESSTAAT DER VEREINIGTEN STAATEN ODER DEM DISTRICT
OF COLUMBIA ANSÄSSIGE ODER AN EINE U.S. PERSON (WIE NACHSTEHEND
DEFINIERT) (SIEHE NACHSTEHEND ,,ANGEBOTS UND
VERBREITUNGSBESCHRÄNKUNGEN")

Jersey, 5. Juni 2015: Atrium European Real Estate Limited (die
Gesellschaft) hat heute die Einladung an die Inhaber ihrer 2017
fälligen EUR 130.000.000 Floating Rate Notes (ISIN: AT0000496633)
(die Teilschuldverschreibungen) bekannt gegeben, der Gesellschaft
ihre Teilschuldverschreibungen gegen Barzahlung zum Rückkauf
anzubieten(dasAngebot). Das Angebot erfolgt zu den Konditionen und
vorbehaltlich der Bedingungen, die im Memorandum zum Rückkaufsangebot
vom 5. Juni 2015 (das Tender Offer Memorandum) enthalten sind,
welches von der Gesellschaft für das Angebot erstellt wurde und
unterliegt den nachstehend genannten und im Tender Offer Memorandum
ausführlicher beschriebenen Angebotsbeschränkungen.

Durch das Angebot ist beabsichtigt der Gesellschaft die Verfolgung
ihrer Strategie der weiteren Optimierung ihrer Kapitalstruktur und
der Verbesserung der Bilanzeffizienz zu ermöglichen als auch die
durchschnittliche Fälligkeit ihrer Verbindlichkeiten zu strecken.

Die Gesellschaft wird EUR 1.080 (der Erwerbspreis) für je EUR 1.000
Nominale jener Teilschuldverschreibungen zahlen, deren Rückkauf sie
in Übereinstimmung mit dem Angebot akzeptiert hat. Die Gesellschaft
wird zudem die für diese Teilschuldverschreibungen angefallenen
Stückzinsen leisten. Falls die Gesellschaft sich für die Annahme
gültiger Rückkaufsangebote von Teilschuldverschreibungen gemäß dem
Angebot entscheidet, wird sie dem Erwerb aller gültig angebotenen
Teilschuldverschreibungen zustimmen, ohne eine anteilige Kürzung
vorzunehmen.

Bezeichnung der ISIN Im Umlauf Volumen für Erwerbspreis
Teilschuldverschreibungen befindlicher das dieses
Nominalbetrag* Angebot gilt

2017 fällige AT0000496633 EUR 83.850.000 sämtliche EUR 1.080 für
EUR130.000.000 Floating und alle je EUR 1.000
Rate Notes Nominale

* Exklusive EUR 46.150.000 des gesamten Nominales an
Teilschuldverschreibungen, die von der Gesellschaft gehalten werden.

Das Angebot beginnt am 5. Juni 2015 und endet am 19. Juni 2015 um
17:00 Uhr (Wiener Zeit) (das Angebotsende), sofern es nicht
verlängert, erneuert oder beendet wird.

Um berechtigt zu sein, den Rückkaufspreis gemäß dem Angebot zu
erhalten, müssen die Inhaber von Teilschuldverschreibungen ihre
Teilschuldverschreibungen vor dem Angebotsende gültig zum Rückkauf
anbieten, indem sie einen gültigen Angebotsauftrag (Tender
Instruction) (wie im Tender Offer Memorandum definiert) abgeben oder
eine Abgabe in ihrem Namen veranlassen und dieser vor dem
Angebotsende vom Tender Agent zugegangen ist. Inhaber von
Teilschuldverschreibungen, die am Angebot teilnehmen möchten, sollten
sich hinsichtlich der anzuwendenden Verfahren, die befolgt werden
müssen, an das Tender Offer Memorandum halten. Insbesondere dürfen
nur Teilschuldverschreibungen mit einem Mindestnominale von EUR
50.000 oder einem Vielfachen davon zum Rückkauf angeboten werden.
Angebote zum Rückkauf von Teilschuldverschreibungen können nicht
widerrufen werden, ausgenommen in jenen Fällen, die im Tender Offer
Memorandum beschrieben sind.

Der voraussichtliche Zeitplan der Transaktion ist nachstehend
zusammengefasst:

Ereignis Voraussichtlicher Zeitpunkt/Datum
Angebotsbeginn: 5. Juni 2015

Angebotsende 19. Juni 2015, 17:00 Uhr (Wiener Zeit)
:
Bekanntgabe der Annahme und der 22. Juni 2015, um bzw gegen 12 Uhr (Wiener
Ergebnisse: Zeit)

Valutadatum (Settlement Date): voraussichtlich am 23. Juni 2015

Von Intermediären oder Clearingsystemen bestimmte Stichtage können
zeitlich vor den oben angeführten Zeitpunkten liegen.

Nach Maßgabe des anwendbaren Rechts und wie in dem Tender Offer
Memorandum beschrieben, kann die Gesellschaft nach eigenem Ermessen
das Angebot jederzeit verlängern, erneuern, abändern, beenden oder
dessen Bedingungen ändern.

Weitere Informationen Das Angebot ist im Tender Offer Memorandum
vollständig beschrieben und ist (vorbehaltlich
Verbreitungsbeschränkungen) über den Tender Agent möglich. Brüll
Kallmus Bank AG und die Deutsche Bank AG, London Branch wurden als
Dealer Manager für das Angebot mandatiert.

Informationsanfragen bezüglich des Angebots richten Sie bitte an:
DEALER MANAGER _____________________________________________________
_______________________

|Brüll Kallmus Bank AG, Zweigniederlassung|Deutsche Bank AG, London Branch |
|Linz |Winchester House |
|Dametzstraße 38/3 |1 Great Winchester Street |
|A-4020 Linz |London EC2N 2DB |
| |Vereinigtes Königreich |
|Telefon: +43 316 90313 2752 |Telefon: +44 20 7545 8011 |
|An: Hr. Dietmar Mayrhofer/Hr. Reinhard |An: Liability Management Group |
|Furtmüller |Email: liability.management@db.com|
|Email: mayrhofer@bkbank.at / | |
|furtmueller@bkbank.at____________________|__________________________________|




Informationsanfragen bezüglich des Ablaufs zur Abgabe von Rückkaufsangeboten für

Teilschuldverschreibungen sowie hinsichtlich aller Dokumente und
Unterlagen zum Angebot richten Sie bitte an:

TENDER AGENT
Deutsche Bank AG, London Branch
Winchester House
1 Great Winchester Street
London EC2N 2DB
Vereinigtes Königreich
Telefon: +44 20 7547 5000
Fax: +44 20 7547 5001
An: Issuer Services - Debt & Agency Services
Email: xchange.offer@db.com

HAFTUNGSAUSSCHLUSS Diese Bekanntmachung ist in Verbindung mit dem
Tender Offer Memorandum zu lesen. Die Bekanntmachung und das Tender
Offer Memorandum enthalten wichtige Informationen, die vor jeder
Entscheidung hinsichtlich des Angebotes aufmerksam gelesen werden
sollten. Sollten sie irgendwelche Zweifel bezüglich der von Ihnen
vorzunehmenden Handlung haben, wird ihnen empfohlen, unverzüglich
persönliche Beratung auch hinsichtlich der steuerlichen Folgen durch
Ihren Aktienhändler, Bankmanager, Rechtsanwalt, Steuerberater oder
einen anderen unabhängigen Finanzberater einzuholen. Jede Person oder
jedes Unternehmen, deren Teilschuldverschreibungen in ihrem Namen von
einem Vermittler, Händler, einer Bank, Treuhänder,
Treuhandunternehmen oder einem anderen Nominee gehalten werden, muss
diesen Vertreter kontaktieren, wenn sie im Rahmen des Angebots
Teilschuldverschreibungen anbieten möchten. Weder die Gesellschaft
noch die Dealer Manager noch der Tender Agent geben irgendeine
Empfehlung ab, ob Inhaber von Teilschuldverschreibungen im Rahmen des
Angebotes Teilschuldverschreibungen zum Rückkauf anbieten sollen.

ANGEBOTS- UND VERBREITUNGSBESCHRÄNKUNGEN Die Verbreitung dieser
Bekanntmachung und des Tender Offer Memorandums kann in bestimmten
Rechtsordnungen gesetzlich beschränkt sein. Personen, die in den
Besitz dieser Bekanntmachung und/oder des Tender Offer Memorandums
gelangen, sind von der Gesellschaft, den Dealer Managern und dem
Tender Agent aufgefordert, sich selbst über solche Beschränkungen zu
informieren und diese zu beachten. Weder diese Bekanntmachung noch
das Tender Offer Memorandum stellen ein Angebot zum Rückkauf oder
eine Einladung ein Rückkaufsanbot für die Teilschuldverschreibungen
zu stellen, dar. Im Rahmen des Angebotes zum Rückkauf angebotene
Teilschuldverschreibungen von Inhabern von Teilschuldverschreibungen
werden nicht akzeptiert, wenn unter irgendwelchen Umständen solche
Angebote oder Aufforderungen rechtswidrig wären. In jenen
Rechtsordnungen, in denen Wertpapiergesetze, oder andere Gesetze es
notwendig machen, dass das Angebot durch einen lizenzierten
Vermittler oder Händler gemacht werden und entweder ein Deal Manager
oder ein verbundenes Unternehmen in diesen Rechtsordnungen ein
solcher lizenzierter Vermittler oder Händler ist, wird angenommen,
dass das Angebot in diesen Rechtsordnungen im Namen der Gesellschaft
von diesem Dealer Manager oder von seinem jeweiligen verbundenen
Unternehmen (je nach Sachlage) gemacht wurde.

Vereinigte Staaten. Das Angebot wurde nicht und wird nicht, direkt
oder indirekt, innerhalb oder in die, oder durch die Verwendung der
Post der, oder durch irgendwelche Mittel oder Einrichtungen des
innerstaatlichen oder außerstaatlichen Handels der, oder von
jeglicher Einrichtung einer nationalen Wertpapierbörse der
Vereinigten Staaten oder an eine U.S. Person (eine U.S. Person), wie
in Regulation S des United States Securities Act of 1993 festgelegt,
gemacht. Dies schließt ein, ist aber nicht beschränkt auf
Faxübertragungen, E-Mail, Telex, Telefon, das Internet und andere
Formen der elektronischen Kommunikation. Die
Teilschuldverschreibungen dürfen gemäß des Angebots nicht durch
irgendwelche derartige Verwendungen, Mittel, Anwendungen oder
Einrichtungen von den Vereinigten Staaten aus oder innerhalb der
Vereinigten Staaten oder von in den Vereinigten Staaten befindlichen
oder ansässigen Personen oder von einer U.S. Person oder jeder
anderen Person, die auf Rechnung einer U.S. Person tätig ist, zum
Kauf angeboten werden. Dementsprechend werden und dürfen Kopien
dieser Bekanntmachung und des Tender Offer Memorandums und jeglicher
anderer Dokumente oder Materialien, die sich auf dieses Angebot
beziehen, nicht direkt oder indirekt in die Vereinigten Staaten
verbracht oder weitergeleitet werden (einschließlich, jedoch nicht
beschränkt auf Verwalter, Beauftragte oder Treuhänder). Jedes
versuchte Angebot von Teilschuldverschreibungen im Rahmen des
Angebots, das direkt oder indirekt aus einer Verletzung dieser
Beschränkung resultiert und jedes versuchte Angebot von
Teilschuldverschreibungen durch eine U.S. Person, oder jede andere
Person, die im Auftrag einer U.S. Person tätig ist, oder durch eine
Person, die in den Vereinigten Staaten befindlich ist, oder durch
jeden Vertreter, Treuhänder oder Vermittler der auf einer
nicht-diskretionären Basis für einen Geschäftsherren tätig ist,
welcher Anweisungen von innerhalb der Vereinigten Staaten erteilt,
ist ungültig und wird nicht akzeptiert.

Jeder Inhaber von Teilschuldverschreibungen, der an dem Angebot
teilnimmt, hat zu erklären, dass er keine U.S. Person ist und nicht
in den Vereinigten Staaten befindlich ist und nicht an dem Angebot
von den Vereinigten Staaten aus teilnimmt oder auf einer
nicht-diskretionären Basis für einen Geschäftsherren tätig ist, der
keine US Person ist, der außerhalb der Vereinigten Staaten befindlich
ist und der keine Anweisungen an dem Angebot teilzunehmen von
innerhalb der Vereinigten Staaten abgibt. Für Zwecke dieses und des
vorangehenden Absatzes, bedeutet Vereinigte Staaten die Vereinigten
Staaten von Amerika, deren Territorien und Außengebiete
(einschließlich Puerto Rico, die U.S. Virgin Islands, Guam,
Amerikanisch-Samoa, Wake Island und die nördlichen Marianen-Inseln),
jegliche Bundesstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika und der
District of Columbia.

Italien. Weder das Angebot, diese Bekanntmachung noch das Tender
Offer Memorandum oder andere Dokumente oder Unterlagen, die sich auf
das Angebot beziehen, wurden dem Genehmigungsverfahren der
Commissione Nazionale per le Società e la Borsa (CONSOB) entsprechend
der italienischen Gesetze und Vorschriften übermittelt. Jedes Angebot
wird in der Republik Italien als ein befreites Angebot gemäß Art.
101-bis, § 3-bis der Verordnung Nr. 58 vom 24. Februar 1998, wie
novelliert (das Finanzdienstleistungsgesetz), und Art. 35-bis, § 4,
der CONSOB Verordnung Nr. 11971 vom 14. Mai 1999, wie novelliert
durchgeführt. Inhaber bzw. wirtschaftliche Eigentümer der
Teilschuldverschreibungen, die in Italien befindlich sind, dürfen
Angebote zum Rückkauf von Teilschuldverschreibungen entsprechend dem
durch autorisierte Personen (wie Investmentfirmen, Banken oder
Finanzmakler, denen solche Tätigkeiten in Italien entsprechend dem
Finanzdienstleistungsgesetz, der CONSOB Verordnung Nr. 16190 vom 29.
Oktober 2007, wie novelliert, und der Verordnung Nr. 385 vom 1.
September 1993, wie novelliert, erlaubt sind) und ansonsten in
Übereinstimmung mit anwendbarem Recht oder von CONSOB oder einer
anderen italienischen Behörde festgelegten Erfordernissen abgeben.

Vereinigtes Königreich. Im Sinne der Section 21 des Financial
Services and Markets Act 2000 wurde keine Mitteilung in dieser
Bekanntmachung des Tender Offer Memorandums und allen anderen
Dokumenten oder Unterlagen, die sich auf das Angebot beziehen, von
autorisierten Personen gemacht und solche Dokumente und/ oder
Unterlagen wurden nicht von autorisierten Personen genehmigt.
Dementsprechend dürfen solche Dokumente und/oder Unterlagen nicht an
die allgemeine Öffentlichkeit im Vereinigten Königreich verteilt oder
weitergegeben werden. Die Übermittlung solcher Dokumente und/oder
Unterlagen als Finanzwerbung (Financial Promotion) ergeht nur an
folgende Adressaten: (i) Personen, die sich außerhalb des Vereinigten
Königreichs befinden, (ii) Anlageberater (Investment Professionals),
die in den Anwendungsbereich des Artikels 19(5) des Financial
Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005, in
der geltenden Fassung (der Order) fallen, (iii) Personen, die in den
Anwendungsbereich des Artikels 43(2) der Order fallen oder (iv)
andere Personen, an die sie rechtmäßig erfolgen darf (alle diese
Personen werden gemeinsam als Relevante Personen bezeichnet).
Personen im Vereinigten Königreich, die keine Relevanten Personen
sind, sollten nicht auf Grundlage solcher Dokumente oder Unterlagen
oder deren Inhalt handeln oder auf sie vertrauen. Jede Investition
oder Investitionstätigkeit, auf die sich diese Dokumente oder
Unterlagen beziehen, steht nur Relevanten Personen zur Verfügung und
wird nur gegenüber Relevanten Personen eingegangen werden. Die
Dokumente und Materialien und deren Inhalte dürfen nicht von
Empfängern an irgendeine Person im Vereinigten Königreich verteilt,
veröffentlicht oder (ganz oder teilweise) vervielfältigt werden.

Frankreich. Das Angebot wird weder direkt noch indirekt gegenüber der
Öffentlichkeit in der Republik Frankreich (Frankreich) gemacht. Weder
diese Bekanntmachung, das Tender Offer Memorandum noch irgendwelche
anderen Dokumente oder Unterlagen, die sich auf das Angebot beziehen,
wurden oder werden in Frankreich an die Öffentlichkeit verteilt und
nur (i) Anbieter von Investmentservices für Portfoliomanagement für
Dritte (personnes fournissant le service d'investissement de gestion
de portefeuille pour compte de tiers) und/ oder (ii) qualifizierte
Investoren (investisseurs qualifiés), außer einzelne Personen, die
auf eigene Rechnung handeln, wie definiert in und in Übereinstimmung
mit den Artikeln L.411-1, L.411-2 und D.411-1 des französischen Code
monétaire et financier, sind berechtigt an dem Angebot teilzunehmen.
Weder diese Bekanntmachung noch das Tender Offer Memorandum wurde
oder wird bei der Autorité des Marchés Financiers zur Genehmigung
eingereicht oder von dieser genehmigt.

Belgien. Weder diese Bekanntmachung noch das Tender Offer Memorandum
oder andere im Zusammenhang mit dem Angebot stehende Dokumente oder
Unterlagen wurden oder werden zur Genehmigung oder Anerkennung bei
der belgischen Finanzdienstleistungs- und Marktaufsicht (Autoriteit
voor Financiële Diensten en Markten/Financial Services and Markets
Authority) eingereicht und darf daher das Angebot nicht in Form eines
öffentlichen Angebots, wie in Artikel 3 und 6 des belgischen Gesetzes
vom 1. April 2007 über öffentliche Übernahmeangebote, in der
geltenden Fassung, gemacht werden. Dementsprechend darf das Angebot
nicht beworben werden und nicht ausgedehnt werden und weder diese
Bekanntmachung noch das Tender Offer Memorandum oder andere im
Zusammenhang mit dem Angebot stehende Dokumente oder Unterlagen
(einschließlich Memoranden, Informationsunterlagen, Werbeunterlagen
oder andere ähnliche Dokumente) wurden oder sollten mittelbar oder
unmittelbar an Personen in Belgien, sofern sie keine "qualifizierten
Anleger" im Sinne des Artikel 10 des belgischen Gesetzes vom 16. Juni
2006 über das öffentliche Angebot von und die Zulassung von
Platzierungsinstrumenten zum Handel an einem geregelten Markt (in der
von Zeit zu Zeit geänderten Fassung), die auf eigene Rechnung
handeln, verteilt oder zur Verfügung gestellt werden. In Bezug auf
Belgien wurde diese Bekanntmachung und das Tender Offer Memorandum
nur für die höchstpersönliche Verwendung der oben angeführten
qualifizierten Anleger und ausschließlich für Zwecke des Angebots
erstellt. Demensprechend dürfen die Informationen, die in dieser
Mitteilung oder im Tender Offer Memorandum enthalten sind, nicht für
andere Zwecke verwendet oder an andere Personen in Belgien
offengelegt werden.

Jersey. Dieses Angebot ist kein Prospekt oder ein Angebot oder eine
Einladung an die Öffentlichkeit im Sinne des Gesellschaftsrechts von
Jersey (Companies (Jersey) Law 1991, wie novelliert) oder der Control
of Borrowing (Jersey) Verordnung 1958 und es wurde keine Zustimmung,
Genehmigung oder andere Bevollmächtigungen nach diesen Gesetzen oder
anderen Wertpapierrechten von Jersey abgegeben. Daher darf weder
diese Bekanntmachung, noch das Tender Offer Memorandum noch ein
sonstiges Dokument, das sich auf das Angebot bezieht, in Jersey
verteilt werden.

Rückfragehinweis:
For further information:
FTI Consulting Inc.:
+44 (0)20 3727 1000
Richard Sunderland
Claire Turvey
Richard.sunderland@fticonsulting.com

Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Atrium European Real Estate Limited
Seaton Place 11-15
UK-JE4 0QH St Helier Jersey / Channel Islands
Telefon: +44 (0)20 7831 3113
Email: richard.sunderland@fticonsulting.com
WWW: http://www.aere.com
Branche: Immobilien
ISIN: JE00B3DCF752
Indizes: Standard Market Continuous
Börsen: Amtlicher Handel: Wien, Börse: Luxembourg Stock Exchange
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